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»Mein« ist die Kritik - Über Unsinn mit dem Urheberrecht

Zauberwort - Der Leit(d)artikel»Mein« ist die Kritik
Über Unsinn mit dem Urheberrecht

Kürzlich erreichte uns die E-Mail eines Autors, in der er fragte, ob er denn eine Rezension eines seiner Romane, die im Zauberspiegel erschienen ist, auf seiner Seite verwenden dürfe. Man wisse ja nie.

Ich vermutete zunächst, dass diese Mail in Zusammenhang mit einem fränkischen ›Literaten‹ und dessen Phantasien zur Kriminalität im Internet stünde. – Aber weit gefehlt …

Der Mail war nämlich ein Link zum Internetauftritt von 3sat beigefügt, den ich dann aufrief. Mein Auge fiel auf einen Beitrag, den ich mit wachsendem Erstaunen las. Und ich konnte mich eines Kopfschüttelns nicht erwehren.

Der konkrete Fall drehte sich um den Bariton Peter Schöne, der die Kritiken seiner Liederabende und Opernaufführungen, in denen er gesungen hatte, auf seiner Internetseite übernommen hatte. Für mich so weit normal. Da wäscht doch eine Hand die andere. Der Kritiker (in unserem Fall der Rezensent) bekommt eine Freikarte (die Rezensenten des Zauberspiegel bekommen in der Regel einen Medienträger) und schreibt eine Kritik über das Gesehene, Gehörte und/oder Gelesene. Daraus resultiert für mich auch das Recht der Kritisierten, diese dann im Gegenzug wieder zu Werbezwecken einzusetzen (so denn das Ergebnis der Rezension so ausgefallen ist, dass der Künstler das dann auch noch möchte).

Das ist für mich eben eine Abmachung auf Gegenseitigkeit. Aber die ›FAZ‹ und die ›Süddeutsche‹ sehen das anders - und haben sogar recht. Man darf zwar zitieren, aber nur im Kontext zu einem Beitrag, und nicht einfach nur den Text der Rezension nehmen und einfach kommentarlos auf die eigene Seite stellen. Da hilft nicht einmal der Quellenhinweis.

Peter Schöne, eben jener Bariton, bekam Rechnungen von den Verlagen der Qualitätsblätter. Die Rechnung der ›Süddeutschen‹ belief sich für drei Artikel und das Nutzungsrecht über drei Jahre auf 350,- €. Die FAZ wollte für sechs Kritiken aus den Jahren 2006 bis 2011 zunächst 1800,- € haben und erhöhte dann auf 2.400,- €; die Artikel würden ja doch schon länger genutzt. Letztlich gezahlt hat der Künstler dann 1.400,- € - verteilt auf beide Zeitungen. (Dann wollen wir doch mal wenigstens hoffen, dass die Urheber der Kritiken ihren fairen Anteil bekommen haben.)

Was ist denn das für ein Schwachsinn? Das ist für mich nicht der beste Gebrauch des Urheberrechts. Zumal: Die Inhaber der Verwertungsrechte haben sich aufgeplustert. Im Namen des Urheberrechts. Immerhin zeigen sich die Kritiker (eben die Inhaber des Urheberrechts) laut Peter Schöne gar nicht erfreut über diese Praxis der Verlage.

Wenn denn ich aus irgendwelchen Gründen diese Kritiken/Rezensionen im Zauberspiegel gebracht (also aus den Zeitungen übernommen) hätte, weit hergeholt, aber als Beispiel tauglich, wäre die Rechnung verständlich. Denn dann würde sich unser Online-Magazin mit den fremden Federn der Kritiken aus der FAZ bzw. der Süddeutschen schmücken.
 
Aber Peter Schöne war doch Beteiligter an der kritisierten Aufführung. Selbst wenn die Verleger im Recht sind, hätte doch erst mal ein freundlicher Hinweis und die Bitte gereicht, die kompletten Kritiken zu entfernen - bevor man Rechnungen versendet. Das ist keine Art des Umgangs … Oder sollen die Theater ihren Eintrittskarten für die Kritiker nun auch Rechnungen beifügen? Soll der Verleger sich das Rezensionsexemplar bezahlen lassen? Ich wäre gespannt, was FAZ und Süddeutsche dann sagen würden. Auf die Artikel wäre ich gespannt.

Das Verhalten mag rechtlich korrekt sein, aber moralisch ist es meines Erachtens nach eher fragwürdig. Sheldon Cooper würde sagen: »Humbug!«. Ich sage: Da läuft was aus dem Ruder … Da stimmt was nicht, und die Verhältnismäßigkeit der Mittel wird nicht gewahrt.

Aber in der Regel wird um solche Vorfälle offensichtlich nicht viel Aufhebens gemacht. Das zumindest deutet der Artikel an. Da scheint doch eine Art ›Abmahnmafia‹, in diesem Fall »Copyright Trolle« genannt, wieder aktiv zu werden: Mitarbeiter der entsprechenden Medien erhalten kostenlose Eintrittskarten zu (teuren und hochwertigen) Veranstaltungen von Opernhäusern, Theatern und ähnlichen Institutionen, schreiben über diese und machen durch ihre Kritiken im Grunde Werbung für die entsprechende Veranstaltung. Nutzen die Veranstalter diese Kritiken dann, um auf diese (und die Qualität ihrer Veranstaltung) hinzuweisen, trudeln direkt gleich mal Rechnungen der Printmedien ein (mit Hinweisen gibt man sich gar nicht erst ab) - und die ›Abmahnmafia‹ verdient durch Abmahnungen aufgrund von "Urheberrechtsverletzungen" an die Veranstalter auch noch mit. Auch diese Abmahner treten ja angeblich für das Urheberrecht auf. Das soll man doch bitte dem Urheber überlassen oder wenigstens jenen, die eben das Verwertungsrecht halten. Hierüber sich zu ereifern ist leider so sinnlos.

Man schweigt und zahlt, denn alle profitieren von dem System. Nur der kleine Künstler darf offenbar bluten. Ansonsten wird gezahlt und verlangt, das Geld fließt und man schweigt auf beiden Seiten. Aber das sind Praktiken, die ich einfach nicht gutheißen kann. Wie mutig ist es, einem Sänger Rechnungen zu schicken?

In anderen Fällen zieht man nicht zu Felde. In der Sendung ZAPP vom 8. Februar war mal wieder so ein Beispiel. In »Durchgezappt« konnte man es sehen. Da geriert sich Apple wieder mal als Sittenwächter und untersagte der Zeitschrift »Muy Interesante« (G+J España Ediciones, S.L. und gehört damit letztlich Gruner & Jahr in Hamburg) den Titel der entsprechenden Ausgabe. Da ging's doch tatsächlich um das männliche Geschlechtsorgan. Und da wurde doch tatsächlich im Titel das offenbar moralisch untragbare Wort "Penis" benutzt. Apple untersagte, und die Verleger spurten ganz eilfertig. Dass Apple sich als Vertrieb in Inhalte einmischt, habe ich ja schon mal in dem Artikel »Die Krake mit dem Apfel ... - Zensur wird privatisiert« thematisiert.

Man würde sich von unseren (Qualitäts-)Verlegern manchmal mehr Größe und manchmal mehr Mut wünschen. Im Moment erscheint mir das eher so, dass man gegenüber Apple den Kotau übt, während man nach den eher wehrlosen Künstlern tritt. Letztlich scheint es sehr fragwürdig, ob sie wirklich das Urheberrecht vertreten.

Kommentare  

#16 Max 2012-03-04 01:18
zitiere Kerstin #13:
Zitat:
... ständig Gebühren an einer Organisation zahlen muss, die der GEMA ähnlich ist (Sie kam gerade nicht auf den Namen.) Begründung: Es könnten ja Noten oder Texte, auf denen noch Urheberrecht liegt, kopiert werden. Es wird aber nicht festgehalten, was genau kopiert wird und ob überhaupt so etwas dabei ist. Also kriegt keiner der Urheber, deren Werke kopiert werden, jemals auch nur einen Cent davon.
Das ist die VG Wort ... und die verteilt durchaus das Geld, was sie einnimmt, an die durch sie vertretenen Urheber ... wie die GEMA eben. Und ob bei einer Kopie der konkret betroffene Urheber etwas bekommt, ist ebensowenig gesichert wie bei der GEMA, wo auch der konkret betroffene Urheber eines Musikstücks nicht unbedingt von den Pauschalgebühren profitiert.

www.vgwort.de
#17 FabianF 2012-03-06 10:16
Interessant, das hätte ich nicht gedacht, dass FAZ und SZ da derart rigoros vorgehen. Denn natürlich ist das absolut üblich, zumindest bei vielen großen Häusern. Ob Staatstheater Kassel oder Münchner Kammerspiele: Bei den Online-Darstellungen der Inszenierungen stehen die "Pressestimmen"daneben, in Kassel grundsätzlich die kompletten Artikel. Aber offenbar gibt es da ein offizielles Agreement, was ich nicht vermutet hätte, weil das bei den vielen besprochenen Institutionen doch ein ganz schöner Aufwand ist. Und bei der Kasseler HNA weiß ich aus eigener Erfahrung, dass gerade bei Künstlern, Galerien oder anderen Veranstaltern sehr, sehr viele Rezensionen als Scan auf den Websites landen und dass weder HNA noch Rezensenten das verfolgen. Würde zumindest mir auch gar nicht in den Sinn kommen...
#18 FabianF 2012-03-06 10:36
Nachtrag:
Andererseits... so genau weiß ich natürlich auch nicht, was die Rechtsabteilung der HNA so alles macht oder nicht macht... ;) Und dass die Verwertungsrechte beim Verlag liegen ist, ist ja unstrittig.
#19 McEL 2012-03-06 16:48
Also mal ganz abgesehen davon, dass das wirklich moralisch Bedenkliche die juristische Keule ist, mit der die Zeitungen gleich drauflosgedroschen haben :-x Ein kurzes Anschreiben an den Sänger mit der höflichen Bitte, den Artikel von der Website zu nehmen oder für dessen weitere Nutzung entsprechend zu zahlen, hätte völlig genügt. Wie gesagt, hiervon mal abgesehen.

Warum werden Freikarten oder Rezensionsexemplare von Büchern an Journalisten, sonstige Kritiker etc. verschenkt (echte Freundschaftsschenkungen von z. B. ML an HHvA + BM ;-) mal ausgenommen)? Weil der Künstler und oder der Verlag sich positive Kritiken als (durchaus freiwillige) "Gegenleistung" erhoffen. Was ist Sinn und Zweck dieser positiven Rezensionen? Dass die Konzerte des Sängers besser besucht werden (= mehr Einnahme), dass er (sofern er keine Festanstellung hat) noch öfter gebucht wird (= mehr Einnahmen), dass mehr Bücher verkauft werden, wovon am Ende Verlag und Autor profitieren (= mehr Einnahmen), und zwar in klingender Münze = kommerzielles Interesse. Auch dieser Sänger hat den Artikel auf seine Website gestellt, um damit die Qualität seines Könnes zu untermauern, nicht um die herausgebende Zeitung oder den Schreiber der Kritik bekannter zu machen, sondern - ungeschminkt ausgedrückt - zum puren eigennützigen Selbstzweck. (Das ist jetzt NICHT abwertend gemeint!)
Da er nicht der Schreiber dieser Kritik war - der Autor hat ARBEIT geleistet mit dem Schreiben - wäre es nicht nur guter Ton, sondern eigentlich (!) selbstverständlich gewesen - und rechtlich auch erforderlich -, dass er sich vom Autor und/oder der herausgebenden Zeitung die Genehmigung dafür VORHER einholt, denn er nutzt einen Text für eigene Zwecke (Werbung für sich selbst), an dem er weder Urheber noch Rechteinhaber ist. Zu glauben, dass man das einfach so tun dürfe, wenn man den Urheber und die Quelle nennt, ist - milde ausgedrückt - ziemlich blauäugig.
Recht UND Anstand diktieren da eine andere Vorgehensweise. Der Sänger ist also ganz klar derjenige, der m. E. in beiden Kriterien falsch gehandelt hat (wenn auch nicht in "böser Absicht").

Und außerdem: In diesem Fall geht es NICHT ums Urheberrecht, sondern um die Nutzungs- und Verwertungsrechte. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel.
#20 Mike 2012-03-07 13:39
Serh geehrter "Harantor" - warum Krake Apple? Nur, weil Apple das einzig vernünftige Produkt für Verlage auf den Markt gebracht hat und dies nun für eigenen Profit nutzen möchte?
Allein der Erfolg des Produkts macht den Zwang, für das iPad zu veröffentlichen. Dass alle anderen Mitbewerber kläglich versagen, kann man schlecht Apple vorwerfen. Und dass es keine deutschen Produkte gibt, ist ebenfalls nicht Apples Schuld. Sollten Sie die ANsprache der Kanzlerin auf der CeBit verfolgt haben, so wissen Sie, dass Deutschland Entwicklungsland ist - bei DSL fängt es an, aber dies ist noch lange nicht das Ende.
Apple bestimmt, was und zu welchen Konditionen auf dem iPad erscheint. Das gefällt nicht jedem, aber jedem steht es frei, sein Glück mit einem Konkurrenzprodukt zu versuchen.
Apple tut, was jedes amerikanische Unternehmen tut, wenn es in der entsprechenden Position ist. Nicht mehr und nicht weniger. Microsoft, Google ... Alle nutzen, was sie nutzen können, um das Unternehmen wachsen zu lassen und die Aktionäre zu befriedigen.
Aber keiner wird gezwungen, die Produkte zu nutzen.
Linux als Betriebssystem
Firefox als Browser
Thunderbird für eMails
Libre Office für Büroarbeiten
Banshee für Musik
Yahoo für die Suche
Dann noch kostenfreie Linux-Spiele und schon ist man auf der vermeintlich gerechten, guten Seite.
Mit Tablet und Smartphone wird es freilich schwer, denn da gibt es kaum was auf Linux-Basis, aber dem kann man ja abschwören und sich ein kleines Handy zum Telefonieren holen.
Wer das will ...
Aber der sollte sich auch an den Spruch von Gorbatschow erinnern: Schwierigkeiten lauern auf den, der nicht auf das Leben reagiert
#21 Harantor 2012-03-07 13:58
Ich glaube, diese Rechnungsstellung ist auch ein Symptom, der Krankheit der Zeitungsverlage mit dem Internet nicht umgehen zu können und sich höflich an den Künstler zu wenden. So wie sie die ARD wegen ihrer App bei Apple attackieren, die aber nur sehr gelungen de Inhalte der Homepage umsetzt.

Man galubt einen Markt zu haben... Und verliert sich dann doch in Armen der Krake Apple.

Werter Mike,

der Vertrieb (und diese Rolle nimmt Apple hier ein) eines Presseerzeugnisses sollte dieses neutral vertreiben und anbieten und nicht die inhaltliche Gestaltung bestimmen bzw. eine Art Zensur ausüben (das aht auch nichts mit dem Profit zu tun). Leider kriechen hier die Verlage.

P.S.: Und das hat auch nichts damit zu tun, dass es Alternativen gibt. Es hat schlicht und ergreifend damit etwas zu tun, dass Apple sich in Belange einmischt, die einen Vertrieb nichts abera uch gar nichts angehen.
#22 Mike 2012-03-07 15:24
Sehr geehrter "Harantor", das mit dem Pressevertrieb sehe ich nicht so. Letztlich ist Apple ein Kiosk-Betreiber und als solcher entscheidet er, was in seiner Auslage landet und was nicht. Ich bin mir darüber im Klaren, dass ein Kiosk in Deutschland über das Grosso bestückt wird, aber einzelne Verlage haben sich jetzt von diesem System losgesagt - und diese Freiheit sogar gerichtlich erstritten. Käme es zu einem freien Handel am Kiosk, könnte jeder Kioskbesitzer entscheiden, ob er diese oder jene Ausgabe mit für ihn anstößigen Covern in seiner Auslage möchte.
Hinzu kommt, und das trifft ja nicht nur auf Apple zu, die Prüderie in den USA. Ein dort anstößiges Bild kann sehr leicht zu hohen Forderungen vor Gericht führen. Eine Mutter klagt gegen Apple, weil ihr minderjähriger Sohn nackte Brüste gesehen hat - und sie bekäme in den meisten Fällen Recht. Man denke nur an Nippelgate, welches zu erheblichen Kosten führte.
In den USA ist es leider so, dass nackte Brüste oder Penisse ein Problem darstellen. Apple - wie auch Facebook, wie ja das gelöschte Meedia-Cover zeigen - sind letztlich gezwungen, eine scharfe Kontrolle durchzuführen.
Wir Europäer sehen die Sache mit unseren Augen, Apple und Facebook hingegen haben amerikanische Gerichte und "empörte Bürger" im Nacken.
Generell habe ich Verständnis für die Probleme der Verlage, denn sie erleiden Verluste durch das Internet, die sich bislang kaum kompensieren lassen. Zum einen sind dies gesunkene Verkaufszahlen, zum anderen aber die Verbreitung von Artikeln quer durch das Web. Dass Kunden für Nachrichten zahlen, sich also Bezahlschranken etablieren konnten, geht auch ein Stück weit auf das iPad zurück; zuvor war es undenkbar, eine Bezahlschranke einzurichten. Erst mit dem iPad begriffen die Leute, dass man für Informationen zahlen soll - und muss. Alle Versuche zuvor scheiterten, erst danach konnten erfolgreiche Modelle eingeführt werden.
Es ist leider so - und das sage ich mit großen Bedauern - dass viele User glauben, im Web müssten Inhalte kostenfrei angeboten werden. Das Bewusstsein dafür, dass guter Content auch bezahlt werden muss, ist noch lange nicht durchgedrungen.
Ein wenig spiegelt sich dies auch in diesem Artikel wider - es werden Rechte des Musikers konstruiert, die nicht da sind und die Verlage werden an den Pranger gestellt, obgleich der Musiker den Fehler beging.
#23 Harantor 2012-03-07 15:44
Ich aknn mich der Ansicht nicht anschließen, dass Apple der Kiosk ist. Apple ist Groß- und Einzelhandel in einem. Und auch der Kioskbesitzer entscheidet nicht über den Inhalt der Blätter. dazu gibt es technsiche Möglichkeiten, Inhalte auf Europa zu belassen. Den Sinn, die Bildzeitung in den USA anzubieten sehe ich nicht. Apple ist Verteiler und nicht Gestalter. Zensur zu privatisieren sit IMHo völliger mist.

Und mein Mitleid mit den Zeitungsverlegern hält sich arg in Grenzen. Die sind nicht in der Lage über das Format der gedruckten Ausgabe hinaus zu denken und Modelle für das Internet zu entwickeln. Stattdessen jammern sie herum, bis die Politik.

Bisher ist nur EIN Verlag ausgeschert: Bauer. Der Rest steht zu dem bisherigen Vertriebssystem. (vgl. hier Zitat:


Dazuu ahben die Verleger bei der Politik das Leistungsschutzrecht "erjammert" (wie DWDL so nett formulierte (vgl. www.dwdl.de/nachrichten/35080/verleger_erjammern_sich_leistungsschutzrecht/)

Ob und wie das ausgestaltet werden soll ist noch ziemlich unklar. Aber der Mangel an Ideen aus den Printmedien ist schon beeindruckend, um Einnahmen zu generieren. Und wird der größte Anteil der Einnahmen bei Printmedien nicht durch Anzeigen und Werbung erzielt? Auch da hängt der Internetauftritt der Printmedien durchaus hinterher. Die Herrschaften sollen aufhören zu jamern und sich endlich de Wettbewerb stellen.

Der Artikel sagt vor allen Dingen, dass die Rechnung überzogen ist. Und gleichzeitig dem Anbieter Apple gegenüber gekrochen wird. Ich erinnere mich gut an die Äußerungen des Springer Chefs.
#24 Mike 2012-03-07 17:07
Sehr geehrter "Harantor",
ich kann nicht sehen, wo Apple als Großhändler auftritt. Das würde ja bedeuten, dass er an Reseller verkauft, aber das tut er nicht. Apple verkauft ausschließlich an seine Endkunden.
Der Sinn, die BILD in den USA anzubieten, erschließt sich mir sehr wohl - nicht nur, dass Deutsch in den USA recht verbreitet ist, vor allem gibt es sehr viele Reisende aus Deutschland, die auch dort nicht auf ihre Lektüre verzichten wollen. Gerade das ist ja der Vorteil des Webs. Davon abgesehen ging es um ein spanisches Magazin, und Spanisch ist eine sehr weit verbreitete Sprache in den USA; der Verlag dürfte einige Kunden dort haben.
Ihre Meinung zu den Zeitungsverlagen erscheint mir ein wenig undifferenziert, denn sie geht nicht auf die Problematik der Branche ein. Die von mir aufgezählten Schwierigkeiten, das Angebot zu finanzieren, werden von Ihnen damit abgetan, sind aber darum nicht weniger existent. Ich weiß nicht, ob Sie die IVW-Zahlen verfolgen und sich eingehend mit der Thematik beschäftigt haben. Ein Webangebot auf hohem Niveau zu finanzieren gelang bislang nur sehr wenigen und dies auch nur durch Bezahlschranken. Dies aber wiederum erst seit dem Siegeszug des iPads.
Werbung im Web funktioniert anders als Anzeigen im Print-Bereich. Die Einnahmen durch Werbung sind im Internetbereich oftmals nicht kostendeckend.
Aber hier ist ein weiterer Knackpunkt - Preise für Werbung richten sich in hohem Maße am täglichen Traffic. Dieser muss also nicht nur generiert werden, sondern er muss auch auf der Seite gehalten werden - was bedeutet, dass die Artikel eben nicht kostenfrei anderweitig zu finden sind. Genau das war im Beispiel des Musikers aber der Fall - der Artikel der FAZ war auf der Webseite des Musikers zu finden, so dass er keinen wie auch immer gearteten Nutzen für die FAZ brachte.
Verlage müssen, wollen sie ihr Angebot finanzieren, den Traffic auf ihre Seite lenken.
Gute Ideen, wie man ein professionelles Webangebot finanziert, werden immer wieder gesucht; den wirklichen Königsweg hat bislang keiner gefunden. Zumindest nicht in der Verlagsbranche. Bezahlschranke und Werbung sind die beiden einzigen Möglichkeiten, die Erfolge versprechen - und beides bedeutet, dass der Traffic auf der Seite gehalten werden muss und keinesfalls Artikel anderweitig und über das Zitatrecht hinausgehend erscheinen dürfen. Die Frage, ob die Verlage den Musiker hätten "freundlich bitten" sollen, den Artikel zu löschen, stellt sich mir dabei nicht. Es wäre an dem Musiker gewesen, "freundlich zu fragen" - warum sollten Verlage, deren Rechte verletzt wurden, nett fragen statt eine Rechnung zu schicken? Ich kann weder die moralische noch rechtliche Pflicht hierzu erkennen. Auch kann das "Eine Hand ..."-Prinzip nicht greifen, denn der Verlag zahlte bereits für den Artikel. Er zieht keinen Vorteil daraus, dass der Musiker den Artikel auf seine Seite stellt. Der Autor des Artikels hatte evtl. etwas davon - in Form einer Freikarte, Pressemappe etc. Aber das betrifft den Verlag nicht, denn dieser hat für gutes Geld den Artikel gekauft.
Welche Hand sollte hier also jene des Verlages waschen? Tatsächlich bleibt die Hand schmutzig, denn es gibt nur einen, der davon profitiert - der Musiker.
Was Bauer anbelangt, haben Sie Recht - aber in der Branche wird dies durchaus als Signal wahrgenommen. Zudem ist Bauer kein kleiner Fisch, er hat zahlreiche Publikationen im Angebot.
Das Leistungsschutzrecht in der angedachten Form ist freilich ein anderes Thema, welches der Branche - so es kommt - nicht den erhofften Gewinn bringen wird. Mehr noch, es wird ein Minus-Geschäft werden. Aber dies ist ein völlig anderes Thema, wie ich finde.
#25 Wolfgang Trubshaw 2012-03-07 21:35
Zitat:
Sehr geehrter "Harantor",
ich kann nicht sehen, wo Apple als Großhändler auftritt. Das würde ja bedeuten, dass er an Reseller verkauft, aber das tut er nicht. Apple verkauft ausschließlich an seine Endkunden.
Ich bin zwar nicht Harantor, und ich möchte mich in eure Unterhaltung hier auch nicht weiter einmischen, aber natürlich verkauft Apple an Re-Seller. Jeder größere Mediamarkt und dgl. hat Apple-Computer im Angebot, schau dir mal das Inserentenverzeichnis in einer Mac-Zeitschrift an. (Von Amazon u. Ä. ganz zu schweigen ...)

(Von den Handy-Verkäufern, die allesamt vom Markt verschwänden, hätten sie keine iPhones im Angebot, ganz zu schweigen.)
#26 Mike 2012-03-08 13:15
Sehr geehrter "Trubshaw",
dieser Einwurf mutet nur auf den ersten Blick richtig an.
1) Geht es in dem Artikel und auch in der gesamten Debatte um digitale Inhalte - iTunes, um genau zu sein. Und hier tritt Apple eben nicht als Reseller auf. Verlage liefern an Apple und dieser bietet die Magazine über seine Kiosk-App an; fertig.
2) Natürlich ist mir klar, dass Apple-HARDWARE auch bei anderen Geschäften zu finden ist; ich selbst kaufe meinst bei Gravis, da ich den Service vor Ort schätze. Aber auch das würde Apple nicht zu einem Großhändler machen, wie "Harantor" schrieb, da Apple der Hersteller ist und als solcher natürlich an Reseller UND Endkunden verkauft.
ABER - Hardware und digitale Inhalte sind bei Apple streng getrennt zu beachten.
Apple bietet bei digitalen Inhalten die Plattform, über welche Verlage und Softwareentwickler ihre Produkte zu Apples Regeln verkaufen können. Die Inhalte werden von Apple aber nicht an Wiederverkäufer weitergegeben.
Interessant war das Verhalten im Falle Sony nach dem Tod von Whitney Houston. Gemäß dem Motto "Dem einen sein Tod ist dem andren sein Brot" setzte Sony die Preise für Alben und Songs von Houston kurz nach deren Ableben hoch.
Während die erhöhten Preise in den meisten Shops beibehalten wurden, senkte Apple die zuvor automatisch durch Sony erhöhten Preise wieder auf den vorherigen Wert. Offenbar fand Apple Sonys Verhalten so unglaublich wie die meisten Kunden.

Daher, Herr Trubshaw, ist Ihr Einwurf zwar richtig, was den absoluten Sachverhalt anbelangt, geht aber an meiner Äußerung vorbei, da ich annahm, dass wir alle von digitalen Inhalten sprechen.

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