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# 156: Verfassungswidrig

As Time Goes By# 156: Verfassungswidrig

Der Zauberspiegel ist am 30. März 2012 30 Jahre alt geworden und nur zwei Monate später ist er fünf Jahre online. Ein Grund, sich noch an einige Begebenheiten zu erinnern, als das Haar noch voll und der Bauch noch nicht so gewaltig war. 

Es gab mal einen Gastkommentator, der sich »Literaturkritiker« (Name und Anschrift wurden der Redaktion dann unglücklicherweise auch noch bekannt) nannte und seine ganze Unwissenheit (böse Zungen würden es wohl Dummheit nennen) demonstrierte.

Er schrieb einen Kommentar zum Thema Pressematerial, der nur so vor Unkenntnis triefte. Ich lehnte den Kommentar ab und sandte eine Mail an den »Literaturkritiker« und setzte ihn von diesem Umstand in Kenntnis. Dann schrieb ich zu dem Thema einen Kurzkommentar und erwähnte dabei auch den Unsinn, der zum einen von jenem
»Literaturkritiker« und zum anderen von einer Pappnase mit Decknamen »Paladin« verfasst wurden.
 
Doch der »Literaturkritiker« fühlte sich angestachelt. Er enthüllte nicht nur seine Geheimidentität, die hier dann aber geheim bleibt. »Literaturkritiker« kündigte an, dass er den Zauberspiegel nicht einst- aber »zeitweilig« abschalten lassen wolle, weil ich in seinem Fall verfassungswidrig gehandelt hätte und sein via Artikel 5 des Grundgesetzes verbrieftes Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt hätte (zudem gäbe es ja Pressefreiheit), indem ich seinen Kommentar nicht veröffentlichte, aber gerafft zusammengefasst hätte, was er von sich gegeben hätte. Er verkündete gerade, er wäre nun am Sammeln der entsprechenden Screenshots und würde das dann seiner Anwaltskanzlei übergeben.
 
In Sachen des nicht freigeschalteten Kommentars riet ich »Literaturkritiker« einen Blick in seine Lokalzeitung zu werfen, damit er in Erfahrung brächte, wie das so mit Kommentaren und Leserbriefen gehandhabt würde. Er schien nicht zu begreifen, dass er zwar seine Meinung äußern könne, aber nicht an jedem Ort. Oder tauchte ich leibhaftig in seinem Wohnzimmer auf, um dort meine Meinung kundzutun und zu wissen zu geben? Eher nicht. 
 
Nun gut: Wer das Grundgesetz derart verwegen interpretiert, hat echte Schwierigkeiten mit unserem Rechtssystem, der Realität oder beidem. Der sollte auf jeden Fall einmal wirklich seinen Anwalt konsultieren und zwar bevor er als Dreckschleuder solchen Unsinn in die Welt setzen möchte.
 
Es folgte dann noch ein recht putziger Mailwechsel, den ich aber nicht öffentlich zugängig machen werde. Den habe ich aber schon einem kleinen, aber feinen Kreis von Menschen zugeschickt. Ich darf aber an dieser Stelle versichern, dass er für viel Heiterkeit gesorgt hat.
 
Aber ich versichere: Sollte sich der »Literaturkritiker« nochmal madig machen, werde ich seinen Unsinn nur Minuten später öffentlich machen. Ich will das dann niemandem vorenthalten. Vielleicht interpretiert dann ja das Strafgesetzbuch oder was auch immer ... Leider hat er am Ende des Mailwechsels versprochen, den Zauberspiegel nicht mehr zu kommentieren (zu dieser Erkenntnis kam er gänzlich freiwillig und ohne Druck, und ich bedauere dies ausdrücklich).

Aber was zum Lachen hatte ich.

Kommentare  

#1 Kerstin 2012-04-13 21:49
Warum willst du den zum Anwalt schicken? Meinst du nicht, dass ein Psychiater in dem Fall kompetenter wäre?

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