Lena Fauch – Du sollst nicht töten / Der Fernsehfilm der Woche
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Trägt sie Schuld an seinem Tod? Ist sie zumindest mitschuldig? Hätte sie das Recht, zu töten?
Wenn es um die Verhinderung von Verbrechen geht, die an vielen Menschen begangen werden, so haben wir vermutlich eine eindeutige Antwort zu diesen Fragen. Wer würde nicht wollen, dass ein Terrorist vor seiner Terrortat durch einen gezielten Schuss zur Strecke gebracht wird, wenn damit ein Blutbad verhindert werden kann? Doch was ist, wenn die Bedrohung – subjektiv empfunden "kleiner" ist? Vielleicht will der bewaffnete Täter ja gar nicht schießen? Wie entscheidet sich dann eine Polizistin oder ein Polizist? In Sekundenbruchteilen muss dann unter Umständen ein schwerwiegender Entschluss gefasst werden. Kann man es der jungen Polizistin im Film verdenken, wenn sie zögert?
Für die Polizeipfarrerin Lena Fauch ist dies eine Gewissensentscheidung. Ihre Haltung ist klar: kein Polizeibeamter sollte zum finalen Todesschuss gezwungen werden. Damit stellt sie sich jedoch direkt gegen ihre Kollegen, die tagtäglich ihr Leben riskieren.
Der vierte Fall der Reihe "Lena Fauch" wurde von Martin Weinhart geschrieben und inszeniert. Drei starke Frauenfiguren, gespielt von Veronica Ferres als "Lena Fauch", Bettina Mittendorfer und Anna Lena Klenke als Mutter und Tochter, sind in einer Geschichte voll unerwarteter Wendungen miteinander verstrickt. Der Film wirft ein Schlaglicht auf ein moralisch-ethisches Dilemma, für das es keine zweifelsfreie Antwort geben kann.
Die Rollen und ihre Darsteller
In Zeiten von 'Shooter Games' erscheint Töten oftmals als Spiel. Dem möchte ich ein realistisches Bild entgegensetzen: Selbst Polizisten, die qua Amt zur Gewalt legitimiert sind, kann es aus der Bahn werfen, wenn sie einen Menschen töten. Dieses Phänomen ist im Polizeiapparat weitgehend tabuisiert, da es die Handlungsfähigkeit der Truppe schmälert. Das polizeiliche Regelwerk beinhaltet klare Handlungsanweisungen, wenn es um den finalen Rettungsschuss geht, doch werden darin weder die psychischen Voraussetzungen noch die psychischen Folgen erfasst. (1)
(1)= Autor Martin Weinhart