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Ich bin eine Rundfunkanstalt: Deutsches Recht und Online-Streaming

In (Multi-)Medias Res - Die Multimedia-KolumneIch bin eine Rundfunkanstalt:
Deutsches Recht und Online-Streaming

Och, nicht schon wieder. Echt. Haben wir die Debatte nicht schon vor einigen Jahren geführt, als es um Podcasts ging? Oder als YouTube neu war? Oder als man auf einmal ins Internet streamen konnte? Wenn wir das haben, warum führen wir die Debatte eigentlich erneut?

Weil die Politik ihre Hausaufgaben nicht macht. Darum.


Es geht um das lästige Thema des Bereitstellen eines Radio- oder Fernsehprogrammen im Internet. Rein rechtlich ist jeder, der z.B. einen Youtube-Kanal betreibt, der 24 Stunden Programm rund um die Uhr sendet - nein, das kann man nicht alleine, das ist eher schon für Leute, die ein Team haben - also rein rechtlich ist der/die/dasjenige halt ein Rundfunkanbieter. Und muss dementsprechend eine Lizenz beantragen. Schließlich sind wir hier in Deutschland, da muss alles seine Ordnung haben. Jeder, der ein "rundfunkähnliches Angebot" - ja so heißt das natürlich, wie geschrieben, wir sind hier in Deutschland! - betreibt oder die Anzeichen liefert, dass er ein solches Angebote betriebe muss vermutlich demnächst mit Post von den Medienanstalten rechnen.

Falls jemand mal nachsehen möchte, ob sein Angebot lizenzpflichtig ist - es gibt einen ganzen Fragenkatalog zu dem Thema. Ist an live? Oder zeitversetzt? Erreicht man mehr als 500 Zuschauer? Und zwar gleichzeitig? Damit dürften die Youtuber definitiv schon mal als "rundfunkähnlich" eingestuft werden, wenn sie live streamen. Man sollte man Florian Heider und Co warnen, aber ich glaube, die kennen sich damit aus. (Lustig wäre das bei Leon Machere und Konsorten. Gnihihihihi.) Wobei: Man muss überhaupt nicht nachhalten, wieviele Nutzer man erreicht - wenn man mehr als 500 gleichzeitig erreichen KOENNTE! reicht das schon für eine Lizenz. Wie genau man das bei YouTube nachhalten soll ist die Frage - potentiell könnte jeder Livestream 500 Leute gleichzeitig erreichen... Und wenn ihr dann noch redaktionell-journalistisch arbeitet - na gut, Leon Machere würde dann rausfallen - die Sendung mehrfach und regelmäßig ausstrahlt, dann könntet ihr schon drunter fallen. Unter die Lizenz. Witzig: Wenn man Youtuber ist, dann ist das immer ein "Einzelfall, den es zu prüfen gilt" - so kann man das aus dem entsprechenden Paragraphen ableiten.

Jetzt sind solche Regeln für YouTube oder Twitch gedacht. Für Angebote, mit denen man wie bei einer Fernsehstation Zuschauer erreicht. Was aber passiert, wenn z.B. ich regelmäßig live über Instagram, Snapchat oder Facebook streame? Ich nutze die Stories-Funktion schon ausführlich und ab und an streamen ich live über Facebook. Und wie verhält sich das mit Institutionen, die die neuen Möglichkeiten nutzen und ihre Aktivitäten streamen? Brauchen die eine Lizenz? Oder sind das Fragen, die so aktuell und modern sind, dass die Rechtsgelehrten mal wieder hinterherhinken?

Jetzt sind die Medienanstalten dazu übergekommen, die Gesetzeslücken zu nutzen und Betreiber abzumahnen. Dabei geht es ihnen vermeintlich nicht um das An-den-Pranger-Stellen der Macher - sondern darum, dass die Politik mal wieder ihre Hausaufgaben nicht gemacht hat. Streaming ist ein neues Gebiet, ohne Frage. Es sollte aber doch auch in Parteien und beim Gesetzgeber Fachleute für das Gebiet geben - ich persönlich kenne sogar zwei, die in Frage kämen, also könnte man sich von denen ja doch bei der Politik beraten lassen.

Ärgerlich ist es vor allem: Diese Diskussion haben wir schon mal geführt. Als die Hangouts von Google eingeführt wurden. Da gab es eine heftige Diskussion darüber, ob die nun eine Lizenz brauchen, oder nicht, oder doch... Und das ist erst einige Jahre her. Seitdem hat sich in der Politik und bei den Gesetzesmachern - NICHTS - GETAN? Gar nichts? Keine Rechtssicherheit für den normalen Nutzer, der eventuell abgemacht werden könnte, weil er regelmäßig abends live streamt? Eine Abmahnung an den Florian Heider oder Klengan? Heute immer noch so möglich wie vor einigen Jahren. Und DAS ist etwas, was den Zustand unserer Nichtdigitalen Politik zeigt: Anstatt, dass man bemüht zu verstehen und Lücken zu schließen, macht man einfach weiter wie zuvor. Irgendwann wird das Internet schon wieder gehen. Garantiert. Bis dahin aber stehen Macher von Livestreamings, die regelmäßig stattfinden, mit einem Bein im Knast. Danke, Merkel.

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