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Aufklärung in den Zeiten der DSGVO?

In (Multi-)Medias Res - Die Multimedia-KolumneAufklärung in den Zeiten der DSGVO?

Ich wünschte, das Thema könnte ad acta gelegt werden, aber da Journalisten auch immer mal wieder Unsinn schreiben oder eine Agenda verfolgen -

DSVGO ist furchtbar!
Schädigt alle! -


nochmals ein Rant...

1.) Wenn Cloud-Software-Dienste und Busticket-Shops nicht mehr online sind, dann ist das zwar der DSVGO eventuell anzulasten. Oder vielleicht einfach den Betreibern, die aus Gründen sich nicht mit der Materie rechtzeitig beschäftigt haben. Die Anforderungen der DSVGO an Webseiten sind im Kern nun nicht neu, es ändert sich Einiges, aber das kann man anpassen.

2.) Das gilt im Übrigen auch für Blogs und andere Webseiten. Momentan habe ich eine Riesenwelle in meiner Timeline, die von einem Paniktsunami verursacht wird. Nun kann man natürlich - und das ist auch verständlich - erstmal seine Webseiten offline nehmen, damit man schaut was genau noch nachzubessern ist.

Aber spinnt ihr eigentlich, wenn ihr dann teilweise auch schreibt, dass ihr halt nur noch FB, Twitter, Snapchat und Co nutzen möchtet? Hallo? NUR NOCH BEI DEN DATENKRAKEN, DEN BÖSEN? Einerseits die wichtigen Handgriffe für das Blog nicht tun wollen, weil das anstrengenden und gefährlich ist, aber sich vollen Ernstes in die Hände von Leuten begeben auf die ihr seit Jahr und Tag wegen Datenskandalen schimpft? Gehts noch? Echt jetzt? Ihr seid bescheuert. Punkt.

Das Vernünftigste wäre stattdessen: Wirklich in Ruhe nochmal zu gucken, was man machen muss. Eventuell kann man Daten exportieren aus dem Blog und dann von einigen Anbietern zum selbstgehosteten Blog wechseln und wenn man dann eh dabei ist, einfach schon konforme Lösungen installieren. Aber von der Charybdis wissenden Auges in die Scylla fahren - das hat schon was von Odysseus... (Der hat das zwar überlebt, aber Federn lassen müssen hat er auch.)

3.) Oh, eine App für das Anschalten von Lampen funktioniert nicht mehr! Die Welt geht unter. Auf der einen Seite meckern, dass die DSVGO die ganzen Smart Devices nicht erwähnt, aber dann auch meckern, wenn eine Firma sich genau anschaut, was an Daten erhoben wird. Und wenn das gegen das Gesetz ist, dann ändern die halt die App. Das ist ein Stück weniger bequem, aber meine Güte, First-World-Problem.

4.) Die Zeitung druckt keine Glückwünsche mehr wegen der DSVGO. First - World - Problem. Wirklich. Und sowas von furchtbar.

5.) Wenn komplette Vereinsvorstände zurücktreten, weil man "Mitgliedern ohne Einwilligung keine Briefe mehr zustellen darf", dann haben die Leute da definitiv was nicht verstanden und waren auch offenbar nicht in der Lage bei der IHK oder anderen Experten und Infoveranstaltungen sich zu informieren. Wenn ich unsicher bin, frage ich nach. Wenn ich das nicht kann, dann kommts halt zu solchen Meldungen.

6.) Amerikanische Webseiten nicht mehr erreichbar! Oder nur noch in schlanker Variante! Erstens - soweit ich das sehe sind die größeren wichtigeren Seiten noch erreichbar. Es gibt einige kleinere lokale Newsseiten, die weg sind, aber mal ehrlich: Nachrichten aus Provinzkäffern der USA interessieren mich eher weniger. Zweitens - ja, wenn die halt zu faul sind die DSVGO umzusetzen liegt das nicht an der DSVGO per se, oder? Drittens - falls man die Seiten dennoch anschauen möchte, Opera hat VPN eingebaut.

7.) Twitter sperrt Konten, wenn Leute unter 16 sind - was eigentlich auch für WhatsApp gilt, aber da kann man einfach so einen Haken wischen. Twitter wird vorgeworfen, sich an bestehende Gesetze zu halten? Das hatten wir bisher ja nur beim Netzdurchwirkungsgedönsegesetz. Erlaubnis einholen, an Twitter schicken, fertig. Kein Aufwand.

8.) Die Katholische Kirche darf keine Gottesdienste mehr streamen! Scheiß DSVGO! - Ähm, nein, das liegt wirklich nicht an der, das liegt an dem eigenen Datenschutzgesetz der Katholischen Kirche und hat mit der DSVGO an sich wirklich - nichts - zu - tun. Hauptproblem bei denen: Paragraf 55 des KDG räumt nur journalistisch-redaktionellen Medien Ausnahmen von den strengen Datenschutzpflichten einräumt, nicht aber Pressestellen und Öffentlichkeitsarbeitern. Das ist also wirklich ein Problem der Kirche an sich. Und könnte durch eine Änderung des Gesetzes behoben werden - was wohl auch denke ich passieren wird, weil Öffentlichkeitsarbeiter teilweise auch streamen können sollten.

Die Evangelische Kirche hat es einfacher, da gibt es eine Regelung fürs Streamen.

Im Grunde genommen kann man teilweise nur den Kopf schütteln, was für Missverständnisse und Fehlinterpretationen da im Raum stehen. Vor allem könnte man bei Journalisten auch erwarten, dass sie wenigsten mal Leute fragen, die sich mit dem Thema auskennen anstatt eine "Guckt mal, so doof ist Datenschutz"-Liste zu erstellen. Aber das ist natürlich einfacher. Und bringt mehr Klicks. Gelle, FAZ?

Kommentare  

#1 Hermes 2018-05-28 08:41
Also mal kurz zusammengefasst:

Schuld sind wieder nur die (dummen) Menschen, nicht etwa das komplizierte Gesetz oder die Politiker und Juristen, die das gemacht haben.

Mann Christian, solche Artikel tragen viel zum weit verbreiteten Unmut bei.
#2 Harantor 2018-05-28 09:08
Die DSVGO ist ja nicht vom HImmel gefallen. Zwei Jahre hatte jeder Zeit, sich darauf einzustellen. (Rechnen wir mal nicht die Jahre mit in der die Sache entstand). Es gab und gibt zahllose - auch kostenlose - Informationsquellen. Aber in den letzten drei, vier Wochen brach die Panik aus wie sonst nur wenn Weihnachten mal wieder völlig überraschend vor der Tür steht. (Der Zeitabstand zum Datum passte sogar dazu)

Im gewissen Sinne sind die Leute selbst schuld, die da - wie vor Weihnachten - gepennt haben, ja. Und dann ging das Gehetze los.

Klar ist das ein Monster der Bürokratie, aber es kam weder überraschend, noch gab es nicht genug Leute, die man - bezahlt oder unbezahlt - fragen konnte.
#3 Laurin 2018-05-28 11:43
@ Hermes:
Aber leider ist es nun so und das wird sich leider auch nicht ändern. Was jetzt nicht heißen soll, das ich es für gut befinde, auch wenn es mir, der eh keinen Blog oder Shop im Netz hat, eh am Allerwertesten vorbei geht. Und Nein, die Menschen sind nicht dumm oder zu faul sich rechtzeitig damit zu beschäftigen (bis vor kurzem wusste ich von dem DSGVO nur etwas vom höheren sagen, aber nicht mal, das es schon zwei Jahre eigentlich läuft), sondern sehen sich in einer Vielzahl eher als Nutzer des Internet und seiner bisher gebotenen Möglichkeiten.

Ich will Christian Spließ als Mann vom Fach jetzt auch nicht ankreiden, dass er ziemlich genervt ist. Nur mal ehrlich Christian, ohne jetzt was böses zu sagen, aber du bist vom Fach, viele, andere aber eben nicht. Und da sind so Reaktionen wie diese von Friedhelm (ich zitiere hier mal)...

"Da spircht er die EXperten an - und was machen solche Laien wie meiner einer.? Ganz ehrlich, ich schlage innerlich die Hände über dem Kopf zusammen. All die Weil ich den "Wald vor lauter Bäumen nicht sehe"."

... absolut nachvollziehbar und treffen den Kern des Übels.

Und das ist mir zumindest nicht unverständlich, weil eben solche Gesetze und Bestimmungen eben von Politikern und Juristen verfasst werden, welche die Sprache des Volkes eh nicht sprechen (geschweige denn verständlich niederschreiben könnten), auch wenn beides durchaus als Deutsch zu definieren ist. Selbiges musste ich schon als Mitglied im Stadtrat feststellen, wo man Beschlussvorlagen besser genau abklopfen sollte, wenn man da bei einer Abstimmung sich kein eigenes Bein stellen will.

Und natürlich wird sich da so mancher Normalbürger dann wieder enger an Facebook und Co. anhängen, auch wenn die unsere Daten abschöpfen, was wir natürlich auch nicht für positiv erachten. Aber die Bank erscheint nun vielen Normalbürgern zumindest sicherer, als eben der Gesetzgeber und die Juristen-Industrie. Denn die räumen einem zur Strafe eventuell nicht gleich das Bankkonto leer, wenn ich etwas nicht verstanden habe und auch nicht weiß, wie ich es ändern soll (wenn man denn dann noch dazu kommt, denn ich habe noch kein juristisches Schreiben gesehen, was erst einmal auf deinen Fehler hinweist und dir eine Hilfestellung gibt, wie du den schnell beheben könntest).

Von diesem Standpunkt aus gesehen, kann ich die nun nervende Bevölkerung von Internet-Nutzern und ihre Reaktionen aber auch durchaus so was von verstehen. Auch wenn es halt manchen vom Fach nervt.
#4 Fantomas 2018-05-28 18:10
Technik hin, Technik her. Diese Verordnung ist nicht nur überflüssig, sondern auch gefährlich. Sie verletzt das Recht auf freie Meinungsäußerung in Ar. 5 Grundgesetz, weil sie praktisch jeden Webseitenbetreiber mit ihrem Kontroll- und Strafsystem oder Abmahnungen bedroht, insofern als diese Verordnung so viele Fallstricke hat, dass man auch bei bestem Willen nicht alles richtig machen kann.
Da schon jedes Digitalfoto eine Speicherung von Personendaten ist, braucht man ständig die Einwilligung von Personen, die mit ins Bild geraten, was ein Ding der Unmöglichkeit ist. Also lässt man es besser gleich ganz, bevor man sich eine Anzeige oder Abmahnung einfängt, selbst dann wohl, wenn man etwa zu Beweiszwecken eine Straftat fotografiert, da man ja nie genau weiß, ob man richtig liegt. Ausnahmen gelten nur für offizielle Pressevertreter. Jede freie Berichterstattung aber wird behindert. Genau das scheint auch die Absicht dieses Gesetzes zu sein. Kleine Unternehmer und Webseitenbetreiber werden technisch und juristisch überfordert und verunsichert, sodass sie sich Existenzsorgen machen müssen, und in manchen Fällen wahrscheinlich zu recht.
Das Grundgesetz steht zum Glück über der DSGVO, sodass als einziges die Hoffnung bleibt, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Datenschutz-Irrsinn eines Tages ein Ende bereiten wird.
#5 Christian Spließ 2018-05-29 00:10
zitiere Hermes:
Also mal kurz zusammengefasst:

Schuld sind wieder nur die (dummen) Menschen, nicht etwa das komplizierte Gesetz oder die Politiker und Juristen, die das gemacht haben.

Mann Christian, solche Artikel tragen viel zum weit verbreiteten Unmut bei.


Das mit der Schuldfrage kann man ruhig auf mehrere Seiten hin verteilen. Wenn sich die Bundesregierung natürlich auf den Standpunkt stellt, dass man gewisse Dinge einfach durch Gerichte entscheiden lassen sollte, dann ist das alles andere als hilfreich für alle. Aber eine generelle Panikmache, wie sie jetzt die Tage durch die Medien geschwappt ist, bringt uns auch nicht weiter.
Vor allem nicht solche merkwürdigen Listen, wie sie momentan die FAZ oder andere Journalisten erstellen.
Dass da noch eine Menge an Nacharbeit vielleicht zu erledigen ist - sicher. Aber könnten wir alle mal die Panik-Hüte absetzen und vernünftig über Dinge reden? DAS gerade steckt vielleicht auch hinter meinem Artikel.
#6 Christian Spließ 2018-05-29 00:17
zitiere Fantomas:

Da schon jedes Digitalfoto eine Speicherung von Personendaten ist, braucht man ständig die Einwilligung von Personen, die mit ins Bild geraten, was ein Ding der Unmöglichkeit ist. .


Mit Verlaub, das ist wirklich Quatsch. Das BMI hat dazu eine Stellungnahme in der FAQ veröffentlicht - siehe hier www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html

Ich darf die wichtigen Punkte zitieren:
"Die Datenschutz-Grundverordnung führt zu keinen wesentlichen Veränderungen der bisherigen Rechtslage im Umgang mit Fotografien. Die Anfertigung und Veröffentlichung einer personenbezogenen Fotografie unterliegt den allgemeinen Regelungen des Datenschutzrechts. Wie bisher auch dürfen Fotos nur verarbeitet werden, wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder eine Rechtsgrundlage dies erlaubt. (...) Aufgrund der jederzeitigen Widerruflichkeit und der fehlenden Praktikabilität bei Aufnahmen größerer Menschenmengen ist die datenschutzrechtliche Einwilligung bereits nach geltender Rechtslage vielfach keine praktikable Rechtsgrundlage. Neben der Einwilligung kommen als weitere Rechtsgrundlagen für die Anfertigung und Veröffentlichung zur Durchführung eines Vertrags (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) Datenschutz-Grundverordnung) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen des Fotografen (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f) Datenschutz-Grundverordnung) in Betracht. (...) Für die Veröffentlichung von Fotografien enthält das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) ergänzende Regelungen, die auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung fortbestehen. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Es steht nicht im Widerspruch zur Datenschutz-Grundverordnung, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der Datenschutz-Grundverordnung ein."

Und das KUG gilt schon seit Jahren, darin ist das Recht am eigenen Bild geregelt sowie Dinge wie die Panoramafreiheit, Personen der Zeitgeschichte, das mit den Beiwerken - wenn Leute beim Fotografieren der Porta Nigra dauernd durchs Bild laufen und man wirklich nur das Gebäude ablichten will - und einiges andere. Das hat sich wirklich, wirklich, wirklich, wirklich, wirklich nicht - ge - än - dert...
#7 Christian Spließ 2018-05-29 00:24
zitiere Friedhelm:
Und dann schreibt Meister Sprieß:
Zitat:
Das Vernünftigste wäre stattdessen: Wirklich in Ruhe nochmal zu gucken, was man machen muss. Eventuell kann man Daten exportieren aus dem Blog und dann von einigen Anbietern zum selbstgehosteten Blog wechseln und


Da spircht er die EXperten an - und was machen solche Laien wie meiner einer.? Ganz ehrlich, ich schlage innerlich die Hände über dem Kopf zusammen. All die Weil ich den "Wald vor lauter Bäumen nicht sehe".
Ich glaube, da steht im Artikel zu Anfang des Satzes "Eventuell kann man..." - Demnächst verwende ich mehr Konjunktive für die Möglichkeiten, die es gibt. Dass nicht jeder gleich einen eigenen Server anmieten möchte ist mir nun auch klar, aber selbst wenn man bei seinem Hoster bleibt - auch dann braucht man einen Vertrag, den man mit dem Hoster schließen muss, weil der Daten von einem im Auftrag verarbeitet und man muss auch die Datenschutzerkärung anpassen. (In der Regel hat man zu Hause keinen eigenen Server rumstehen und die Homepage ist bei wasweißich Hosteurope oder EinsundEins oder was auch immer. Und die haben Statistikprogramme.) Und wenn man das dann in Ruhe macht und dafür die Webseite runternimmt, dann ist das natürlich eine Möglichkeit.
Insofern...

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