Geben Sie mir meine Rechte wieder - Offener Brief von Susanne Ulrike Maria Albrecht an Daniel Werner
Geben Sie mir meine Rechte wieder
Offener Brief von Susanne Ulrike Maria Albrecht an Daniel Werner (Nordmann Verlag)
Offener Brief von Susanne Ulrike Maria Albrecht an Daniel Werner (Nordmann Verlag)
Nordmann Verlag verlegt "Verdächtige und andere Katastrophen" von Susanne Ulrike Maria Albrecht, so hieß es und so ist es doppeldeutig.
Sie sollen ein braver Staatsdiener sein. Mittlerweile sind Sie zum stummen Diener mutiert. Mein Protagonist Gregor "Eifer" Brandolf würde Sie jetzt auffordern "frei von der Leber weg zu sprechen". Jetzt sind detektivischer Scharf-und kriminalistischer Spürsinn gefragt um Licht ins Dunkel zu bringen. Mit Ihrer eklatanten Vorgehensweise haben Sie diese Lawine losgetreten.
Dies ist nicht der Beginn einer wunderbaren Freundschaft sondern der Beginn eines wunderbaren Skandal.
Sie haben sich strafbar gemacht indem Sie unseren Vertrag gebrochen haben und mit meinem geistigen Eigentum "Verdächtige und andere Katastrophen" abgetaucht sind.
Seien Sie sich dessen bewusst, dass ich zu allem bereit bin um wieder in den Besitz meiner Verwertungsrechte zu kommen.
Friedrich Schillers Protagonist würde jetzt sagen:
Ihr jetziges Verhalten bringt nichts.
Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse retten, was noch zu retten ist und die Sache jetzt ins Reine bringen.
Oder soll dies der Tragödie erster Teil sein?
Dies ist nicht der Beginn einer wunderbaren Freundschaft sondern der Beginn eines wunderbaren Skandal.
Sie haben sich strafbar gemacht indem Sie unseren Vertrag gebrochen haben und mit meinem geistigen Eigentum "Verdächtige und andere Katastrophen" abgetaucht sind.
Seien Sie sich dessen bewusst, dass ich zu allem bereit bin um wieder in den Besitz meiner Verwertungsrechte zu kommen.
Friedrich Schillers Protagonist würde jetzt sagen:
Hiermit bitte ich Sie noch einmal um die Vertragsauflösung und eine Bestätigung darüber auszustellen, damit ich wieder die Verwertungsrechte an meinem Buch "Verdächtige und andere Katastrophen" besitze. "
um bei Friedrich Schiller zu bleiben. ",
Ihr jetziges Verhalten bringt nichts.
Sie sollten in Ihrem eigenen Interesse retten, was noch zu retten ist und die Sache jetzt ins Reine bringen.
Oder soll dies der Tragödie erster Teil sein?
"Dem kann man nichts mehr hinzufügen. So sei es! "
(Johann Wolfgang von Goethe - Faust)
Kommentare
www.zauberspiegel-online.de/index.php?option=com_content&task=view&id=4349
oder hier:
news.zauberspiegel-online.de/?p=4363
Eine wirkliche Unverschämtheit, wie mit Frau Albrecht umgesprungen wird.
Nicht nur der Umstand die Zelte abzubrechen, ohne Klartext zu reden, es ist einfach mehr als unhöflich, dass der Angeschriebene nicht einmal antwortet.
Da hört sich wohl alles auf.
Ich hoffe für Sie Frau Albrecht, dass sich doch noch alles zum Guten wendet.
Hm. Strafrecht? Wäre vielleicht möglich. Wobei zu klären wäre, was es mit dem "Abtauchen" auf sich hat.
Aber das eigentliche Problem liegt im Bürgerlichen Recht, namentlich im Vertragsrecht. Ich vermute mal, dass man in solchen Fällen auf Musterverträge zurückgreift, die diese Eventualitäten regeln oder aber dass man diese Eventualitäten individuell vertraglich festschreibt. Jedenfalls müsste man den Vertrag einsehen, um etwas dazu sagen zu können.
Existiert der Verlag noch? Dies lässt sich bei einer Kapitalgesellschaft über das Amtsgericht erfragen, bei einer Personengesellschaft über das Finanzamt. Dazu braucht es keinen Anwalt. Ein Anruf genügt.
Existiert der Verlag nicht mehr und gibt es keinen Rechtsnachfolger, ist der Vertrag hinfällig, es sei denn, Frau Albrecht hätte ihn direkt mit Herrn Werner als Person geschlossen. Was schon sehr ungewöhnlich wäre.
Was steht eigentlich genau im Vertrag drin? Selbst wenn das Verhalten von Herrn Werner schon sehr fragwürdig ist, kann es gut sein, dass der Fall des Ausscheidens einer der beiden Parteien vorgesehen ist und sich die Frage damit beantworten lässt.
Sollte der Veröffentlichungstermin des Romans mehrfach verschoben sein, ohne dass der Verlag in absehbarer Zeit (und danach sieht es ja stark aus) einer Veröffentlichung nachkommen kann bzw. wird, wäre der Verlag vertragsbrüchig geworden - egal, ob er noch existiert oder nicht.
Vieles sieht danach aus, dass der Vertrag keine Rechtsgültigkeit mehr hat und Frau Albrecht über ihren Roman wieder frei verfügen kann.
Aber - wie schon gesagt - ohne zu wissen, was im Vertrag steht, macht jede weitere Spekulation wirklich keinen Sinn.
Notfalls muss wirklich einmal ein Anwalt konsultiert werden. Eine Erstberatung lässt sich normalerweise für einen Preis zwischen 150 und 200 Euro aushandeln. Je nachdem, wie wichtig einem der Roman ist, ein vergleichweise überschaubarer Betrag.