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Ich flippe, also bin ich: Flipboard als Newstool

In (Multi-)Medias Res - Die Multimedia-KolumneIch flippe, also bin ich:
Flipboard als Newstool

Margret Atwood ist dort. George R. R. Martin ebenfalls. Und dennoch wird man im deutschsprachigen Raum bei Verlagen und Autoren kaum den Dienst bemerkt haben bei den die beiden Autoren sind 2013 ganz offiziell mit Billigung von Random House unterwegs sind: Flipboard nämlich. Das hat unter anderem wohl auch damit zu tun, dass in Deutschland die Debatte um das Leistungsschutzrecht eine große Verunsicherung erzeugt hat.


Denn Flipboard ist keine Nachrichtenwebseite - Flipboard ist ein Aggregationstool.

Mit Flipboard kann man sich im Grunde wie bei einem RSS-Reader seine eigene Zeitung zusammenstellen. Entweder man kopiert den RSS-Feed der Webseite per Hand in das Angebot ein oder man greift auf einen der unzähligen Kanäle zurück, die Flipboard anbietet. Ob man nun täglich Nachrichten der BBC erhalten möchte, ob man vielleicht eher die WIRED lesen möchte oder die aktuellsten Nachrichten zum Thema Bienen - kein Problem. Falls man jenseits der angebotenen Kanäle nicht fündig wird, seit der der Version 2.0 hat Flipboard ein mächtiges Feature: Das Flipboard-Magazin. Margret Atwood etwa hat eins. George R. R. Martin auch. Hier kann man zu einem bestimmten Thema Artikel von Webseiten, Videos oder Bilder zusammentragen. Nicht ganz verwunderlich, dass sich das offizielle Martin-Flipboard-Magazin "The World of Ice and Fire" nennt. (Wobei George Martin sich gefälligst mal mit dem Abschluss der Saga beschäftigen sollte anstatt wie jetzt noch erstmal ein Sachbuch zur Serie rauszubringen - der Mann wird ja nun nicht jünger!)

Und was sagt das Leistungsschutzrecht dazu? Schließlich sind ja auch Aggregatoren in erster Linie Sammeldienste und speisen sich im Grunde - sofern man nicht als Marketingmaßnahme seine eigenen Inhalte noch mal neu einspeist, was durchaus Sinn hat und gerade Kleinverlage mit wenig Aufwand für sich nutzen können - aus fremden Inhalten. Das ist eine gute Frage. Während der Online-Dienst RIVVA vor kurzem auf die Textvorschau bei Artikeln verzichtet hat und seither nur noch die Überschrift von Artikeln bringt hat das Leistungsschutzgesetz was Aggregatoren anbelangt bisher folgendes zu sagen: "Durch das Leistungsschutzrecht werden überhaupt nur gewerbliche Suchmaschinen oder solche Aggregatoren erfasst, die Inhalte wie Suchmaschinen aufarbeiten." So der VDZ. Die genaue Frage ist dann allerdings: Ist ein Dienst wie Flipboard etwas wie eine Suchmaschine? Arbeitet der Dienst wie Google? So ganz genau möchte man anscheinend bisher das bei den Verfechtern des Leistungsschutzrechtes nicht geklärt haben - momentan konzentriert man sich halt auf Google als Suchmaschine. Argumentieren könnte man, dass Flipboard eigentlich nur eine reine Zusammenstellung von Nachrichten wie eine Presseschau bietet. Damit wäre man dann aus der ganzen Sache raus. Und wer Quellen manuell mit der Hand erstellt - wie Linklisten etwa - wäre dann erst Recht aus dem Schneider. Nur: Da bislang kein Urteil oder eine sonstige Interpretation des recht schwammigen Gesetzestextes vorliegt hat man halt das Prinzip des "Nichts Genaues weiß man nicht". Es wäre daher dringend geboten sich mal um das Thema zu kümmern.

Sofern man aber nur eigene Inhalte, Bilder oder Videos mit Flipboard anbietet ist das Tool recht praktisch. Die eigentliche Anwendung gibt es zwar nur für Smartphones, aber mit einem Add-On lassen sich aus dem Browser heraus problemlos Inhalte einfügen und - wie man oben am Beispiel vom Martin sehen kann - die einzelnen Magazine haben eine eigene URL, die man auch vom Rechner aus aufrufen kann. Sehr schön ist Flipboard sowieso dann, wenn man Quellen sucht oder sich für ein bestimmtes Thema als Nur-Leser interessiert. Als Recherchetool ist es jedenfalls sehr, sehr praktisch. Und vielleicht muss man ja auch keine Inhalte aus deutschen Verlagserzeugnissen in den Dienst flippen. Österreich und die Schweiz haben ja auch nette Angebote. Abgesehen vom Rest der Welt.

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