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Der Kommissar und seine Mörder - Folge 40: Der Tod des Herrn Kurusch

1Folge 40:
Der Tod des Herrn Kurusch

Der Besitzer eines Mietshauses, Herr Kurusch, ist bei seinen Mietern sehr unbeliebt, da er an jedem Ersten im Monat persönlich vorbeikommt, um die Miete zu kassieren, er mag keine Banküberweisungen sondern verlangt von den Mietern, ein Mietbuch zu führen.

Wenn er seine Runde gemacht hat, trägt er über 12.000 Mark mit sich herum. Das wissen alle Mieter.


Den immer knapp bei Kasse befindlichen Mietern Ewald Lerche und Helga Schwerin reicht es, sie planen Kurusch umzubringen, Ewald kauft sogar im naheliegenden Eisenwarenladen die Tatwaffe: einen großen Hammer.

Doch als er in Kuruschs Wohnung einbricht um die Tat zu begehen, liegt dieser schon ermordet und ausgeraubt in seinem Sessel. In seiner Verzweiflung lässt er den Hammer fallen und läuft davon. Der Hammer führt Keller auch gleich zu ihm, es nützt ihm nichts, dass er sich einen neuen Hammer als Alibi verschafft hat. Nun steht er unter Mordverdacht. (1)

Zufälle gibt´s
Noch frisch ist mein Eindruck von der gerade gesehenen Folge "Der Tod des Herrn Kurusch". Zunächst wirkt der unglaubliche Zufall, die diese Geschichte zum Inhalt hat, etwas unglaubwürdig. Aber manchmal gibt es eben komische Zufälle und schon Agatha Christie und Francis Durbridge arbeiteten mit solchen Zufällen, um ihre Geschichten plausibel erzählen zu können. So erinnert auch dieser Fall an eine Agatha Christie-Story - nur eben ohne Miss Marple.

Mordabsichten
Aber der Plot hätte durchaus von ihr stammen können. Der Verdächtige ist nicht der Mörder, dass weiß der Zuschauer sehr bald. Doch er ist ein verhinderter, zumindest versuchter Mörder, meint der Kommissar. Denn er will die Tat begehen, doch das Opfer ist schon ermordet worden. Damit erfüllt sich dennoch der Tatbestand des versuchten Mordes.

Doch das ist nicht Kellers Bier, wie er am Ende der Folge feststellt und überlässt den Mann dem Staatsanwalt. Für ihn ist wichtig den Mörder gefasst zu haben, der die Tat vollendet hat. Und diesen errät der Zuschauer auch recht schnell. Zu auffällig wird Heinz Baumann (Foto) in der Rolle des Nachbarn präsentiert. Das Motiv für die Untat ist bei Beiden Habgier. Die 12000 Mark die Kurusch mit sich herum schleppte waren sein Lebensrisiko.


Eine sehr gelungene Folge nach zwei doch eher sehr mittelschwachen Ausgaben.


Peter Thomas komponierte hier die Musik. Er wurde für insgesamt 23 Folgen vom "Kommissar" verpflichtet.

Gedreht 1971, Erstsendung 12.11.1971

mit Erik Ode, Günther Schramm, Reinhard Glemnitz, Fritz Wepper, Cornelia Froboess, Volkert Kraeft, Christiane Krüger, Heinz Baumann, Wolfgang Büttner u.a.
Stab: Regie: Theodor Grädler - Buch: Herbert Reinecker - Titelmusik: Herbert Jarczyk - Musik: Peter Thomas - Neue Münchner Fernsehproduktion 1971

(1)= 3sat
Stabangaben, Sendungsdaten: Freundeskreis Der Kommissar
Foto: 3sat

Nächster Fall: Der Kommissar und seine Mörder - Folge 41: Kellner Windeck
Vorheriger Fall: Der Kommissar und seine Mörder - Folge 39: Als die Blumen Trauer trugen

Kommentare  

#1 joe p. 2014-12-13 10:27
Die berühmte Folge mit dem Hammer. Reinecker hat sich tief in die Strafrechtsdogmatik hineingedacht. Die Tatbestandsmerkmale des §212 sind in der Vorstellung des potentiellen Täters alle da, inclusive des Mordmerkmals Habgier aus $211. Das "unmittelbare Ansetzen zur Tat" (§22) liegt wohl vor, der hebt ja, wenn ich mich recht entsinne, sogar schon den Hammer zum Schlag.
Wenn er noch zugeschlagen hätte, käme 23III in Betracht. (der berühmte untaugliche Versuch, hier wird gerne der Schuss auf die Leiche als Beispiel genommen). Letztlich käme hier wohl die Notbremse in Betracht, die der Gesetzgeber potentiellen Straftätern zugesteht, der 24I StGB. ("Wegen Versuchs wird nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert.") Das heißt Rücktritt vom Versuch.
Man muss auch bedenken, dass ein Lebenssachverhalt niemals so klar sein kann wie ein Fernsehkrimi. Insofern würde ein durchschnittlicher Anwalt jedenfalls die Sache so zurechtreden, dass er einen Freispruch erzielt, damals wie heute.
#2 G. Walt 2014-12-13 12:57
Lerch wollte doch auch die Kohle. Er hätte sie nur nehmen brauchen. Den Mord hat ja ein anderer bereits besorgt. Aber so kaltblütig war er dann doch nicht....
#3 joe p. 2014-12-13 13:32
Dann wäre er dran gewesen. Zwar nicht wegen Raubes (keine Gewalt gegen eine Person), aber wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall nach §243I (wegen des Eindringens in die Wohnung). Ich denke, das wollte Reinecker vermeiden. Er wollte die Aufmerksamkeit voll auf die Frage des Mordversuchs lenken.
#4 Andreas Decker 2014-12-14 14:35
Ja, die Folge mit dem Hammer. Mir ist da weniger die Frage nach der strafrechtlichen Relevanz hängen geblieben als Volker Kraefts hemmungsloses Chargieren.

Interessant ist mal wieder der Hintergrund. Der die Miete in Bar kassierende Hauswirt. Noch etwas, das es nicht mehr gibt.
#5 Andreas Decker 2014-12-14 14:44
zitiere joe p.:
der berühmte untaugliche Versuch, hier wird gerne der Schuss auf die Leiche als Beispiel genommen.


Das hat man auch gern in vielen Folgen von Law&Order ausführlich erklärt :lol: Jemand wirft einen aus dem Fenster, der wird beim Sturz von einem anderen erschossen. Wer ist der Verantwortliche? Obwohl die Amis da ja fundamental andere Ansichten haben als hierzulande. Mein Lieblingsspruch war da immer die häufige Bemerkung des Staatsanwalts, dass er auch ein Sandwich anklagen könnte, wenn er wolle. Sagt viel aus über die Mentalität.
#6 Schmidt 2024-03-30 12:08
Wenn ich die Kommentare hier lese, frag ich mich, ob ein BGB/StGB im Regal schon für die juristische Bewertung ausreicht….

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