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Michael Ranft und die Leipziger Vampirdebatte 1725 - 1734

Michael Ranfts Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in den GräbernMichael Ranft und die Leipziger Vampirdebatte
(1725 -– 1734)

Die sogenannte „Leipziger Vampirdebatte“ bezeichnet die gelehrte Auseinandersetzung der Wissenschaft in theologischen, naturkundlichen und medizinischen Bereich auf die durch angeordnete Untersuchung der österreichischen Behörden im besetzten nördlichen Serbien bekannt gewordenen Fälle von Vampirismus in Kisolova 1725 (heute Kisiljevo) und Medvegia 1731/32 (heute Medveda). Beide Fälle gehören bis heute zu den am besten dokumentierten ihrer Art.
Michael Ranfts Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in den GräbernEntscheidende Wirkung in der Debatte hatte das Buch von Michael Ranft , eines unserer "bibliophilen Schätzchen".
 
Den offiziellen Bericht zum Kisolova Fall über den vermeintlichen Vampir Peter Plogojovitz verfasste der kaiserliche Verwalter Frombald am 06. April , der seinen Sitz in Gradiska inne hatte. Öffentlich verbreitet wurde er durch die Wiedergabe im Wienerischen Diarium vom 21. Juli 1725:

Nachdeme bereits vor 10. Wochen, ein dem Dorff Kisolova, Rahmer-District, gesessener Unterthan, Namens Peter Plogojovitz, mit tode abgegangen, und nach Raitzischer Manier zur Erden bestattet worden, hat sichs in ermeldetem Dorff Kisolova geäußert, daß innerhalb 8. Tagen, 9. Personen, so wohl alte als junge, nach überstandener 24. stündiger Kranckheit also dahin gestorben, daß, als sie annoch auf dem Todt-Bette lebendig lagen, sie öffentlich ausgesaget, daß obbemeldeter, vor 10. Wochen verstorbener Plogojovitz, zu ihnen im Schlaff gekommen, sich auf sie geleget und gewürget, daß sie nunmehro den Geist aufgeben müsten; Gleichwie dann hierüber die übrigen Unterthanen sehr bestürzet in solchem noch mehr bestärcket worden, da des verstorbenen Peter Plogovitz Weib, nachdem sie zuvor ausgesaget, daß ihr Mann zu ihr gekommen, und seine Oppanki oder Schuhe begehret, von dem Dorff Kisolova weg, und sich in ein anders begeben. Sintemal aber bey dergleichen Personen, (so sie Vampyri nennen,) verschiedene Zeichen, als dessen Cörper unverweset, Haut, Haar, Barth und Nägel an ihm wachsend zu sehen seyn müsten, als haben sich die Unterthanen einhellig resolviret, das Grab des Peter Plogojovitz zu eröffnen, und zu sehen, ob sich würcklich obbemeldete Zeichen an ihm befinden; Zu welchem Ende sie sich dann hieher zu mir verfüget, und nebst Andeutung vorerwehnten Casus, mich samt dem hiesigen Poppen oder Geistlichen ersuchet, der Besichtigung beyzuwohnen: Und ob ihnen schon erstlich solches Factum reprobiret, mit Meldung, daß ein solches vorhero an eine Löbl. Administration unterthänig-gehorsamst berichten, und derselben hohe Verfassung hierüber vernehmen müste, haben sie sich doch keinesweges hierzu bequemen wollen, sondern vielmehr diese kurze Antwort von sich gegeben: Ich möchte thun was ich wollte, allein, wofern ich ihnen nicht verstatten würde, auf vorherige Besichtigung und rechtliche Erkandtnus mit dem Cörper nach ihren Gebrauch zu verfahren, müsten sie Hauß und Gut verlassen, weil biß zu Erhaltung einer gnädigsten Resolution von Belgrad wohl das gantze Dorff (wie schon unter türckischen Zeiten geschehen seyn sollte) durch solchen üblen Geist zugrunde gehen könte, welches sie nicht erwarten wollten. Da man dann solche Leute weder mit guten Worten noch Bedrohungen von ihrer gefaßten Resolution abhalten kunte, derohalben habe ich mich mit Zuziehung des Gradisker Poppen , in gemeldtes Dorff Kisolova begeben, den bereits ausgegrabenen Cörper des Peter Plogojovitz besichtiget, und gründlicher Wahrheit gemäß folgendes befunden: Daß erstlich von solchem Cörper und dessen Grabe nicht der mindeste, sonsten der Todten gemeiner Geruch, verspühret, der Cörper, ausser der Nasen, welche abgefallen, gantz frisch, Haar und Barth, ja auch die Nägel, wovon die alten hinweggefallen, an ihm gewachsen, die alte Haut, welche etwas weißlich war, hat sich hinweg gescheelet, und eine neue frische darunter hervor gethan, das Gesichte, Hände und Füsse und der gantze Leib waren so beschaffen, daß sie in seinen Lebzeiten nicht hätten vollkommener seyn können: In seinem Munde habe ich nicht ohne Erstaunen einiges frisches Blut erblicket, welches, der gemeinen Aussage nach, von denen durch ihn Umgebrachten gesogen. In Summa, es waren alle Indicia vorhanden, welche dergleichen Leute (wie schon oben bemercket) an sich haben sollten. Nachdem nun sowohl der Popp, als ich dieses Spectacul gesehen, der Pöbel aber mehr und mehr ergrimmter als bestürtzter wurde, haben sie, gesammte Unterthanen, in schneller Eil einen Pfeil gespitzet, mit solchem den toden Cörper zu durchstechen, an das Hertz gesetzet, da dann bey solcher Durchstechung nicht nur allein häuffiges Blut, so gantz frisch, auch durch Ohren und Mund geflossen, sondern auch andere wilde Zeichen (welche wegen hohen Respect umgehe) vorgegangen. Sie haben endlich offtermelten Cörper, in hoc casu, gewöhnlichen Gebrauch nach, zu Aschen verbrannt. Welches dann E. Hochlöbl. Administration hinterbringen, und anbey gehorsamst unterthänigst bitten wollen, daß, wann hierinnen einen Fehler begangen haben sollte, solchen nicht mir, sondern dem vor Furcht außer sich selbst gesetzten Pöbel beyzumessen.
Actum. 6. April. 1725.
Kayserlicher Provisor im Gradisker District.


Die Nachricht über ein so kurioses Ereignis verbreitete sich rasch auch im übrigen Deutschland und wurde an der Leipziger Universität begierig von dem jungen Magister Michael Ranft aufgenommen, der sich im besonderen Gedanken über die doch wundersamen Phänomene machte, die die sogenannten Vampirleichen aufzeigten, als da wären:

  1. 1.    Die Unverweslichkeit im Grabe.
  2. 2.    Das Bilden einer neuen Haut und Nägel, nachdem die alten sich vom Körper gelöst hatten.
  3. 3.    Das Wachsen von Haupt- und Barthaar nach dem Tode.
  4. 4.    Das vermeintliche Bluttrinken der Toten an den Lebenden und der darauf erfolgende Tod derselben.
  5. 5.    Das Bluten der Vampirleichen in ihrem Grabe.
  6. 6.    Wie es möglich wäre, dass ein Toter aus seinem Grabe heraussteigen und die Lebenden beunruhigen kann.
  7. 7.    Ob das Phänomen aus natürlichen oder übernatürlichen Ursachen zu erklären wäre.
Ranft wurde das Interesse an solchen Gegenständen bereits in die Wiege gelegt.
 
Geboren wurde er am 9. Dezember 1700 im Hause seines gleichnamigen Vaters zu Güldengossa bei Leipzig, der dort als lutherischer Pfarrer tätig war. Dort wurde er zuerst von einem Hauslehrer unterrichtet, bis er im Jahre 1712 nach Chemnitz zur öffentlichen Schule gesandt wurde, die er bis 1719 besuchte. Gleich darauf schrieb er sich an der Universität zu Leipzig ein und widmete sich zuerst einem Studium der Theologie, und dann der Philosophie, in welchem Studienfach er am 4. Dezember 1723 zu einem Baccalaureus graduierte.
 
Einige Monate später, am 17. Februar 1724, erlangte er seinen Titel als Magister der freien Künste und hielt am 27. September seine Habitilationsdisputation über den Fall des Vampirs Peter Plogojovitz an der Universität Leipzig.  Dieser Vortrag erschien noch im gleichen Jahre als ein wenig mehr als 20 Seiten umfassender Druck unter dem Titel "De masticatione mortuorum in tumulis."
 
Seine darin aufgegriffenen Thesen zu dem Vampirismus-Phänomen lösten gewissermaßen die Diskussion der Leipziger Gelehrten über die serbischen Blutsauger aus, die mehrere Jahre anhalten sollte.
 
1728 folgte von Ranft eine um einen zweiten Teil erweiterte Ausgabe seiner Disputationsschrift unter dem Titel: "De masticatione mortuorum in tumulis liber singularis, continens duas dissertationes, quarum prior historico – critica, posterior vero philosophica est. Lipsiae 1728".
 
Michael Ranft verließ die Leipziger Universität im November 1725 und verbrachte die Zeit bis zum Juni 1726 als Hofmeister bei dem Appellationsgericht zu Gröbitz. Er kündigte die Stelle jedoch bald wieder, um seinen gebrechlichen Vater in dessen Droyßiger Pfarrei zu unterstützen. Im Jahre 1727 trat er schließlich das Amt des Diakons von Nebra an, das er bis 1740 inne hatte. Er kehrte nach Droyßig zurück und übernahm dort nach seines Vaters Tode im Jahre 1743 das Amt des Pfarrers. 1749 wurde er Pfarrer von Großstechau. Dort blieb er bis zu seinem Tode am 18. April 1774.

Nach 1728 wurde es in Deutschland wieder etwas ruhiger um die serbischen Vampire, bis im Jahre 1732 der Fall der Vampirepedemie von Medvegia bekannt wurde.
 
Mehr noch als die Begebenheit von Kisolova wenige Jahre zuvor, zeigte sich bei dieser die österreichische Militärverwaltung in Serbien besonders interessiert, die Angelegenheit auch von Ärzten untersuchen zu lassen.
 
Im Dezember 1731 wurde der kaiserliche Seuchenarzt Glaser in die Ortschaft gesandt, um den Behauptungen der dortigen Einwohner über die sie plagenden Vampire auf den Grund zu gehen. Glaser fand zu seinem eigenen Erstaunen schon seit längerem unter der Erde liegende, doch unverweste Leichen vor und verfertigte darüber einen Bericht, den er an seine vorgesetzte Stelle nach Jagodina sandte.
 
Dort entschied man sich, die Angelegenheit zur obersten militärischen Behörde nach Belgrad zu übersenden, wo man sich wiederum beschloss, den Fall durch eine Kommission aus Militärärzten und Offizieren untersuchen zu lassen. Angeführt wurde die Kommission von dem Regimentfeldscherer Johann Flückinger, der im Januar 1732 folgenden Abschlußbericht darüber vorlegte:
 

Visum et repertum über die so genannte Vampirs, oder Blut-Aussauger, so zu Medvegia in Servien, an der türckischen Granitz den 7. Jan. 1732. geschehen.

Nachdeme das Anzeigen geschehen, daß in dem Dorff Medvegia, die so genannten Vampirs, einige Personen, durch Aussaugung des Bluts umgebracht haben sollen:

Als bin ich auf hohe Verordnung eines allhiesigen Hochlöblichen Ober-Commando, um die Sache vollständig zu untersuchen, nebst darzu commandirten Herrn Officiern und 2. Unter-Feldscherern dahin abgeschicket, und gegenwärtige Inquisition in Beyseyn des der Stallathar Heyducken-Compagnie Capitain Gorschiz, Hadnack, Bariactar und ältesten Heyducken des Dorffes folgendermaßen vorgenommen und abgehöret worden. Welche denn einhellig aussagen, dass
vor ungefehr 5. Jahren ein hiesiger Heyduck, Nahmens Arnond Paole sich durch einen Fall von einem Heuwagen den Hals gebrochen; dieser hatte bey seiner Lebens-Zeit sich öffters verlauten lassen, daß er bey Gossowa in dem Türckischen Servien von einem Vampir geplagt worden sey, dahero er von der Erde des Vampirs Grab gegessen, und sich mit dessen Blut geschmieret habe, um von der erlittenen Plage entlediget zu werden.

In 20. oder 30. Tagen nach seinem Tod-Fall haben sich einige Leute geklaget, daß sie von dem gedachten Arnond Paole geplaget würden; Wie denn auch würcklich 4. Personen von ihm umgebracht worden.

Um nun dieses Übel einzustellen, haben sie auf Einrathen ihres Hadnacks, welcher schon vorhin bey dergleichen Begebenheiten gewesen, diesen Arnond Paole, beyläuffig 40. Tage nach seinem Tod ausgegraben, und gefunden, daß er gantz vollkommen und unverwesen sey, auch ihm das frische Blut zu denen Augen, Nasen, Mund und Ohren herausgeflossen, das Hemd, Ubertuch und Truhe gantz blutig gewesen, die alte Nägel an Händen und Füßen samt der Haut abgefallen, und dargegen neue andere gewachsen sind, weilen sie nun daraus ersehen, daß er ein würcklicher Vampir sey, haben sie demselben nach ihrer Gewohnheit einen Pfahl durchs Hertz geschlagen, wobey er einen wohlvernehmlichen Gächzer gethan, und ein häuffiges Geblüt von sich gelassen; Wobey sie den Cörper gleich selbigen Tag zu Aschen verbrennet, und solche in das Grab geworffen. Ferner sagen gedachte Leute aus, daß alle diejenige, welche von denen Vampirn geplaget und umgebracht würden, ebenfalls zu Vampirn werden müssen. Also haben sie die obberührte 4. Personen auf gleiche Art exequiret.

Dann fügen sie auch hinzu, daß dieser Arnond Paole nicht allein die Leute, sondern auch das Vieh angegriffen, und ihnen das Blut ausgesauget habe. Weilen nun die Leute das Fleisch von solchem Vieh genutzet, so zeiget es sich aufs neue, daß sich wiederum einige Vampirs allhier befinden, allermaßen in Zeit 3. Monathen 17. junge und alte Personen mit Tod abgangen, worunter einige ohne vorher gehabte Kranckheit in 2. oder längsten 3. Tagen gestorben.

Dabey meldet der Heyduck Jowiza, daß seine Schwieger-Tochter, Nahmens Stanacka, vor 15. Tagen sich frisch und gesund schlafen geleget, um Mitternacht aber ist sie mit einem entsetzlichen Geschrey, Furcht und Zittern aus dem Schlaff aufgefahren, und geklaget, daß sie von einem vor 9. Wochen verstorbenen Heyducken Sohn, Nahmens Milloe seye um den Hals gewürget worden, worauf sie einen großen Schmertzen auf der Brust empfunden, und von Stund zu Stund sich schlechter befunden, bis sie endlich den dritten Tag gestorben.


Hierauf seynd wir denselbigen Nachmittag auf den Freydhof, um die verdächtige Gräber eröffnen zu lassen, neben denen offt gemeldeten ältesten Heyducken des Dorffes ausgegangen, die darinnen befindliche Cörper zu visitiren, wobey nach sämtlicher Secirung sich gezeiget:

1.) Ein Weib, Nahmens Stana, 20. Jahr alt, so vor 2. Monathen nach einer 3. tägigen Kranckheit ihrer Niederkunfft gestorben, und vor ihrem Tod selbst ausgesagt, daß sie sich mit dem Blut eines Vampirs gestrichen hätte, folgendlich sie so wohl als ihr Kind, welches gleich nach der Geburt verstorben, und durch leichtsinnige Begräbnus von denen Hunden biß auf die Helffte verzehret worden, ebenfalls Vampiren werden müssen; ware gantz vollkommen und unverwesen; Nach Eröffnung des Cörpers zeigte sich in cavitate pectoris eine Quantität frisches extravasirtes Geblüts; Die vasa, als arteriae und venae nebst denen ventriculis cordis, waren nicht wie es sonsten gewöhnlich, mit coagulirtem Geblüt impliret; Die sämtliche Viscera, als Pulmo, hepar, stomachus, lien et intestina waren dabey gantz frisch, gleich bey einem gesunden Menschen; Der Uterus aber befande sich gantz groß, und externe sehr inflammiret, weilen Placentum, als auch Lochias bei ihr geblieben, dahero selbiger in völliger putredine war; Die Haut an Händen und Füßen, samt den alten Nägeln fielen von sich selbst herunter, hergegen zeigeten sich nebst einer frischen und lebhafften Haut, gantz neue Nägel.


2.) Ware ein Weib, Nahmens Miliza, beyläufftig 60. Jahr alt, welche nach 3. Monathlicher Kranckheit gestorben, und vor etlich und neunzig Tagen begraben worden; In der Brust befande sich viel liquides Geblüth, die übrige Viscera, waren gleich der vorgemeldeten
in einem guten Stand. Es haben sich bey der Secirung die umstehende sämtliche Heyducken über ihre Fette und vollkommenen Leib sehr verwundert, einhellig aussagend, daß sie das Weib von ihrer Jugend auf wohl gekannt, und Zeit ihres Lebens gantz mager und ausgedörrter ausgesehen und gewesen, mit nachdrücklicher Vermeldung, daß sie in dem Grab zu eben dieser Verwunderungs-würdigen Fettigkeit gelanget sey: Auch derer Leute Aussage nach solle sie jetziger Zeit den Anfang derer Vampiren gemacht haben, zumalen sie das Fleisch von denen Schaafen, so von denen vorhergehenden Vampiren umgebracht worden, gegessen hätte.

3.) Befande sich ein 8. tägiges Kind, welches neunzig Täge im Grab gelegen, gleichermaßen in Vampirenstand.

4.) Wurde ein Heyducken Sohn, 16. Jahr alt, ausgegraben, so 9. Wochen in der Erden gelegen, nachdem er an einer drey tägigen Kranckheit gestorben ware, gleich denen andern Vampiren gefunden worden.

5.) Ist der Joachim, auch eines Heyducks Sohn, 17. Jahr alt, in drey tägiger Kranckheit gestorben, nachdem er 8. Wochen und 4. Tage begraben gewesen; Befande sich bey der Section gleicher gestalt.

6.) Ein Weib, Nahmens Ruscha, welche nach zehen tägiger Kranckheit gestorben, und vor 6. Wochen begraben worden, bey welcher auch viel frisches Geblüt nicht allein in der Brust, sondern auch in fundo ventriculi gefunden habe, gleichfalls bey ihrem Kind, so 18. Tage alt ware, und vor 5. Wochen gestorben, sich gezeiget hat.

7.) Nicht weniger befande sich ein Mägdlein von 10. Jahren, welche vor 2. Monathen gestorben, in obangezogenem Stande gantz vollkommen und unverwesen, und hatte in der Brust viel frisches Geblüt.

8.) Hat man des Hadnacks Eheweib samt ihrem Kind ausgraben lassen, welche vor 7. Wochen ihr Kind aber, so 8. Wochen alt ware, und vor 21. Tagen gestorben, dabey aber gefunden, daß so wohl die Mutter als Kind völlig verwesen, obowhl sie gleich der Erd und Gräber derer nächst gelegenen Vampiren gewesen waren.

9.) Ein Knecht des hiesigen Heyducken-Corporals, Nahmens Rhade, 23. Jahr alt, ist in 3. monathlicher Kranckheit gestorben, und nach 5. wochentlicher Begräbnus völlig verwesen gefunden worden.

10.) Des hiesigen Bariactar sein Weib, samt ihrem Kind, so vor 5. Wochen gestorben waren, gleicher massen völlig verwesen.

10.) Des hiesigen Bariactar sein Weib, samt ihrem Kind, so vor 5. Wochen gestorben waren, gleicher massen völlig verwesen.

11.) Bey dem Stanche, einem Heyducken 60. Jahr alt, so vor 6. Wochen gestorben, habe ich ein häuffiges gleich denen andern liquides Geblüt in der Brust und Magen gefunden; das gantze Corpus ware in offt benannten Vampir-Stand.

12.) Milloe ein Heyduck 25. Jahr alt, so 6. Wochen in der Erden gelegen, befande sich gleichfals in ermeldtem Vampir-Stand.

13.) Stanoicka, eines Heyduckens Weib, 20. Jahr alt, ist in 3. tägiger Kranckheit gestorben, und vor 18. Tagen begraben worden; Bei der Secirung habe ich gefunden, daß sie in dem Angesicht gantz roth und lebhaffter Farbe ware, und wie oben gemeldet, sie von des Heyducks Sohn, Nahmens Milloe sey um Mitternacht um den Hals gewürget worden, sich auch augenscheinlich gezeiget, daß sie rechter Seiten unter dem Ohr eine blauen mit Blut unterloffenen Fleck eines Fingers lang gehabt; bey Herausnehmung ihres Grabes flosse eine Quantität frisches Geblüts aus der Nasen; Nach der Secirung fande ich, wie schon offt gedacht, ein rechtes balsamlich frisches Geblüt, nicht allein in der Höhle der Brust, sondern auch in ventriculo cordis; die sämtliche Viscera befanden sich in vollkommenen gesunden und gutem Stand; die Unter-Haut des ganzen Cörpers samt denen frischen Nägeln an Händen und Füssen, waren gleichsam gantz frisch.

Nach geschehener Visitation seynd denen Vampiren die Köpffe durch dasige Zigeuner herunter geschlagen worden, und samt denen Cörpern verbrennet, die Aschen davon in den Fluß Morava geworffen, die verwesene Leiber aber wiederum in ihre vorgehabte Gräber eleget worden. Welches hiemit nebst den mir zugegebenen Unter-Feldscherern bevestigen.
Actum ut supra.


(L. S.) Johannes Fluchinger, Regiments Feldscherer, Löbl. B. Fürstenbuschl. Regiments zu Fuß.
(L. S.) J. H. Sigel, Feldscherer von Löbl. Morallischen Regiment.
(L. S.) Johann Friedrich Baumgarten, Feldscherer Löbl. B. Fürstenbuschl. Regiments zu Fuß.

Wir Endes Unterschriebene attestiren hiemit, wie, daß alles dasjenige, so der Regiments-Feldscheerer von Löblichen Fürstenbuschlichen Regiment, samt beyden neben unterzeichneten Feldscherers-Gesellen hieroben denen Vampirern betreffend in Augenschein genommen, in allen und jeden der Warheit gemäs, und in unserer selbst eigener Gegenwart vorgenommen, visitirt und examiniret worden. Zur Bekräfftigung dessen ist unsere eigenhändige Unterschrifft und Fertigung. Belgrad, den 26. Jenner 1732.

(L. S.) Büttener, Obrist Lieutenant des Löbl. Alexandris. Regiments.
(L. S.) J. H. von Lindenfels, Fenderich Löbl. Alexandrischen Regiments.


Dieser Bericht, vor allem durch den in Nürnberg 1732 anonym erfolgten Druck (worauf der Fall erst  publik wurde) des Gutachtens Flückingers unter dem Titel  "Visum et Repertum. Uber die so genannten Vampirs, oder Blut = Aussauger, So zu Medvegia in Servien, an der Türckischen Granitz, den 7. Januarii 1732 geschehen. Nebst einem Anhang Von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern. Nürnberg 1732", gab der Diskussion über die Möglichkeit oder die Unmöglichkeit der Vampire in Deutschland und vor allem in den Leipziger Gelehrtenstuben neuen Aufwind.
 
Hinzu kam der darin neu aufgeführte Punkt, dass zu gleicher Zeit mit den vampirischen Leichen in derselben Erde beerdigte Tote, sich schon gänzlich verwest zeigten, wohingegen die als Vampire angegebenen unverwest waren.
 
Bis zu diesem Jahre 1732 war die zweiteilige Dissertation Michael Ranfts die einzige gedruckte Schrift gewesen, die sich mit den blutsaugenden Toten beschäftigte. Dies änderte sich jedoch rapide nach dem Bekannt werden der Ereignisse von Medvegia.
 
Die Meinungen zu den Vampiren überschlugen sich, und eine Fülle von größeren oder kleineren Druckerzeugnissen zu diesem Thema, sowohl in deutscher als auch lateinischer Sprache, bevölkerten die Buchläden Leipzigs.
 
Selbst Friedrich Wilhelm I., König von Preußen, holte sich ein Gutachten der Berlinischen Akademie der Wissenschaften über die serbischen Blutsauger ein. In den neueren Schriften dazu, die größtenteils im Jahre 1732 erschienen, wurde Ranfts Buch von vielen dieser Schreiber aufgegriffen. Natur- wie Geisteswissenschaftler gaben ihre Ansichten über das Phänomen des Vampirismus in mehr oder weniger gelungen Traktaten bekannt. Ranft wurde in seinen Thesen sowohl bestätigt als auch angegriffen, manchmal aber auch dreist kopiert.
 
Er sah sich daraufhin gezwungen, im Jahre 1734 eine um einen dritten Teil erweiterte und diesmal in deutscher Sprache aufgelegte neue Ausgabe seiner "De masticatione mortuorum in tumulis, herauszugeben, die auch den neuen Ereignissen von Medvegia 1732 Rechnung trugen. Das Buch erschien unter dem Titel: Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern. Worin die wahre Beschaffenheit derer Hungarischen Vampyrs und Blut = Sauger gezeigt, auch alle von dieser Materie bißher zum Vorschein gekommene Schrifften recensiret werden. Leipzig 1734".
 
Er schuf damit gleichsam den Abschluss der Leipziger Debatte, denn es folgten dort auf seine Schrift keine weiteren mehr.

Eine Annäherung der Positionen geschah während der Leipziger Debatte nicht. Der Vampirismus wurde von einigen gänzlich verneint und von manchen bejaht. Andere wiederum handelten den Vampirismus als ein wenngleich mögliches, aber nicht erklärbares Phänomen ab. Als beachtenswerte Schriften, die, ausgelöst durch den Gelehrtenstreit in Druck erschienen, sind zu nennen:

  1. 1.  Michael Ranft: De masticatione mortuorum in tumulis. Lipsiae, Breitkopf 1725.
  2. 2.  Michael Ranft: De masticatione mortuorum in tumulis liber singularis, continens duas dissertationes, quarum prior historico – critica, posterior vero philosophica est. Lipsiae, Martin 1728.
  3. 3.  Michael Ranft: Tractat von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern. Worin die wahre Beschaffenheit derer Hungarischen Vampyrs und Blut = Sauger gezeigt, auch alle von dieser Materie bißher zum Vorschein gekommene Schrifften recensiret werden. Leipzig 1734.
  4. 4.  Johann Christoph Pohl: DISSERTATIONEM DE HOMINIBVS POST MORTEM SANGVISVGIS, VVLGO SIC DICTIS Vampyren. Lipsiae 1732.
  5. 5.  Schreiben eines guten Freundes an einen andern guten Freund / Die Vampyren betreffend. de dato 26. Martii 1732.
  6. 6.  Johann Heinrich Zopf: DISSERTATIO DE VAMPYRIS SERVIENSIBUS QVAM SVPREMI NVMINIS AVSPICIO. DVISBVRGI AD RHENUM 1733.
  7. 7.  Dr. Johann Daniel Geyer: Müßiger Reise Stunden Gedancken Von denen Todten Menschen = Saugern. Dressden 1735.
  8. 8.  Geistliche Fama, mitbringend Einige Neuere Nachrichten von göttlichen Gerichten / Wegen / Führungen und Erweckungen. Sarden 1732.
  9. 9.  Anonymus : Visum et Repertum. Uber die so genannten Vampirs, oder Blut = Aussauger, So zu Medvegia in Servien, an der Türckischen Granitz, den 7. Januarii 1732 geschehen. Nebst einem Anhang Von dem Kauen und Schmatzen der Todten in Gräbern. Nürnberg 1732.
  10. 10.  Putoneus: Besondere Nachricht von denen Vampyren oder so genannten Blut = Saugern, wobey zugleich die Frage, ob es möglich, dass verstorbene Menschen wiederkommen, denen Lebendigen durch Aussaugung des Bluts den Tod zuwege bringen und dadurch gantze Dörffer an Menschen und Vieh ruinieren können? Leipzig 1732.
  11. 11.  Anonymus: Actenmäßige und umständliche Relation von denen Vampiren oder Menschen – Saugern, welche sich in diesem und vorigen Jahren im Königreich Servien hervorgethan. Nebst einem Raisonnement darüber und einem Hand = Schreiben eines Officiers des Prinz Alexandrischen Regiments aus Medvedia in Servien an einen berühmten Doctoren der Universität Leipzig. Leipzig. A. 1732.
  12. 12.  Christoph Friedrich Demelius: Philosophischer Versuch, ob nicht die merckwürdige Begebenheit derer Blut = Sauger in Nieder = Ungern, A. 1732 geschehen, aus denen pricipiis naturae, ins besondere aus der sympathia rerum naturalium und denen tribus facultatibus hominis könne erleutert werden. Vinariensi. A. 1732.
  13. 13.  Otto, Grafens zum Stein unverlohrnes Licht und Recht derer Todten unter den Lebendigen, oder gründlicher Beweis der Erscheinung der Todten unter den Lebendigen, und was jene vor ein Recht in der obern Welt über diese noch haben können, untersucht in Ereignung der vorfallenden Vampyren, oder so genannten Blut = Saugern im Königreich Servien und andern Orten in diesen und vorigen Zeiten. Berlin und Leizig o. J.
    (Diese Schrift ist ein kleines Mysterium: Sie sollte im Jahre 1732 erscheinen, doch durch ein vom preußischen König ausgesprochenes Publikationsverbot wider den Verfasser, der Vizepräsident der Preußischen Akademie der Wissenschaften war, kam es nie zum Druck, und blieb auch späterhin spurlos verschwunden)
  14. 14.  Gottlob Heinrich Vogt: Kurtzes Bedencken Von denen Acten = mäßigen Relationen Wegen derer Vampiren, Oder Menschen = Und Vieh = Aussaugern. Leipzig 1732.
  15. 15.  Johann Christian Fritsche: Eines Weimarischen Medici Muthmaßliche Gedancken Von denen Vampyren, Oder sogenannten Blut = Saugern. Leipzig 1732.
  16. 16.  Johann Christoph Harenberg: Vernünftige und Christliche Gedancken Über die Vampirs Oder Bluhtsaugende Todten. Wolffenbüttel 1733.
  17. 17.   Johannes Christianus Stock: DISSERTATIO PHYSICA DE CADAVERIBUS SANGUISUGIA. Von denen so genannten Vampyren oder Menschen = Säugern.. Jenae 1732.
  18. 18.  W. S. G. E. : Curieuse und sehr wunderbare Relation, von denen sich neuer Dingen in Servien erzeigenden Blut = Saugern oder Vampyrs, aus authentischen Nachrichten mitgetheilet, und mit Historischen und Philosophischen Refelexionen begleitet. Anno 1732.
Erst später in den 1740er Jahren griff der Benediktiner Mönch Augustinus Calmet aus Lothringen, einer der bedeutendsten katholischen Theologen des 18. Jh., das Thema noch einmal auf und verfertigte im Jahre 1746 eine Summa des Vampirglaubens in französischer Sprache. Eine um vieles erweiterte Neuauflage erschien 1751 auf Deutsch unter dem Titel: "Gelehrte Verhandlung der Materi, von Erscheinungen der Geisteren, und denen Vampiren in Ungarn, Mahren etc."

Zu dieser Zeit, in den 1750er Jahren, wurden neue Berichte über Vampirismusfälle aus Mähren, Schlesien und Siebenbürgen bekannt, die jedoch nicht mehr den Aufruhr wie diejenigen zu Kisolova und Medvegia zwanzig Jahre zuvor verursachten.
 
Die bekannten Mediziner Gerhard van Swieten und Georg Tallar (dessen Ergebnisse seiner Erforschung von Vampirfällen in Siebenbürgen lange Jahre ungedruckt blieb und erst im Jahre 1784 veröffentlicht wurde), erklärten in ihren Berichten bzw. Gutachten unabhängig voneinander, dass der Vampirismus als eine eingebildete Seuche und als Aberglauben zu erachten sei.
 
Mit diesem Urteil zog sich die Welt der Naturwissenschaftler endgültig im Jahre 1768, dem Erscheinen des gedruckten Gutachtens van Swietens über den Vampirismus, aus der Diskussion über die Untoten, zumindest für den verbleibenden Rest des Jahrhunderts, zurück.

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