Mordermittlung Fiktion und Realität - Teil 4: Der verliebte Kommissar, Waffenrecht und FAQ
Mordermittlung Fiktion und Realität
Ein kleiner Einblick in die reale Polizeiarbeit
Teil 4: Der verliebte Kommissar, Waffenrecht und FAQ
Ein kleiner Einblick in die reale Polizeiarbeit
Teil 4: Der verliebte Kommissar, Waffenrecht und FAQ
(Bei mir hatte das dann den ungewollten Nebeneffekt, dass das betreffenden Buch im nächsten Jahr zum DeLiA-Preis eingereicht werden soll, dem Preis für die beste Liebesgeschichte; DeLiA = Vereinigung Deutscher Liebesromanautorinnen. Dabei spielt die Liebesgeschichte im Roman eine untergeordnete Rolle.)
In der Realität kommt es natürlich durchaus mal vor, dass ein/e Ermittler/in sich in eine Zeugin/einen Zeugen verliebt, sehr selten in einen Tatverdächtigen. Das bleibt im Ermittlerteam aber keinen Tag verborgen, da man wirklich eng zusammenarbeitet. Mal ganz davon abgesehen, dass bei täglich 12 16 Stunden Mordermittlung kaum Zeit bleibt, ein Techtelmechtel auszuleben. Kommt so was aber vor, gibt es dafür ganz klare Regeln.
Der/die Beamte/Beamtin meldet das normalerweise selbst dem Ermittlungsleiter (falls der das nicht schon selbst bemerkt hat), denn die Tatsache als solche, dass man sich Hals über Kopf verknallt hat, ist nicht ehrenrührig. Danach wird er/sie augenblicklich vom Fall abgezogen wegen Interessenkonflikts. Das ist Vorschrift. Die gilt auch, wenn ein Beamter aus anderen Gründen persönlich in einen Fall involviert ist.
(Vor ein paar Wochen erst gab es beim Alten den Fall, dass dessen Neffe ermordet worden war und er darauf bestand, selbstverständlich die Ermittlungen zu führen, was ihm auch gestattet wurde. In der Realität ist so etwas absolut unmöglich. Sofort nach er Feststellung, dass es sich bei dem Toten um seinen Neffen handelt, wäre er wieder nach Hause geschickt bzw. einem anderen Fall zugeteilt worden.)
Weitere Konsequenzen gibt es nicht. ABER wenn der/die Beamte/Beamtin Beweismittel zugunsten des/der Geliebten unterschlägt oder manipuliert, wird er/sie sofort vom Dienst suspendiert und erwartet eine Strafanzeige, die dann im schlimmsten Fall zum Rauswurf aus dem Polizeidienst führt. Ist aber nur Liebe/Sex im Spiel, passiert außer Abzug vom Fall gar nichts und können die Verliebten in ihrer Freizeit (!) so viel turteln, wie sie wollen. Und nach Abschluss des Falls geht das dann eh keinen mehr was an.
So ein Szenario kommt im wahren Leben aber sehr selten vor.
8. WAFFENRECHT
In Deutschland ist sehr streng geregelt, wer eine Waffe besitzen und wer eine führen = bei sich tragen darf. Letzteres dürfen in Deutschland nur Polizisten, Soldaten, Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen und Jäger, aber nur innerhalb ihres Jagdreviers. Außerhalb des Jagdreviers haben sie das Ding unter Verschluss zu halten.
Auch der bloße Besitz einer Waffe mit einer Waffenbesitzkarte wird nur Personen mit einem berechtigten Interesse am Waffenbesitz gestattet. Ein berechtigtes Interesse ist keineswegs die Angst eines Juweliers vor Überfällen auf sein Geschäft oder die eines Stalkingopfers vor dem Stalker. Solche Personen erhalten niemals eine Waffenbesitzkarte, geschweige denn einen Waffenschein. Und garantiert haben sie keine Schusswaffe unter dem Tresen liegen. Jedenfalls nicht legal.
Selbst Privatdetektive sind NICHT berechtigt, eine Waffe zu führen und erhalten deshalb auch keinen Waffenschein. Ein realer Detektiv Matula, der auf unseren Straßen mit einem Revolver am Gürtel herumliefe, bekäme ganz schnell von der Polizei wegen unerlaubten Waffenbesitzes ein saftiges Strafverfahren an den Hals und wäre seine Lizenz los.
Das berechtigte Interesse wird normalerweise nur Sportschützen zugebilligt, die aber ihre bereits seit Längerem bestehende aktive (!) Mitgliedschaft in eine Schützenverein nachweisen müssen. (Sonst könnte ja jeder heute in einen Schützenverein eintreten und sich morgen unter Vorlage seines Mitgliedsausweises eine Waffe kaufen.)
: Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz einer Waffe, der Waffenschein berechtig außerdem zum Führen einer Waffe.
Das Prozedere zum Erwerb einer Waffe und Waffenbesitzkarte ist natürlich streng geregelt.
Waffenbesitzer/innen sind verpflichtet, die Waffen sicher aufzubewahren, d. h. unter Verschluss (z. B. Tresor oder Waffenschrank mit Spezialschloss) und Waffe und Magazin/Munition getrennt zu halten. Waffen einfach nur in einem abschließbaren Wohnzimmerschrank aufzubewahren, gilt NICHT als sichere Verwahrung!
: Kriminalbeamte laufen, während sie in ihrer Dienststelle arbeiten, NICHT ständig mit der umgeschnallten Waffe herum. Die tragen sie nur bei sich, wenn sie auf einen Außeneinsatz gehen. (Anders bei der Bereitschaftspolizei.)
In der Realität kommt es natürlich durchaus mal vor, dass ein/e Ermittler/in sich in eine Zeugin/einen Zeugen verliebt, sehr selten in einen Tatverdächtigen. Das bleibt im Ermittlerteam aber keinen Tag verborgen, da man wirklich eng zusammenarbeitet. Mal ganz davon abgesehen, dass bei täglich 12 16 Stunden Mordermittlung kaum Zeit bleibt, ein Techtelmechtel auszuleben. Kommt so was aber vor, gibt es dafür ganz klare Regeln.
Der/die Beamte/Beamtin meldet das normalerweise selbst dem Ermittlungsleiter (falls der das nicht schon selbst bemerkt hat), denn die Tatsache als solche, dass man sich Hals über Kopf verknallt hat, ist nicht ehrenrührig. Danach wird er/sie augenblicklich vom Fall abgezogen wegen Interessenkonflikts. Das ist Vorschrift. Die gilt auch, wenn ein Beamter aus anderen Gründen persönlich in einen Fall involviert ist.
(Vor ein paar Wochen erst gab es beim Alten den Fall, dass dessen Neffe ermordet worden war und er darauf bestand, selbstverständlich die Ermittlungen zu führen, was ihm auch gestattet wurde. In der Realität ist so etwas absolut unmöglich. Sofort nach er Feststellung, dass es sich bei dem Toten um seinen Neffen handelt, wäre er wieder nach Hause geschickt bzw. einem anderen Fall zugeteilt worden.)
Weitere Konsequenzen gibt es nicht. ABER wenn der/die Beamte/Beamtin Beweismittel zugunsten des/der Geliebten unterschlägt oder manipuliert, wird er/sie sofort vom Dienst suspendiert und erwartet eine Strafanzeige, die dann im schlimmsten Fall zum Rauswurf aus dem Polizeidienst führt. Ist aber nur Liebe/Sex im Spiel, passiert außer Abzug vom Fall gar nichts und können die Verliebten in ihrer Freizeit (!) so viel turteln, wie sie wollen. Und nach Abschluss des Falls geht das dann eh keinen mehr was an.
So ein Szenario kommt im wahren Leben aber sehr selten vor.
8. WAFFENRECHT
In Deutschland ist sehr streng geregelt, wer eine Waffe besitzen und wer eine führen = bei sich tragen darf. Letzteres dürfen in Deutschland nur Polizisten, Soldaten, Mitarbeiter von Sicherheitsunternehmen und Jäger, aber nur innerhalb ihres Jagdreviers. Außerhalb des Jagdreviers haben sie das Ding unter Verschluss zu halten.
Auch der bloße Besitz einer Waffe mit einer Waffenbesitzkarte wird nur Personen mit einem berechtigten Interesse am Waffenbesitz gestattet. Ein berechtigtes Interesse ist keineswegs die Angst eines Juweliers vor Überfällen auf sein Geschäft oder die eines Stalkingopfers vor dem Stalker. Solche Personen erhalten niemals eine Waffenbesitzkarte, geschweige denn einen Waffenschein. Und garantiert haben sie keine Schusswaffe unter dem Tresen liegen. Jedenfalls nicht legal.
Selbst Privatdetektive sind NICHT berechtigt, eine Waffe zu führen und erhalten deshalb auch keinen Waffenschein. Ein realer Detektiv Matula, der auf unseren Straßen mit einem Revolver am Gürtel herumliefe, bekäme ganz schnell von der Polizei wegen unerlaubten Waffenbesitzes ein saftiges Strafverfahren an den Hals und wäre seine Lizenz los.
Das berechtigte Interesse wird normalerweise nur Sportschützen zugebilligt, die aber ihre bereits seit Längerem bestehende aktive (!) Mitgliedschaft in eine Schützenverein nachweisen müssen. (Sonst könnte ja jeder heute in einen Schützenverein eintreten und sich morgen unter Vorlage seines Mitgliedsausweises eine Waffe kaufen.)
: Die Waffenbesitzkarte erlaubt den Besitz einer Waffe, der Waffenschein berechtig außerdem zum Führen einer Waffe.
Das Prozedere zum Erwerb einer Waffe und Waffenbesitzkarte ist natürlich streng geregelt.
Waffenbesitzer/innen sind verpflichtet, die Waffen sicher aufzubewahren, d. h. unter Verschluss (z. B. Tresor oder Waffenschrank mit Spezialschloss) und Waffe und Magazin/Munition getrennt zu halten. Waffen einfach nur in einem abschließbaren Wohnzimmerschrank aufzubewahren, gilt NICHT als sichere Verwahrung!
: Kriminalbeamte laufen, während sie in ihrer Dienststelle arbeiten, NICHT ständig mit der umgeschnallten Waffe herum. Die tragen sie nur bei sich, wenn sie auf einen Außeneinsatz gehen. (Anders bei der Bereitschaftspolizei.)
Polizeibeamte nehmen auch NICHT ihre Dienstwaffe mit nach Hause. Das ist nicht erlaubt. Ausnahme: bei Bereitschaftsdienst. Dann aber MUSS der Beamte im Haus die Möglichkeit haben, die Waffe sicher (in einem Waffentresor o. ä.) zu verwahren. Nach Dienstschluss wird sie im Spezialsafe des Spinds des jeweiligen Beamten eingeschlossen oder in einem Waffentresor in der Dienststelle. In Ausnahmefällen wird die Mitnahme zwar stillschweigend geduldet; z. B. wenn ein Beamter noch einen späten Einsatz hatte und in unmittelbarem Anschluss daran gleich nach Hause fährt, statt vorher noch die Waffe in der Dienststelle einzuschließen.
Erst recht wird kein Polizist jemals die Waffe zu Hause einfach an die Graderobe hängen oder nur in eine Schreibtisch-/Nachttischschublade legen oder zwischen der Wäsche im Schrank verstecken. Auch hier gilt, dass sie möglichst sicher weggeschlossen werden muss. Hat er dazu zu Hause nicht die Möglichkeit, MUSS er sie immer in der Dienststelle lassen, egal wie müde er ist oder wie weit der Weg vom Einsatzort zur Dienststelle.
Und das exzessive Herumfuchteln mit der Waffe, nur wenn man z. B. einen Zeugen befragen will und dessen Wohnungstür offen vorfindet, ist ebenfalls ein Mythos, der nicht der Realität entspricht. Die meisten Kripobeamten machen zeit ihres Dienstlebens von der Waffe außer auf dem Schießstand nie Gebrauch.
Gerade in diesen Punkten stimmen Buch/Film und Wirklichkeit so gut wie nie überein.
: Die offizielle Dienstwaffe der Polizei ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die verwendeten Modelle sind (in unterschiedlicher Ausführung) Walther, Heckler & Koch und Sig Sauer. Die gegenwärtig verbreitetste ist die Walther P99.
9. FAQ FREQUENTLY ASKED QUESTIONS = SONSTIGE FRAGEN
- 1. Wie hoch ist die Aufklärungsrate bei Mord?
In Deutschland im Durchschnitt 95 96 %, auch wenn es manchmal Jahre bis zur Aufklärung eines Falls dauert. Da Mord in unserem Land nie verjährt, wird auch kein Mordfall jemals ungelöst abgeschlossen, sondern immer wieder von Zeit zu Zeit vorgenommen, um zu sehen, ob sich vielleicht neue Dinge ergeben haben könnten (z. B. durch Fortschritt in der Untersuchungstechnik heute Spuren ausgewertet werden können, was Jahre zuvor noch nicht möglich war). - 2. Wie funktioniert eine Identitätsklärung nach dem Zahnschema?
Die Zähne des Toten werden wie beim Erstbesuch eines Zahnarztes dokumentiert (und auch geröntgt) und mit jeder einzelnen Füllung, Krone, Fehlstand usw. aufgelistet, fotografiert und schematisch dargestellt. Dieses Schema wird in zahnmedizinischen Fachblättern veröffentlicht, die nahezu jede/r Zahnarzt/-ärztin abonniert hat mit der Bitte, falls jemand das Schema eines Patienten erkennt, sich bei der Kripo zu melden. In der Regel dauert es Monate, bis auf diese Weise eine Identifikation erfolgt. Erst wenn diese Methode kein Ergebnis bringt, werden die Daten an alle Zahnarztpraxen bundesweit verschickt. Irgendwann kommt dann in 99 % aller Fälle ein Ergebnis. - 3. Welche Aufgabe hat der KDD (Kriminaldauerdienst)?
Der KDD wird nur außerhalb der Regelarbeitszeit anstelle der normalen Kripo eingeschaltet, z. B. wenn eine Leiche mitten in der Nacht gefunden wird. Sobald die reguläre zuständige Polizeidienststelle wieder besetzt ist, wird der Fall vom KDD an die abgegeben. Nicht jede Stadt hat einen KDD. In den meisten Städten wird der Nachtdienst von Kripobeamten in Bereitschaft übernommen, die bei Bedarf aus dem Bett geklingelt werden. - 4. Wie ist der Werdegang eines Kommissars?
Definition: Kommissar ist ein Überbegriff für 5 verschiedene Dienstgrade des Gehobenen Dienstes: Polizei-/Kriminalkommissar (PK/KK), Polizei-/ Kriminaloberkommissar (POK/KOK), Polizei-/Kriminalhauptkommissar (PHK/KHK), Polizei-/Kriminalhauptkommissar der Besoldungsgruppe A 12 (PHK A12/KHK A12) und Erster Polizei-/Kriminalhauptkommissar (EPHK/EKHK).
Nach dem Abitur (erforderlich für den gehobenen Dienst) gibt es einen Auswahllehrgang. Nach dessen Bestehen (u. a. körperliche Fitness) folgt der Besuch der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und wird mit dem Diplom für Verwaltungswesen abgeschlossen, mit dem die Absolventen theoretisch in jeder Behörde einen Job bekommen könnten. Zusätzlich zum Verwaltungswesen beinhaltet die Ausbildung schwerpunktmäßig Kurse in Kriminologie, Psychologie und Strafrecht. Es ist aber auch möglich, sich (mit späterer Zusatzausbildung und Nachholen der Verwaltungsschule) über den Streifendienst zum Kommissar hochzuarbeiten. - 5. Gibt es in Deutschland PROFILER?
Jein. Es gibt die Beamten der Operativen Fallanalyse, die die Fälle analysieren, aber ihre Aufgabe und Tätigkeit hat nichts mit den Profilern zu tun, die es in den USA gibt. Die hiesigen Fallanalysten analysieren in erster Linie Dinge, die der Täter bei der Tat NICHT hätte tun müssen. Beispiel: Die Tür war sichtbar offen, aber der Täter hat trotzdem das Fenster eingeschlagen und ist dadurch eingestiegen warum? Und die hiesigen Fallanalysten reagieren meistens allergisch darauf, wenn man sie Profiler nennt. Obwohl es auch Ausnahmen gibt und dieses Berufsbild sich ständig weiterentwickelt.
Relativ neu ist eine Aus-/Fortbildung in FACS = Facial Action Coding System = das Analysieren von Gefühlen anhand von Mikroausdrücken des Gesichts. Das ist das, was ein gewisser Dr. Lightman in der Serie Lie to Me so perfekt beherrscht. In der Realität ist eine solche Trefferquote wie er sie hat jedoch absolut illusorisch und kann FACS allenfalls Hinweise geben z. B. darauf, ob jemand lügt, wird aber nicht als Beweise angesehen. - 6. Ist das in Filmen so oft gezeigte Kompetenzgerangel zwischen einzelnen Abteilungen (z. B. Mordkommission und Drogenfahndung) tatsächlich so häufig bzw. intensiv?
Nein, eher selten. Normalerweise klappt die Zusammenarbeit gut. Das gilt besonders auch für Fälle, in denen das BKA hinzugezogen wird. Diese Spezialisten sind ganz und gar nicht die Deppen oder arroganten Schnösel, als die sie besonders in den Filmen immer gern dargestellt werden und machen mitnichten auf die großen Geheimniskrämer (abgesehen von seltenen Ausnahmefällen). - 7. Stimmt es, dass Polizeibeamte (und überhaupt Beamte) nicht einmal eine Tafel Schokolade annehmen dürfen, weil das als Bestechung gilt?
Grundsätzlich ja. Allerdings ist Bestechung immer nur dann gegeben, wenn für das Geschenk eine Gegenleistung erwartet/gegeben wird (z. B. Beweismittel verschwinden lassen), sonst ist es nur Vorteilsnahme im Amt. Aber es gibt den allgemeinen Konsens, dass Gegenstände bis zu einem Wert von 5 Euro angenommen werden dürfen. Alles, was darüber hinaus geht, muss entweder grundsätzlich abgelehnt werden oder der Behördenleiter muss die Annahme genehmigen. In dem Fall ist aber ein Wust von Papierkram zu erledigen, in dem genau beschrieben werden muss, welcher Gegenstand warum und zu welchem Zweck geschenkt worden ist. Und die Arbeit spart sich natürlich jeder und verzichtet freiwillig auf milde Gaben. - 8. Stimmt es, dass der Polizeiberuf einen negativen Einfluss auf die Partnerschaft/Ehe hat und die Scheidungsrate bei Polizisten überdurchschnittlich hoch ist?
Jein. In der akuten Ermittlungsphase bei z. B. Mord ist eine Arbeitszeit von 12 16 Stunden täglich bis zum Abschluss des Falls (also u. U. über mehrere Wochen) die Regel. Ist dann der Partner/die Partnerin nicht tolerant genug bzw. willens, das zu akzeptieren und auszuhalten, wird das mit großer Wahrscheinlichkeit früher oder später zur Trennung führen. Und jede Art von Schichtdienst ist auf Dauer sowieso belastend für eine Partnerschaft. Das gilt auch dafür, dass man als Polizist/in die berufliche Belastung (besonders wenn es z. B. um Kindstötungen geht) nicht immer im Büro lassen kann, sondern die Emotionen zwangsläufig mit nach Hause bringt. Und wenn dann der Partner/die Partnerin dafür kein Verständnis aufbringt, ist eine Trennung die langfristige Folge. Aber letztendlich kommt es immer auf das Verhältnis an, das die beiden Partner zu einander haben. In jedem Fall ist aber die Scheidungsrate tatsächlich höher als bei Leuten mit geregeltem Feierabend. - 9. Haben eineiige Zwillinge tatsächlich zwar eine identische DNA, aber trotzdem unterschiedliche Fingerabdrücke?
Ja, aber unter Umständen haben sie verschiedene Antikörper. Als Erwachsene in jedem Fall, da sie sich, wenn sie nicht mehr zusammenleben, nicht immer mit denselben Krankheiten infizieren. So kann man sie auch dadurch unterscheiden.
NACHWORT
Eine persönliche Bemerkung zum Abschluss. Durch meinen Beruf als (Kriminal-)Schriftstellerin lebe auch ich teilweise vom Mord(en). Ich konstruiere Morde, beschreibe die Täter, manchmal aus dramaturgischen Gründen durchaus als Sympathieträger (bis seine/ihre ruchlose Tat ans Licht kommt) und mache den LeserInnen deren Motive verständlich (aber NIEMALS entschuldbar!).
Im Privatleben gehört mein Mitgefühl jedoch ausschließlich den Opfern realer Verbrechen. Aus diesem Grund bin ich nicht nur Mitglied im , sondern spende jedes Jahr 10 % meiner Einnahmen aus den Tantiemen meiner Krimis an den Verein. Ein Motto des Weißen Rings lautet: Ich bin mit dabei und kümmere mich in Form von finanzieller Unterstützung.
Wer Lust hat mitzumachen:
Eine Mitgliedschaft kostet monatlich 2,50 (nach oben offen), und jede noch so kleine regelmäßige oder Einzelspende ist willkommen. Denn jeder Cent zählt!
QUELLENNACHWEIS:
Alle hier verarbeiteten Informationen stammen von:
- Pressestelle der Kreispolizei Kleve
- Pressestelle des Zentralen Kriminaldienstes Braunschweig
- Pressestelle der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
- Pressestelle des Bundeskriminalamtes Wiesbaden
- Autorenberatung der Pressestelle der Polizei Berlin
- Rechtsmedizinisches Institut der Uniklinik Freiburg
- Michael Tsokos: "Dem Tod auf der Spur"
- Armin Mätzler: "Todesermittlung"
- Klaus Habschick: "Erfolgreich vernehmen"
- Meyer, Wolf, Müller: "Kriminalistisches Lehrbuch der Polizei - Arbeitsbuch für den Wach-, Wechsel- und Ermittlungsdienst"
Kommentare
Ich weiß nicht, ob das überhaupt eine Idee des Autors war oder ob auch amerikanische Verlage die obligatorische Liebesgeschichte einfordern. Irgendwie jedenfalls wirkte es, als sei das nachträglich ins Manuskript reingeschummelt worden. Abgesehen davon, dass ja wohl auch in den USA ein persönlich betroffener Ermittler einen Fall abzugeben hat.
Zitat: Meines Wissen sind die in dem Punkt sogar noch erheblich strenger als das hierzulande der Fall ist.
Fiction Fan:
Zitat: Mich auch!!! Keine Sorge. Die fetzen sich schon hin und wieder ordentlich. Und jedes Mal, wenn die Leser glauben, jetzt haben sie sich endlich, kommt wieder irgendein Knackpunkt ... Nee, die müssen sich ihr Happy End schwer erarbeiten. Wie im richtigen Leben
Ob du's nun glaubst oder nicht. Aber ich kenne doch gar nicht soooo wenige Paare, die glücklich und zufrieden zusammen leben. Mit Kindern, Haus, Haustieren undsoweiter undsofort. Abgesehen davon: Logik und Liebe? Bin ich Vulkanier?
Aber mal im Ernst: Egal welches Lebensmodell die beteiligten Partner für sich wählen, wenn BEIDE damit glücklich und zufrieden sind, ist das für mich ein Happy End - solange es dauert.
Du siehst, ein herkömmliches Häppi Ent(e) ist das nicht!