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... mit Dr. Christian Sprang über Preisbindungen, Gesetze, digital born und Wasserzeichen

Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des deutschen Buchhandels ... Dr. Christian Sprang ...
... über Preisbindungen, Gesetze, digital born und Wasserzeichen

Das Thema Preisbindung von eBooks kochte hoch, als wir Peter Hopf bezüglich seines Plans den Roman DIE MAGISCHE KLINGE von NILS VAN DORN mittels eines kostenlosen eBooks zu berwerben, interviewten. Dabei wurde auch die Rolle des BÖRSENVEREINS DES DEUTSCHEN BUCHHANDELS angesprochen. 

Klar, dass wir beim Börsenverein  in Sachen Preisbindung, eBooks und anderer Fragen nachhakten.

Dr. Christian Sprang, der Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels beantwortete freundlicherweise unsere Fragen zum Thema.

Es wird vermutlich nicht das letzte Mal sein, dass uns das Thema beschäftigt. Gerade hierfür sind die Ausführungen Dr. Sprangs eine gute Diskussionsgrundlage.

Zauberspiegel: Was ist die Buchpreisbindung? Wie ist sie historisch gewachsen? Warum gibt es sie noch? – Geben Sie uns Lesern einen aussagekräftigen Einblick, bitte.
Dr. Christian Sprang (Börsenverein): Im Gegensatz zu anderen Kulturzweigen wie Film oder Oper erhält die Buchbranche praktisch keine staatlichen Subventionen. Dass Deutschland trotz vollständig marktwirtschaftlicher Organisation ein einzigartig vielfältiges Buchangebot und eine hohe Dichte von Buchhandlungen hat, sichert neben dem reduzierten Mehrwertsteuersatz vor allem das Buchpreisbindungsgesetz. Indem jedes in deutscher Sprache erscheinende Buch für mindestens 18 Monate einen vom Verlag festgesetzten Preis hat, der für alle Buchhandlungen verbindlich ist, ermöglicht sie Verlagen und Buchhandlungen eine Mischfinanzierung zwischen Bestsellern und anspruchsvollen Titeln. Nicht zuletzt nutzt dies dem Leser. In Ländern mit Buchpreisbindung ist der durchschnittliche Buchpreis nämlich deutlich niedriger als in Ländern ohne Buchpreisbindung, in denen Preiskämpfe bei Bestsellern durch Aufschläge auf weniger gängige Titel finanziert werden müssen. Zugleich ermöglicht es die Buchpreisbindung, auch schwierige bzw. risikoreiche Titel auf den Markt zu bringen, sodass die Titelvielfalt im deutschen Buchmarkt nachweisbar deutlich höher ist als zum Beispiel in den angloamerikanischen Ländern.
In Deutschland wurde die Buchpreisbindung Mitte des 19. Jahrhunderts eingeführt und eigentlich immer von Verlagen und Buchhandel vertraglich organisiert. Erst aufgrund des Drängens der EU-Kommission ist Deutschland 2002 dem Vorbild Frankreichs gefolgt und hat die Buchpreisbindung gesetzlich geregelt. Ähnliche Gesetze wie Deutschland hat übrigens die Mehrzahl der EU-Staaten. Insofern ist die Frage, warum es die Buchpreisbindung „noch“ gibt, falsch gestellt. Interessant wäre eher die Antwort auf die Frage, wann dieses bewährte und erfolgreiche Kulturförderungsinstrument endlich in allen europäischen Staaten eingesetzt wird.
 
Zauberspiegel: Warum sollen eBooks auch preisgebunden werden?
Dr. Christian Sprang (Börsenverein): Weil das Buchpreisbindungsgesetz in § 2 vorsieht, dass auch Verlagserzeugnisse, die ein Buch reproduzieren oder substituieren, preiszubinden sind, wenn sie – was beim E-Book der Fall ist – verlags- oder buchhandelstypische Produkte sind. Diese Entscheidung des Gesetzgebers basiert übrigens auf einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus den neunziger Jahren, in dem dieser die Preisbindungsfähigkeit von CD-ROMs bejaht hat.

Zauberspiegel: Ist eine Preisbindung für eBooks nicht sinnlos? Was ist, wenn diese auf einem Server im Ausland bereitgestellt werden? Ich als Leser kann die dort herunter laden.
Dr. Christian Sprang (Börsenverein): Ein Verlag, der wünscht, dass seine E-Books beim Verkauf per Einzeldownload überall im Internet dasselbe kosten, kann dafür auch ohne Buchpreisbindungsgesetz sorgen. Er muss dazu einfach nur seine Wiederverkäufer, die ja beim E-Book rechtlich gesehen immer Lizenznehmer sind, verpflichten, seine Preisvorgabe zu beachten. Die Frage nach dem grenzüberschreitenden freien Waren- und Wirtschaftsverkehr innerhalb der EU, auf die Sie anspielen, ist dieser lizenzvertraglichen Ebene nachgelagert. Da die meisten Verlage ihre E-Books über ihre eigene Website auch selbst zum Verkauf anbieten, muss man wohl eher überlegen, warum ein Verlag Kunden von seiner eigenen Website fernhalten sollte, damit sie seine E-Bücher – für ihn mit deutlich reduzierter Marge – bei seinen ausländischen Lizenznehmern kaufen.

Zauberspiegel: Hörbücher werden mit empfohlenen Preisen vertrieben, allen daher offensichtlich nicht unter die Preisbindung. Substituieren die kein Buch? Wie wird das begründet?
Dr. Christian Sprang (Börsenverein): Als das Buchpreisbindungsgesetz 2002 in Kraft trat, lag ihm das erklärte gesetzgeberische Programm zugrunde, die damals in der Branche bestehende Preisbindungsregelung - den sogenannten Sammelrevers - unverändert zu übernehmen. Änderungen sollten nur dort erfolgen, wo dies zwingend durch den Systemwechsel von einer vertraglichen zu einer gesetzlichen Preisbindung erforderlich war. Hörbücher sind ein Phänomen, das es in der Branche schon seit Jahrzehnten gibt. Sie wurden von Anfang an nicht vom Preisbindungs-Sammelrevers erfasst, und in dessen Geltungsbereich auch nach dem Fall der Preisbindung für Tonträger in den 70er Jahren nicht aufgenommen. Dies wollte der Gesetzgeber 2002 nicht ändern.
Anders liegt der Sachverhalt bei E-Books, die im Jahre 2002 noch keine Marktbedeutung hatten. Die ihnen inhaltlich am nächsten stehenden Buchhandelsprodukte, nämlich CD-ROMs, waren unter dem Sammelrevers bereits preisgebunden. Vor dem Hintergrund dieser historischen Auslegung erklärt sich heute die unterschiedliche preisbindungsrechtliche Behandlung von Hörbüchern und E-Books.

Zauberspiegel: Soll der Preis der eBooks an den Buchpreis gekoppelt werden?
Dr. Christian Sprang (Börsenverein): Nein. Das Buchpreisbindungsgesetz regelt, dass der Verlag den Preis von E-Book-Ausgaben selbständig frei festlegen und ggf. ändern kann. Dasselbe gilt übrigens, wenn ein Verlag ein Buch sowohl als Hardcover- wie als Taschenbuchausgabe im Programm hat. Auch hier ist der Verlag in der Preisgestaltung für die Taschenbuchausgabe frei.
 
Zauberspiegel:„Aber der Börsenverein des deutschen Buchhandels, der berechtigt ist, Verstöße gegen die Buchpreisbindung abzumahnen, hat jetzt darauf hingewiesen, dass ab Anfang 2009 Verstöße gegen die Buchpreisbindung bei eBooks wettbewerbsrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere für solche eBooks, die Bücher reproduzieren oder ersetzen.
Ab Januar 2009 werden Verstöße auf diesem Gebiet verfolgt. Ein Verstoß gegen die Buchpreisbindung ist wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden.“ – Was ist dran an diesem Zitat eines Users des Zauberspiegels? Wie und was wird der Börsenverein da genau unternehmen? Wer soll denn da wofür abgemahnt werden?

Dr. Christian Sprang (Börsenverein): Der Börsenverein überwacht die Einhaltung des Buchpreisbindungsgesetzes gemeinsam mit spezialisierten Anwälten, den sogenannten Preisbindungstreuhändern. Zu dieser Überwachung gehört generell auch das Abmahnen von Marktverhalten, dass nach unserem Verständnis dem Buchpreisbindungsgesetz zuwider läuft. Die Hoheit über die verbindliche Auslegung des Buchpreisbindungsgesetzes haben aber die Gerichte. Diese – und nicht der Börsenverein! - entscheiden letztlich darüber, ob die Preisbindungspflicht auch für E-Books gilt. Wir haben vor einigen Monaten in einer offiziellen Stellungnahme zur E-Book-Preisbindung darauf hingewiesen, dass wir im Interesse einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen auf eine solche Klärung hinwirken werden, falls Marktteilnehmer Single-Download-Angebote von E-Books machen, die die Vorgaben des Buchpreisbindungsgesetzes aus unserer Sicht missachten. Dabei war allerdings weder von einer festen Frist noch von einem wettbewerbsrechtlichen Vorgehen die Rede. Hier geht es vielmehr ausschließlich um eine Frage der Anwendung des Buchpreisbindungsgesetzes.

Zauberspiegel: Gibt es noch andere eBooks als solche „die Bücher reproduzieren oder ersetzen“? Welche sind das?
Dr. Christian Sprang (Börsenverein): Mit der Formulierung in § 2 des Buchpreisbindungsgesetzes wollte der Gesetzgeber die Buchpreisbindung flexibel halten und zukunftsfähig machen. Da das Gesetz erst sechs Jahre alt ist, sind die E-Books wohl der erste größere Fall, bei dem es auf die Auslegung dieser Formulierung ankommt.

Zauberspiegel: Wie sieht der Börsenverein überhaupt die Entwicklung des eBooks? Welche Nutzerzahlen erwarten sie?
Dr. Christian Sprang (Börsenverein): Es ist schwierig, das so pauschal zu beantworten. Das E-Book wird sicher in den kommenden Jahren seinen Marktanteil vergrößern. Viel hängt dabei von den Lesegeräten ab, die beim Verbraucher Begeisterung wecken müssen, um genutzt zu werden. Nach groben Schätzungen kann der Marktanteil an digitalen Büchern in einigen Jahren bei fünf bis 25 Prozent liegen. Im Medium E-Book liegt also eine echte Zukunftschance für Buchhandel und Verlage.

Zauberspiegel:Für den Handel mit eBooks brauche ich überhaupt keinen Laden. Das eBook benötigt nicht mal ein Lager, das größer ist als eine handelsübliche Festplatte. Es ist virtuell. Ich kann es via Internet weltweit über PCs verfügbar machen. Wie wird der Buchhandel sich zu positionieren versuchen, wenn das eBook an Bedeutung gewinnt? Gibt es bereits Pläne des Handels? – Ketzerisch gefragt: Braucht es denn da noch den Buchhandel überhaupt noch oder ist der Buchhandel, ob groß ob klein oder Filialgeschäft?
Dr. Christian Sprang (Börsenverein): Auch Hörbücher können Sie allesamt legal per Download von spezialisierten Internetanbietern beziehen. Dennoch schätzen viele Kunden bei Auswahl und Kauf offensichtlich die Beratungs- und Servicekompetenz ihres Buchhändlers. Gerade weil der Download-Preis eines E-Books hierzulande aufgrund des Buchpreisbindungsgesetzes überall gleich ist, wird derjenige das Rennen machen, der den Kunden anders als nur über den Preis an sich binden kann. Die Buchpreisbindung sorgt also auch beim online-Handel mit elektronischen Büchern für einen immensen Servicewettbewerb. Wer diesen für sich entscheidet, kann derzeit niemand seriös sagen – aber schlechte Startchancen hat der traditionelle Buchhandel dabei jedenfalls nicht, weil er Inhaltskompetenz besitzt.

Zauberspiegel:Was sagt der Börsenverein des Deutschen Buchhandels dazu, wenn ein junger, kleiner Verlag zu marketingtechnischen Zwecken, ein eBook kostenlos unters Volk bringt, um das dazugehörige Druckwerk zu fördern? So bei vph mit dem Fantasyroman DIE MAGISCHE KLINGE von Nils van Doren in Vorbereitung.
Dr. Christian Sprang (Börsenverein): Das Verschenken von Büchern lässt das Buchpreisbindungsgesetz ohne Einschränkungen zu.

Zauberspiegel: Die Musikindustrie hat Schwierigkeiten mit Raubkopien und reagiert darauf unter anderem mit längst nicht ausgereiften System, die man unter dem Sammelbegriff Digital Rights Management zusammengefasst. Diese DRM hindert oft den Nutzer, der die Inhalte legal erworben hat mehr als es illegale Nutzer belastet. Wie wird sich in dieser Frage der Buchhandel mit eBooks verhalten? Gibt es da Signale aus den Verlagen?
Dr. Christian Sprang (Börsenverein): Das ist eine Frage, die jeder Verlag für sich beantworten muss. Auf der von einem Tochterunternehmen des Börsenvereins als Dienstleistung für unsere Mitglieder betriebenen Volltext- und E-Book-Plattform www.libreka.de ist standardmäßig der Einsatz einer Wasserzeichentechnologie vorgesehen. Es liegt dann beim einzelnen Verlag, ob er für seine E-Bücher auch auf diesen Schutz noch verzichten will, oder ob er libreka! anweist, seine Dateien mit einem aktiven Kopierschutz zu versehen. Bislang wird meist der vorgeschlagene Standard – also digitales Wasserzeichen - übernommen, aber es ist noch viel zu früh, daraus schon einen Trend abzulesen. Fakt ist aber, dass es bisher fast keine Buchtitel gibt, die ausschließlich als E-Book vertrieben werden. Ein Produkt, das nicht „born digital“ ist, kann aber – z.B. mittels Einscannen des gedruckten Buches –jederzeit kopiert werden, auch wenn seine digitale Fassung sogar aktiven Kopierschutz aufweist.
 
Wer ist Dr. Christian Sprang?
RA Dr. phil. Christian Sprang, geb. 1962, ist seit 2001 Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Studium von Rechts- und Musikwissenschaft an den Universitäten Marburg, Osnabrück und Göttingen, Dissertation nach Studien in Paris über die Entwicklung des Musikurheberrechts zur Zeit der französischen "Grand Opéra", 1994-2000 Justiziar des Musikverlags Schott Musik International in Mainz; seit 1995 Lehraufträge (Philipps-Universität Marburg, Fachhochschule Mainz, Universität Bremen) und Leitung von Seminaren und Fachanwaltslehrgängen zum Urheber- und Verlagsrecht.
 
Was ist der Börsenverein des deutschen Buchhandels?
"Die sogenannte „Buchhändler-Börse“ regelte auf privater Ebene seit 1792 im Rahmen der Leipziger Buchmesse die Abrechnung der Buchhändler und Verleger. Daraus entstand am 30. April 1825 der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig – mit sechs Leipziger und 95 auswärtigen Firmen der erste über alle damaligen Ländergrenzen hinweg handelnde Berufsverband.

Anfänglich nur zur Weiterführung der Börse eingerichtet, entwickelte sich der Verband schon bald zu einer Vertretung des gesamten Berufsstandes. Dazu gehörte der Kampf gegen die staatliche Zensur und das Engagement für eine Urhebergesetzgebung.(...)
 
Der Börsenverein veranstaltet die Frankfurter Buchmesse und verleiht jährlich den Friedenspreis des Deutschen Buchhandels, einen der bedeutendsten Kulturpreise der Bundesrepublik, sowie den Deutschen Buchpreis für den besten deutschsprachigen Roman des Jahres. Er engagiert sich für das Kulturgut Buch und das Lesen, für die Meinungsfreiheit und die kulturelle Vielfalt der Gesellschaft.

Der Verband vereint alle Handelsstufen der Branche unter einem Dach – Verlage, Buchhandlungen, den Zwischenbuchhandel, Antiquariate und Verlagsvertreter. Er versteht sich als Sprachrohr der Buchbranche und steht Öffentlichkeit und Politik beratend zur Seite. Als Berufsverband setzt sich der Börsenverein für wirtschaftlich und politisch optimale Rahmenbedingungen im Sinne seiner Mitglieder ein. Dazu gehören insbesondere die Mittelstandsförderung, der Erhalt der Buchpreisbindung und ein faires Urheberrecht.
"
 
Foto Dr. Sprang Copyright (C) by Börsenverein des deutschen Buchhandels

 

Kommentare  

#1 Stefan Holzhauer 2008-12-26 16:09
Zitat:
In Ländern mit Buchpreisbindung ist der durchschnittliche Buchpreis nämlich deutlich niedriger als in Ländern ohne Buchpreisbindung,
Ich bekomme sofort [zensiert]anfälle, wenn ich so etwas lese. Warum sind die Presie für Bücher bei uns so unverschämt hoch, insbesondere im Massenmarkt? Taschenbücher mit 15 Euro (immerhin fast 30 DMark) sind keine Seltenheit, von Hardcovern mal gar nicht gesprochen. Im Vergleich dazu das buchpreisfreie Amerika: Durchschnittspreis 5-7 Dollar für Paperbacks und deutlich mehr Vielfalt in den Bereichen, die mich interessieren, also Phantastik und SF.

Oder heißt "durchschnittlicher Buchpreis" in diesem Fall wie so oft, dass man sich die Statistik so lange schön rechnet, bis sie einem passt?

Die Buchpreisbindung nutzt den Verlagen, die somit auch Bücher publizieren können, die keiner kauft. Aha. In so ziemlich jeder Branche würde man das als Dummheit bezeichnen, nur die Verlage braten sich eine genehme Extrawurst auf Kosten der Kunden, die nämlich ebenso nachweisbar höhere Preise für Bücher die sie wollen bezahlen und das aufgrund von Büchern die sie (und andere) nicht wollen. Die Erfahrung zeigt doch deutlich, dass "Nischenbücher" oder "Special Interest" auch zu höheren Preisen gekauft werden. Warum muss ich solche Bücher aber stattdessen durch überhöhte Preise der "Massenware" sponsorn?

Und mir hat auch bislang noch keiner die Frage beantwortet, warum es keine Musikpreisbindung gibt. Es lassen sich alle Argumente eins zu eins übertragen... Und dennoch...

Ich wiederhole meine Aussage: Bücher sind in Deutschland trotz Buchpreisbindung zu teuer. Und das nicht erst seit der Euro-Einführung, wo alle Verlage nochmal kräftig aufgeschlagen haben. Ich kann inzwischen via Lulu und Co. als Privatmann preiswertere Bücher auf den Markt bringen, als ein 400-Seiten Taschenbuch eines etablierten Verlages kostet, trotzdem wird über immer höhere Preise verzweifelte Pfründesicherung betrieben.

Und ich sehe deutlich, dass das Verlagswesen die Fehler der Musikindustrie aus purer Arroganz wiederholen wird...

Und abschließend: Wenn man "die Jugend" wieder ans Lesen bekommen möchte, dann wird das sicher nicht über Mondpreise funktionieren. Aber ich glaube ernsthaft, dass das in den Chefetagen der Verlage keinen interessiert, auch da zählen nur noch Bilanzen.

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