Kurt Luifs HEXENGLAUBEN (Teil 17)
HEXENGLAUBEN
(Teil 17)
Drei- und vierstündige Tortur war nichts Ungewöhnliches. In Baden-Baden quälte man eine Frau zwölfmal und ließ sie nach dem letzten Akt noch zweiundfünfzig Stunden auf dem sogenannten Hexenstuhl sitzen.
Die Aufeinanderfolge der Foltergrade wurde am 3. Februar 1570 durch eine Verordnung des Herzogs Julius von Braunschweig geregelt.
Begonnen wurde die Folter zumeist mit den Daumenschrauben oder dem Daumenstock. Dabei wurden die Daumen zwischen Schrauben gebracht, diese langsam zugeschraubt, bis die Daumen zerquetscht waren. Half das nichts, dann kamen die Beinschrauben oder spanischen Stiefel an die Reihe, durch die Schienbein und Wade platt gepreßt wurden, nicht selten bis zur Zersplitterung der Knochen. Zur Erhöhung der Qual wurde dabei noch zwischendurch mit dem Hammer auf die Schraube geschlagen. Um nicht durch das Gebrüll der Gefolterten gestört zu werden; steckte ihnen der Scharfrichter ein Kapistrum in den Mund; das das Schreien unmöglich machte. Der nächstfolgende Grad der Folterung war der Zug, die Expansion oder Elevation. Der Angeschuldigten wurden hierbei die Hände auf den Rücken gebunden und an diesen ein Seil befestigt. An diesem Seil wurde nun die Unglückliche bald frei in der Luft schwebend durch einen an der Decke angebrachten Kloben, bald an einer aufgerichteten Leiter bei der oft in der Mitte eine Sprosse mit kurzen, spitzen Hölzern dem gespickten Hans" angebracht war, gemächlich in die Höhe gezogen; bis die Arme ganz verdreht über dem Kopf standen, worauf man sie mehrmals rasch hinab schnellen ließ und gemächlich wieder hinaufzog. Erfolgte auch jetzt noch kein Geständnis, so hing man die Gefolterte, um die Glieder noch ärger und noch qualvoller auseinander zu recken, schwere Gewichte an die Füße und ließ sie so eine halbe, oft eine ganze Stunde und noch länger hängen, legte ihr oft auch noch die spanischen Stiefel an.
In Zürich würde 1660 eine neue Tortur eingeführt, indem man zwei Bretter mit hölzernen Nägeln an die Füße und Knie band und womit Hexen täglich sechs Stunden lang gestreckt wurden.
In einem Bamberger Protokoll heißt es: Ein wegen Zauberei Angeschuldigter wurde drei und eine halbe Stunde lang mit Beinschrauben und Daumenschrauben gefoltert. Und am Ende, da er nicht gestand, an einem Stricke acht Schuhe noch von der Erde hinaufgezogen und ihm an die große Zehe ein Gewicht von zwanzig Pfund gehängt wurde. Da er noch immer nicht gestand, wurde dem Angeklagten brennender Schwefel und brennendes Pech auf den nackten Körper geträufelt.
Abschließend noch ein Bericht von einer alltäglichen Tortur" in Prossneck.
1. Der Henker band ihre Hände zusammen, schnitt ihre Haare ab und legte sie auf das Streckbrett. Er goß Alkohol über ihren Kopf und zündete ihn an, um die Haare vollständig zu verbrennen.
2. Er brachte Streifen Schwefels unter ihren Armen und an ihrem Rücken an und verbrannte diese.
3. Er band ihre Hände hinter dem Rücken zusammen und zog sie hoch bis zur Decke. Dort ließ er sie drei Stunden hängen, während er in dieser Zeit Frühstückspause machte.
4. Bei seiner Rückkehr goß er Alkohol über ihren Rücken und ließ ihn verbrennen.
5. Er befestigte sehr schwere Gewichte an ihrem Körper und zog sie. wieder zur Decke hinauf. Danach legte er sie wieder auf das Streckbrett und preßte eine Planke mit scharfen Spitzen gegen ihren Körper. Darauf zog er sie wieder zur Decke hinauf. Darin quetschte er ihre Daumen und großen Zehen und zerrte sie mittels eines durch die Armbeuge gezogenen Stabes nach oben. Darauf schlug er sie mit einer Reitpeitsche blutig.
Bis in einer Woche..
Die Aufeinanderfolge der Foltergrade wurde am 3. Februar 1570 durch eine Verordnung des Herzogs Julius von Braunschweig geregelt.
Begonnen wurde die Folter zumeist mit den Daumenschrauben oder dem Daumenstock. Dabei wurden die Daumen zwischen Schrauben gebracht, diese langsam zugeschraubt, bis die Daumen zerquetscht waren. Half das nichts, dann kamen die Beinschrauben oder spanischen Stiefel an die Reihe, durch die Schienbein und Wade platt gepreßt wurden, nicht selten bis zur Zersplitterung der Knochen. Zur Erhöhung der Qual wurde dabei noch zwischendurch mit dem Hammer auf die Schraube geschlagen. Um nicht durch das Gebrüll der Gefolterten gestört zu werden; steckte ihnen der Scharfrichter ein Kapistrum in den Mund; das das Schreien unmöglich machte. Der nächstfolgende Grad der Folterung war der Zug, die Expansion oder Elevation. Der Angeschuldigten wurden hierbei die Hände auf den Rücken gebunden und an diesen ein Seil befestigt. An diesem Seil wurde nun die Unglückliche bald frei in der Luft schwebend durch einen an der Decke angebrachten Kloben, bald an einer aufgerichteten Leiter bei der oft in der Mitte eine Sprosse mit kurzen, spitzen Hölzern dem gespickten Hans" angebracht war, gemächlich in die Höhe gezogen; bis die Arme ganz verdreht über dem Kopf standen, worauf man sie mehrmals rasch hinab schnellen ließ und gemächlich wieder hinaufzog. Erfolgte auch jetzt noch kein Geständnis, so hing man die Gefolterte, um die Glieder noch ärger und noch qualvoller auseinander zu recken, schwere Gewichte an die Füße und ließ sie so eine halbe, oft eine ganze Stunde und noch länger hängen, legte ihr oft auch noch die spanischen Stiefel an.
In Zürich würde 1660 eine neue Tortur eingeführt, indem man zwei Bretter mit hölzernen Nägeln an die Füße und Knie band und womit Hexen täglich sechs Stunden lang gestreckt wurden.
In einem Bamberger Protokoll heißt es: Ein wegen Zauberei Angeschuldigter wurde drei und eine halbe Stunde lang mit Beinschrauben und Daumenschrauben gefoltert. Und am Ende, da er nicht gestand, an einem Stricke acht Schuhe noch von der Erde hinaufgezogen und ihm an die große Zehe ein Gewicht von zwanzig Pfund gehängt wurde. Da er noch immer nicht gestand, wurde dem Angeklagten brennender Schwefel und brennendes Pech auf den nackten Körper geträufelt.
Abschließend noch ein Bericht von einer alltäglichen Tortur" in Prossneck.
1. Der Henker band ihre Hände zusammen, schnitt ihre Haare ab und legte sie auf das Streckbrett. Er goß Alkohol über ihren Kopf und zündete ihn an, um die Haare vollständig zu verbrennen.
2. Er brachte Streifen Schwefels unter ihren Armen und an ihrem Rücken an und verbrannte diese.
3. Er band ihre Hände hinter dem Rücken zusammen und zog sie hoch bis zur Decke. Dort ließ er sie drei Stunden hängen, während er in dieser Zeit Frühstückspause machte.
4. Bei seiner Rückkehr goß er Alkohol über ihren Rücken und ließ ihn verbrennen.
5. Er befestigte sehr schwere Gewichte an ihrem Körper und zog sie. wieder zur Decke hinauf. Danach legte er sie wieder auf das Streckbrett und preßte eine Planke mit scharfen Spitzen gegen ihren Körper. Darauf zog er sie wieder zur Decke hinauf. Darin quetschte er ihre Daumen und großen Zehen und zerrte sie mittels eines durch die Armbeuge gezogenen Stabes nach oben. Darauf schlug er sie mit einer Reitpeitsche blutig.
Bis in einer Woche..