Kurt Luifs HEXENGLAUBEN (Teil 21)
HEXENGLAUBEN
(Teil 21)
Richter, Gefängniswärter, Geistliche, Schreiber, Folterer, Scharfrichter, Exorzisten, Ärzte, Gerichtsdiener, Wachen, Boten, Zimmerleute, die Schafotte errichteten, Arbeiter, die das Holz für die Scheiterhaufen hackten, Fuhrmänner, die es transportierten, etc. Dazu kam noch, daß Hinrichtungen zu einer Art Volksfest würden. So profitierten außerdem auch Gasthäuser und Kneipen von den Hinrichtungen.
Wir zitieren aus Soldan-Heppe, HEXENPRO¬ZESSE, Band 1, Seite 440:
Einige andere Angaben entnommen aus Zauberglaube und Hexenkult" von Frank Donovan:
Die durchschnittliche Ausgabe für eine Verhandlung und Hinrichtung betrug in Frankreich ungefähr 500 Franken damals eine beachtliche Summe. Das Protokoll eines Gerichtsverfahrens benannte Löhne, Gebühren und Honorar für zwei Geistliche, einen Anwalt, den Bürgermeister, neun Bürger, vier ehrenwerte Bürger, einen Schreiber, zwei Assessoren, vier höhere Rechtsanwälte, und jemanden, der Jakob genannt wurde. Eine andere Aufzeichnung der Ausgaben schloß als Posten ein: das Essen der Angeklagten, Stroh für ihre Pritsche, Wein für die Wächter, das Transportieren ihres Eigentums bei Gefängniswechsel, Gebühren für den Vorsitzenden der Gerichtsverhandlung, den Anwalt, den Schreiber, die Rechtsgelehrten, das Nachschlagen in den Gerichtsakten, die Frau, die die Haare der Angeklagten rasierte, der Folterer und selbst die Auslagen des Mannes, der nach Nancy gehen mußte, um den besagten Folterer abzuholen.
Im Folgenden ist eine spezifizierte Aufrechnung der Ausgaben für die Hinrichtung der Hexe Margaret Dunhome abgedruckt. Sie wurde von einem Buchhalter angefertigt und dem Eigentümer des Anwesens übergeben, das die Hexe gemietet hätte. Der Verkauf ihres Besitzes hatte nur 27 Pfund gebracht, und der Vermieter mußte die Differenz begleichen.
Zunächst an William Currie Pfund Schilling
und Andrew Grey für das
Beobachten ihres Hauses
während 30 Tagen,
Nach Abzug der 27 Pfund, die Margret Dunhome besaß, blieben also noch 65 Pfund und 14 Schilling zu bezahlen.
Henker und Folterer forderten so viele Extragebühren und Auslagen, daß manche Städte Höchstsätze für ihre Dienste festlegten. Der Erzbischof von Köln veröffentlichte einen solchen Folterungstarif" mit einem Vorwort, in weichem er hervorhob, daß der oberste Henker bereits jährlich Gehalt bekäme und seine Forderungen nach Sonderleistungen überhöht seien. Der Tarif benannte 55 Punkte, eingeschlossen solche Gebühren wie: für die erste Stufe der Folter", für das Vorbereiten und Zerquetschen des Daumens". Ebenso gab es festgesetzte Gebühren für verschiedene Formen der Hinrichtung.
Bis in einer Woche..
Wir zitieren aus Soldan-Heppe, HEXENPRO¬ZESSE, Band 1, Seite 440:
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Einige andere Angaben entnommen aus Zauberglaube und Hexenkult" von Frank Donovan:
Die durchschnittliche Ausgabe für eine Verhandlung und Hinrichtung betrug in Frankreich ungefähr 500 Franken damals eine beachtliche Summe. Das Protokoll eines Gerichtsverfahrens benannte Löhne, Gebühren und Honorar für zwei Geistliche, einen Anwalt, den Bürgermeister, neun Bürger, vier ehrenwerte Bürger, einen Schreiber, zwei Assessoren, vier höhere Rechtsanwälte, und jemanden, der Jakob genannt wurde. Eine andere Aufzeichnung der Ausgaben schloß als Posten ein: das Essen der Angeklagten, Stroh für ihre Pritsche, Wein für die Wächter, das Transportieren ihres Eigentums bei Gefängniswechsel, Gebühren für den Vorsitzenden der Gerichtsverhandlung, den Anwalt, den Schreiber, die Rechtsgelehrten, das Nachschlagen in den Gerichtsakten, die Frau, die die Haare der Angeklagten rasierte, der Folterer und selbst die Auslagen des Mannes, der nach Nancy gehen mußte, um den besagten Folterer abzuholen.
Im Folgenden ist eine spezifizierte Aufrechnung der Ausgaben für die Hinrichtung der Hexe Margaret Dunhome abgedruckt. Sie wurde von einem Buchhalter angefertigt und dem Eigentümer des Anwesens übergeben, das die Hexe gemietet hätte. Der Verkauf ihres Besitzes hatte nur 27 Pfund gebracht, und der Vermieter mußte die Differenz begleichen.
Zunächst an William Currie Pfund Schilling
und Andrew Grey für das
Beobachten ihres Hauses
während 30 Tagen,
- jeder Tag 30 Schillinge 45
- An John Kincaid für das Foltern 06
- Fleisch, Wein, Getränke
- für ihn und seine Gehilfen 04
- Kleidung für die Hexe 03
- Holz für den Galgen 40
- Lohn für die Arbeiter,
- die das Holz schlugen 03
- An den Henker aus Haddington,
- und für seine Reisekosten, 04 14
- für seine Beköstigung, Fleisch,
- Wein, Getränke, 03
- für einen Fuhrmann und zwei
- Pferde, die ihn abholten und
- wieder nach Hause brachten 40
- Fleisch und Getränke für die
- Hexe, pro Tag 40 Schilling,
- 30 Tage lang 06
- Lohn für zwei Beamte, pro Tag
- 6 Schilling und 8 Pennies 10
- Summe: 92 Pfund 14Schilling
- gez. Ghilbert Lander
Nach Abzug der 27 Pfund, die Margret Dunhome besaß, blieben also noch 65 Pfund und 14 Schilling zu bezahlen.
Henker und Folterer forderten so viele Extragebühren und Auslagen, daß manche Städte Höchstsätze für ihre Dienste festlegten. Der Erzbischof von Köln veröffentlichte einen solchen Folterungstarif" mit einem Vorwort, in weichem er hervorhob, daß der oberste Henker bereits jährlich Gehalt bekäme und seine Forderungen nach Sonderleistungen überhöht seien. Der Tarif benannte 55 Punkte, eingeschlossen solche Gebühren wie: für die erste Stufe der Folter", für das Vorbereiten und Zerquetschen des Daumens". Ebenso gab es festgesetzte Gebühren für verschiedene Formen der Hinrichtung.
Bis in einer Woche..