Kurt Luifs HEXENGLAUBEN (Teil 11)
HEXENGLAUBEN
(Teil 11)
Heinrich Institor war ebenfalls Dominikaner. 1484 wurde er zusammen mit Sprenger zum Generalinquisitor der Bezirke Mainz, Köln, Trier, Salzburg und Bremen ernannt. stieß jedoch auf heftigen Widerstand bei den Hexenverfolgungen. Auf ihren Hilferuf an den Papst erließ Innocentius VIII. seine Bulle Summis desiderantis, mit der wir uns im 9. Teil unserer Serie bereits beschäftigt hatten.
Mit der Bulle des Papstes ausgerüstet, begannen nun die beiden Inquisitoren In Deutschland ihre unheilvolle Arbeit. Innerhalb von fünf Jahren wurden allein in der Diözese Konstanz und in Ravensburg etwa fünfzig Personen auf den Scheiterhaufen gebracht. Der Widerstand gegen die beiden Inquisitoren wuchs immer mehr, der Klerus und die Behörden waren gegen die methodisch betriebene Hexenverfolgung. Auch In Tirol und Salzburg konnten sie sich nicht durchsetzen. Niemand wollte etwas von Hexenverfolgungen wissen.
Um die Hexenverfolgungen wirklich in Gang zu bringen, mußte eine breitere Grundlage geschaffen werden: Beide beschlossen einen Kodex des Hexenprozesses zu verfassen, dem eine umfassende Belehrung über das Treiben der Hexen angeschlossen werden mußte. Sprenger übernahm den Hauptteil der Arbeit. Der berüchtigte Hexenhammer, entstand.
Der vollständige Titel des MALLEUS MALEFICARUM lautet: Malleorum quorundam malisficarum, tam veterum quam recentiorum autorum, domi duo'. Dieses Werk wurde 1487 zum erstenmal, dann bis 1520 13 mal, von 1574 - 1689 16 mal, im ganzen also 29 mal gedruckt.
Der Hexenhammer, ist laut Dieffenbach das verruchteste und zugleich läppischeste, das verrückteste und dennoch unheilvollste Buch der Weltliteratur.
Es ist anzunehmen, daß die meisten Hexenrichter mit dem Hexenhammer ausgerüstet waren und sich nach ihm als einem beinahe legis vigorem (Gesetzeskraft) genießenden Normalen richteten. Um dieser Privatschrift mehr Autorität zu verleihen, stellten, die Autoren die Bulle Summis desiderantis voran und fügten das Patent des Kaisers Maximilian l. hinzu, demzufolge die Untertanen des Reiches die Inquisitoren nach Kräften unter¬stützen sollten. Außerdem wurde noch eine (möglicherweise gefälschte) Approbation durch die theologische Fakultät Köln beigefügt. Das in drei Teilen gegliederte Werk belehrt in den ersten beiden Teilen vor allem Kleriker über das Wesen der Hexerei nach der Bibel und nach der Praxis des kanonischen Rechts und erwähnt die gegen die Untaten der Hexen zu gebrauchenden Heilmittel; der dritte Teil gibt den Richtern Anweisungen für die Einleitung und Führung von Hexenprozessen.
In der nächsten Folge unserer Serie HEXENGLAUBEN werden wir uns ausführlicher mit dem Hexenhammer beschäftigen.
Bis in einer Woche..
Mit der Bulle des Papstes ausgerüstet, begannen nun die beiden Inquisitoren In Deutschland ihre unheilvolle Arbeit. Innerhalb von fünf Jahren wurden allein in der Diözese Konstanz und in Ravensburg etwa fünfzig Personen auf den Scheiterhaufen gebracht. Der Widerstand gegen die beiden Inquisitoren wuchs immer mehr, der Klerus und die Behörden waren gegen die methodisch betriebene Hexenverfolgung. Auch In Tirol und Salzburg konnten sie sich nicht durchsetzen. Niemand wollte etwas von Hexenverfolgungen wissen.
Um die Hexenverfolgungen wirklich in Gang zu bringen, mußte eine breitere Grundlage geschaffen werden: Beide beschlossen einen Kodex des Hexenprozesses zu verfassen, dem eine umfassende Belehrung über das Treiben der Hexen angeschlossen werden mußte. Sprenger übernahm den Hauptteil der Arbeit. Der berüchtigte Hexenhammer, entstand.
Der vollständige Titel des MALLEUS MALEFICARUM lautet: Malleorum quorundam malisficarum, tam veterum quam recentiorum autorum, domi duo'. Dieses Werk wurde 1487 zum erstenmal, dann bis 1520 13 mal, von 1574 - 1689 16 mal, im ganzen also 29 mal gedruckt.
Der Hexenhammer, ist laut Dieffenbach das verruchteste und zugleich läppischeste, das verrückteste und dennoch unheilvollste Buch der Weltliteratur.
Es ist anzunehmen, daß die meisten Hexenrichter mit dem Hexenhammer ausgerüstet waren und sich nach ihm als einem beinahe legis vigorem (Gesetzeskraft) genießenden Normalen richteten. Um dieser Privatschrift mehr Autorität zu verleihen, stellten, die Autoren die Bulle Summis desiderantis voran und fügten das Patent des Kaisers Maximilian l. hinzu, demzufolge die Untertanen des Reiches die Inquisitoren nach Kräften unter¬stützen sollten. Außerdem wurde noch eine (möglicherweise gefälschte) Approbation durch die theologische Fakultät Köln beigefügt. Das in drei Teilen gegliederte Werk belehrt in den ersten beiden Teilen vor allem Kleriker über das Wesen der Hexerei nach der Bibel und nach der Praxis des kanonischen Rechts und erwähnt die gegen die Untaten der Hexen zu gebrauchenden Heilmittel; der dritte Teil gibt den Richtern Anweisungen für die Einleitung und Führung von Hexenprozessen.
In der nächsten Folge unserer Serie HEXENGLAUBEN werden wir uns ausführlicher mit dem Hexenhammer beschäftigen.
Bis in einer Woche..
Kommentare
Kein - ich wiederhole KEIN - Inquisitor war mit dem Hexenhammer unterwegs geschweige dass er offiziell von der Kirche anerkannt wurde.
Er zeigt aber sehr schön die Ängste, die vor allem die Extremisten bewegte. Er ist der sehr konzentrierte Ausfluss einer geradezu paranoiden Furcht vor der Frau, der Sexualität und freiem Denken. Wenn man ihn heutzutage liest, dann kann man nur das Fazit ziehen, dass ein vollkommen gestörter dieses Werk geschrieben hat, der nur noch in die Klappse gehört. Auch für die damalige Zeit war dieses Werk zu radikal, um es anzuwenden oder anzuerkennen. Aber gelesen wurde es gerne - Grauen fasziniert eben... vielleicht kann man den Hexenhammer auch den ersten Gruselroman der Geschichte nennen...