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Kurt Luifs HEXENGLAUBEN (Teil 12)

Kurt Luif's HexenglaubeWie versprochen beschäftigen wir uns in der 12. Folge unserer Serie 

HEXENGLAUBEN
(Teil 12)

ausführlicher mit dem berüchtigten Hexenhammer (MALLEUS MALEFICARIUM).

Wir zitieren dazu aus dem Buch Geschichte der HEXENPROZESSE von Soldan-Heppe, Müller & Kiepenheuer, Hanau/M.:

 

Dieses Werk umfaßt drei Hauptteile. Im ersten wird die Realität der Hexerei aus der Hl. Schrift und aus dem kanonischen und bürgerlichen Recht erwiesen. An die Spitze der ganzen Ausführungen wird der Satz gestellt: Das Leugnen der Hexerei ist — Ketzerei, womit der Satz: „Es gibt Hexen, die mit teuflischer Hilfe den Menschen schaden“ als Dogma hingestellt wurde. Dann folgte die Lehre vom Bund der Hexen mit dem Teufel, von den Inkuben und Sukkuben (nach Biedermann — Handlexikon der magischen Künste — sind Incubus und Succubus im Dämonenglauben der Spätantike und des Mittelalters teuflische Wesen, die nächtlich wollüstige Träume verursachen und im Schlaf in Gestalt von Männern mit Frauen oder in Gestalt von Frauen mit Männern verkehren), von der Macht der Dämonen, von den eigentlichen Malefizien, die Erörterung, warum vorzugsweise das weibliche Geschlecht sich diesem Verderben hingebe, der Beweis, daß das Verbrechen alle übrigen an Strafbarkeit übertreffe, und die Entkräftung verschiedener von Laien erhobenen Einwürfe. Die sechste Quästion bürdet dem weiblichen Geschlechte alles Schlimme auf, das nur denkbar ist, insbesondere unersättliche Wollust, die zum Umgang mit Dämonen reize.

Der zweite Hauptteil zerfällt wiederum in zwei Abschnitte. Der erste gibt das Nähere über die Art, wie die Zauberer aufgenommen werden, das Homagium leisten, durch die Luft fliegen, mit den Dämonien sich vermischen, Tiergestalt annehmen, etc. Im zweiten Abschnitt entfaltet sich der Schatz der kirchlichen Heilmittel gegen allerlei Zauberschäden. In diesem Hauptteil bietet sich den Verfassern häufige Gelegenheit dar, eigene Erfahrungen mitzuteilen. Wir erfahren, daß die beiden innerhalb von fünf Jahren achtundvierzig Weiber dem Scheiterhaufen überantwortet haben, die sämtliche in vieljähriger Buhlschaft mit dem Teufel gelebt hatten. Bei aller scholastischen Subtilität sind indessen den Männern in ihrem Eifer doch einige Inkonsequenzen begegnet. So ist trotz des früher ausgesprochenen Grundsatzes, daß alle Hexen dem Scheiterhaufen verfallen seien, dennoch hin und wieder von solchen die Rede, die man zu anderen Bußen zuließ. Anderwärts heißt es, daß die Obrigkeit gegen Zaubereien gesichert sei, und wir lesen nichtsdestoweniger von Hexen, die den Richter durch ihren bloßen Anblick bezaubern.

Der dritte Teil des Malleus, der das gerichtliche Verfahren behandelt, beginnt mit einer Vorfrage in betreff der richterlichen Kompetenz. Für das Verfahren selbst liegt im wesentlichen das Direktorium des Eymericus zugrunde, mit den in Laufe der Zeit weiter ausgebildeten Gewohnheiten, Grausamkeiten und Kniffen der Inquisition Damit werden wir uns in einer der späteren Folgen unserer Serie noch genauer beschäftigen.

Noch ein Wort zu unserer Serie HEXENGLAUBEN: Einige Leser beschwerten sich, daß wir einige Themen zu kurz behandelten. Dazu ist zu sagen, daß es im Rahmen dieser Serie einfach unmöglich war, alles ausführlich zu beschreiben. Wer mehr Informationen zu diesem Thema haben will, den verweisen wir nochmals auf folgende Werke:

Soldan-Heppe, Geschichte der Hexenpro¬zesse, neu bearbeitet von Max Bauer, 2 Bände, Müller & Kiepenheuer, Hanau/M.
Hans Biedermann, HEXEN, Verlag für Sammler, Graz.
Hans Biedermann, Handlexikon der magischen Künste, Akademische Druck- und Verlagsanstalt, Graz.

Dazu noch ein Hinweis: Wem die Originalausgabe zu teuer ist, der kann sich dieses Buch jetzt auch als Taschenbuch besorgen. Eine vom Autor bearbeitete Ausgabe erschien als Knaur-Taschenbuch Nr. 421. Die Taschenbuchausgabe ist allerdings stark gekürzt.
Frank Donovan, Zauberglaube und Hexenkult, Goldmann Sachbuch 11124. Eine Besprechung dieses Werkes bringen wir in einer späteren Ausgabe.

Bis in einer Woche..
Copyright by © Kurt Luif 1976 + 2010

 

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