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Kurt Luifs HEXENGLAUBEN (Teil 16)

Kurt Luif's HexenglaubeIn dieser Folge unserer Serie

HEXENGLAUBEN
(Teil 16)

beschäftigten wir uns mit dem berüchtigten Hexenhammer. In der dieser Folge dieser Serie wenden wir uns dem eigentlichen Hexenprozeß und der Tortur zu.

Das Verfahren wird so geschildert: Das Verhör wurde mit dem dazu erschienenen oder vorgeführten Angeklagten abgehalten, nachdem dieser beschworen hatte, die Wahrheit zu bekennen.

 

Es richtete sich nicht nur auf die Ermittlung der Personalien und seines Vorlebens, „sondern auch auf die Ermittlung von allgemeinen Indizien für die Hexerei“ und weiters „auf die speziell ihm zur Last gelegten, das Verbrechen der Hexerei, (crimen magiae) bildenden Handlungen“. Auch bei Leugnung konnte der Richter, wenn genügend Belastungsmaterial vorlag, die Untersuchungshaft beschließen; ansonsten wurde der Angeklagte entlassen, mußte aber Bürgen für sein weiteres Erscheinen stellen und konnte verpflichtet werden, seine Wohnung ohne Erlaubnis nicht zu verlassen. Er konnte die Zulassung eines Anwaltes und Prokurators beantragen. Da auch durch Zeugenaussagen, Indizien oder eigenes Getändnis überführte Angeklagte zur Aburteilung nur dann der weltlichen Gerichtsbarkeit übergeben werden durften, wenn ein volles Eingeständnis der Schuld vorlag, konnten diese lange Zeit in Strafhaft gehalten werden.

Erfolgten die gewünschten Geständnisse nicht, dann wurde der Angeklagte in den Kerker geführt, um dort weiter bearbeitet zu werden. Der Hexenhammer erlaubte dem Angeklagten nicht die freie Wahl eines Advokaten. Es durfte zwar ein Rechtsbeistand gegeben werden, doch mußte dieser dem Richter als ein glaubenseifriger Mann bekannt sein. Außerdem wurde er davor gewarnt, durch Begünstigung des Bösen sich selbst schuldig zu machen. Ein solcher Beistand wußte somit ganz genau, was er wegen seiner eigenen Sicherheit zu tun und zu lassen hatte.

Die Tortur, die auch sonst bei Kapitalverbrechen angewendet wurde, war das Wesentliche des Hexenprozesses. Ehe man zur Folter schritt, wurden vor den Augen der Angeklagten die Folterwerkzeuge hervorgeholt, wobei der Henker deren Wirkung genauest beschrieb. Erfolgte dann noch immer kein Geständnis, wurde die Angeklagte entkleidet und nach Zaubermitteln durchsucht, mit deren Hilfe sie sich gegen die Folter unempfindlich machen hätte können .Da sich auch im Haar ein Zaubermittel befinden konnte, wurden alle Haare abrasiert oder auch abgesengt.

Danach suchte der Henker nach dem Hexenmal (Stigma diabolicum). Man glaubte nämlich, jede Hexe habe an ihrem Körper eine Stelle, an der sie unempfindlich und ohne Blut sei. Der Henker stach mit einer spitzen Nadel in all Leberflecken, Warzen etc., um zu sehen, ob nach diesen Stichen kein Blut floß.

Aber nicht alle Leute glauben an diese Hexenmale. So sprach sich 1630 der Bonner Pfarrer Johannes Jordanäus in seiner Disputatio de proba stigmatica, utrum scilftet ea ficita sit necne gegen die Bedeutung der Hexenmale aus. Er bekämpfte die von dem Juristen Peter Ostermann vertretene Ansicht, daß die Richter nach Hexenmalen suchen und diese als sichere Indizien betrachten dürfen.

Gestand der Angeklagte noch immer nicht, so begann der Richter ihn mit Drohungen und Versprechungen zu bearbeiten. Bei Beginn der Tortur wandten die Richter einige Vorsichtsmaßregeln an, durch die sie alle das Gerichtsverfahren störende Einwirkungen des Teufels und anderer Hexen auf die Inquisition verhindern wollten. In manchen Orten bekam der Angeklagte ein Hemd, an einen Tag gewebt, gesponnen und zusammengenäht sein sollte. An anderen Orten wurde der Angeklagt völlig nackt gefoltert, da sich in Innsbruck eine Hexe gerühmt hatte, daß sie, wenn sie auch nur einen einzigen Faden vom Kleid einer Gefangenen habe, sich so verzaubern könne, daß sie durch keine Marter ein Geständnis abfegen würde. Gewöhnlich wurde aber die Folterkammer mit Weihwasser besprengt und geweihte Krauter entzündet, die den Teufel fern halten sollten.

Bis in einer Woche..
Copyright by © Kurt Luif 1976 + 2010

 

Kommentare  

#1 Pisanelli 2010-11-08 11:44
Wie gesagt, die Prozessordnung ist nicht auf den Hexenhammer zurückzuführen, sondern entwickelte sich im Lauf der Zeit durch Verordnungen der Kirche in Zusammenarbeit mit den weltlichen Behörden. Die Folter wurde übrigens erst recht spät eingeführt, als die Dominikaner die Inquisition übernahmen. Jedoch ist die Folter auch ein gängiges Mittel bei der weltlichen Justiz gewesen und war in der Hinsicht nichts "Besonderes", außer dass man davon ausging, dass eine Hexe/ein Zauberer erstmal per se log, da er ja in der Hand des Bösen war. Die Folter war aus diesem Grunde quasi unausweichlich. Die Hexenproben - darunter ist auch die Suche nach den Hexenmalen zu sehen - sind eine andere Geschichte und entstammten noch alten abergläubischen Zeiten, die man schon unter Karl dem Großen zu unterbinden suchten (500 Jahre vorher!). Rudimente erhielten sich jedoch in der Bevölkerung und lebten unter der Inquisition wieder auf.

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