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Kurt Luifs HEXENGLAUBEN (Teil 19)

Kurt Luif's HexenglaubeBevor wir uns mit der Bestrafung der Hexen beschäftigen, betrachten wir in dieser Folge unserer Serie

HEXENGLAUBEN
(Teil 19)

die verschiedenen Hexenproben, die gelegentlich vor der Tortur angewandt wurden.

Die Feuerprobe (ferrum candens) wurde in Hexenprozessen nur sehr selten angewandt. Dabei mußte der Angeklagte ein glühendes Eisen tragen oder barfuß über glühende Pflugscharen gehen.

 

Weit häufiger wurde das Hexenbad (die Wasserprobe) angewandt. Das Ordale (Gottesurteil) reicht tief in das Mittelalter zurück. Das Hexenbad geschah häufig öffentlich. Man entkleidete die angeschuldigte Person, band den rechten Daumen an die linke große Zehe und den linken Daumen an die rechte große Zehe, so daß sie sich nicht mehr bewegen konnte. Der Angeklagte wurde danach an ein Seil gebunden und  in einen Fluß, einen See oder einen Teich hinabgelassen. Schwimmen war das Zeichen der Schuld, Untersinken das der Unschuld. Als endgültiges Überführungsmittel ist die Wasserprobe zwar nirgends recht in Gebrauch gekommen, als vorläufige Prüfung aber hielt sie sich sehr lange. Wurde sie genügend oft (mindestens dreimal) bestanden, so erfolgte die augenblickliche Freifassung. Wurde die Prüfung nicht bestanden, so schritt man zur Tortur. Die Wasserprobe galt im Hexenprozeß vor allem als Mittel, um Indizien zu erlangen. Schwamm der Angeklagte, so stand es fest, daß der Teufel mit ihm im Wasser war und das Untersinken verhinderte. Außerdem erkannte man am Schwimmen die spezifische Leichtheit der Hexen, die ihnen auch der Teufel nicht abnehmen konnte.

Und da kommen wir zu einer weiteren Hexenprobe: der Hexenwaage (probatio per pondera et lancem). Weit verbreitet war der Glaube, daß Hexen federleicht seien. Alle, die nicht ein bestimmtes Mindestgewicht (etwa fünfzig Pfund) hatten, galten als der Zauberei überführt. Ganz besonders bekannt war die Waage zu Oudewater bei Utrecht. Das Wiegen geschah vor einer Kommission, die aus zwei Schöffen und dem Stadtschreiber bestand. Die zu wiegende Person mußte sich bis auf das Hemd ausziehen und wurde genau untersucht, ob sie nicht irgendeinen Gegenstand bei sich trug, der sie schwerer machen sollte. Frauen mußten das Haar aufgelöst tragen. Der „geschworene städtische Waagemeister" wog dann die Person ab, und der Stadtschreiber stellte darüber das Zertifikat aus.  Die Stadtwaage von Oudewater   genoß überall großes Vertrauen. Ein Zeugnis von ihr war ein wirksamer Schutz gegen Verdächtigung wegen Hexerei.

Außerdem gab es noch die Tränen- und die Nadelprobe. Bei der Tränenprobe wurde der Angeklagte in die Folterkammer geführt und ihm die Marterwerkzeuge gezeigt. Der Richter legte dem Angeklagten die Hand auf den Kopf-und sagte: „Ich beschwöre dich um der bitteren Tränen willen, die unserem Heiland, dem Herrn Jesus Christus, am Kreuze für unser Heil vergossen worden sind, daß du, im Falle du unschuldig bist, Tränen vergießest, wenn schuldig, nicht.“

Die Nadelprobe wurde meist vom Scharfrichter, gelegentlich aber auch von einem eigens beauftragten Chirurgen durchgeführt. Fand man am Körper der Angeklagten irgendeine Warze, ein Mal, etc., so wurde hineingestochen. Erfolgte kein Schmerzensschrei, oder drang kein Blut hervor, so war man sicher, das Stigma diabolicum gefunden zu haben. Bei dieser Nadelprobe übte der Scharfrichter gelegentlich den Kniff, daß er auf dem angeblichen  Stigma 'selbst den Kopf der Nadel aufsetzte, dann aber zum Beweis, daß der Mensch überhaupt dem Schmerz nicht unzugänglich sei, die Spitze an einer anderen Stelle hineinbohrte, worauf der Angeklagte meist aufschrie.


Bis in einer Woche..
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