Kurt Luifs HEXENGLAUBEN (Teil 7)
HEXENGLAUBEN
(Teil 7)
Im frühen Mittelalter hatte man zwischen Irrlehren unterschieden und nur Ketzereien von größerer Bedeutung mit Strafen belegt. Im hohen Mittelalter gelangte nun die Kirche zu der Ansicht, daß jedes Dogma auf der Autorität des Papsttums beruhe, daß daher die Ketzerei, in welcher Form sie auch auftrat, immer gleich fluchwürdig und strafbar sei. Für das Verbrechen der Ketzerei (des Abfalls von der Kirche und von Gott) gab es später nur mehr eine Strafe: den Tod durch das Feuer.
1184 verschärfte Papst Lucius III. zusammen mit Kaiser Friedrich I. die Verfolgung der Ketzer. Der Kaiser bedrohte Ketzer und Ketzerschützer mit der Reichsacht. Kaiser Friedrich II. verschärfte diese Bestimmungen 1224, drohte mit der Todesstrafe. Papst Gregor IX. ging noch einen Schritt weiter. Er nahm den Bischöfen die Inquisition aus der Hand und steigerte durch ihre Zentralisierung deren Wirksamkeit. Ab 1232 war die Inquisition dem Papst unterstellt. Als Inquisitoren wurden vor allem Dominikaner, später aber auch Franziskaner eingesetzt. Diese Regelung galt vorerst für Südfrankreich, die Lombardei, Österreich und Deutschland. So begannen nun die Päpste mit Hilfe der von Ihnen beauftragten Dominikaner ihre Blutarbeit. Die päpstliche Inquisition durchbrach alte Ordnungen der bischöflichen Diözesanregierungen. Vom 13. Jahrhundert bis zur Reformation ist (nach Janus, Der Papst und das Konzil, Leipzig, 1869) nie ein Mensch anders als im Namen des Papstes und auf dessen allgemeinen oder speziellen Auftrag zur Folterbank geführt und auf den Scheiterhaufen gestellt worden. Papst Innozenz IV. genehmigte ab 1252 die Anwendung der Folter. Der Gebrauch der Folter wurde dann 1259 von Papst Alexander IV. endgültig geregelt, diese Regelung danach Von Papst Clemens IV. 1265 bestätigt. Der Zweck der Folter war klar. Einerseits sollte sie dem Angeklagten ein Geständnis entlocken, andererseits sollte er Mitschuldige verraten. Die Strafen waren abgestuft. Es gab harmlose Kirchenstrafen, Güterkonfiskation und die Übergabe an die weltliche Gerichtsbarkeit zur Vollstreckung der Todesstrafe.
Das wohl unrühmlichste Kapitel der Menschheit war angebrochen. Niemand konnte zur damaligen Zeitpunkt ahnen, welche Grausamkeiten man im Namen des Glauben in den folgenden Jahrhunderten begehen würde - man muß sich vor Augen halten, daß Inquisition in einigen Ländern bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts bestand.
Von Beginn an verknüpften sich mit der Ketzerverfolgung politische Motive; das führte zur Vernichtung ganzer unliebsamer Gruppen (z. B. Templerorden). Es würde im Rahmen dieser Serie (Wir müssen uns mit der Inquisition zum besseren Verständnis der weiteren Folgen beschäftigen) zu weit gehen, all die Hintergründe aufzuzeigen, die zu einer völligen Umkehr der Rechtsbegriffe führten. Nur soviel dazu: der geringste Verdacht, eine Denunzierung, daß jemand eine ketzerische Meinung kundgetan habe, reichte für eine Verhaftung. Dadurch hatte die Inquisition völlig freie Hand, was vor allem dadurch erleichtert wurde, daß der Belastungszeuge nicht genannt werden mußte! Das spricht jedem Rechtsempfinden Hohn. Die Prozesse waren eine Farce, der Angeklagte bekam keinen Rechtsbeistand, er konnte sich an keine höhere Instanz wenden, das Urteil der Inquisitoren war endgültig. Auch wenn der Angeklagte beteuerte, treu zur Kirche zu stehen, half es ihm nichts. Aber nicht genug damit, daß der Verurteilte verbrannt wurde, auch sein Vermögen wurde eingezogen. Der Grund für diese Maßnahme ist wohl eindeutig: Anfangs erhielten die Inquisitoren von den Gemeinschaften, für die sie wirkten, den Unterhalt bestritten, dann bekamen sie ein Drittel des konfisziertem Vermögens, später sogar zwei Drittel.
Bald wer aber nicht mehr die Ketzerei die einzige Anklage, die von der Inquisition erhoben wurde. Die Inquisition hatte die Hexerei entdeckt. Die Erklärung war recht simpel. Die Ketzerei war ein Abwenden von Gott und der Kirche, die Hexerei konnte nur mit Hilfe des Teufels gelingen. In den Hexenprozessen konnten sich nun die Inquisitoren so richtig entfalten. Wir zitieren aus Byloff, Das Verbrechen der Zauberei (crimen magiae), Graz 1902: Während diese Begriffsvorstellungen in Mitteleuropa noch fremd waren, kamen sie in Südfrankreich bereits zum Tragen. In Toulouse und Carcassonne wurden von 1320-50 etwa 600 Todesurteile gegen Zauberer und Hexen vollstreckt.
Die Bevölkerung lehnte sich teilweise gegen die Inquisition auf. Der verhaßte Inquisitor Konrad von Marburg wurde 1233 nach zweijähriger Tätigkeit erschlagen. 1236 wurden die Inquisitoren aus Toulouse vertrieben. 1240 tötete man mehr als dreißig Geistliche in Carcassonne, 1242 wurden die Inquisitoren in Avignon niedergemacht, etc.
Wenn Ihr mehr über die Hintergründe erfahren wollen, dann empfehlen wir das zweibändige Werk Geschichte der HEXENPROZESSE" von Sodan-Hoppe, neu bearbeitet und herausgegeben von Max Bauer, Müller & Kiepenheuer, Hanau,
Bis in einer Woche..
1184 verschärfte Papst Lucius III. zusammen mit Kaiser Friedrich I. die Verfolgung der Ketzer. Der Kaiser bedrohte Ketzer und Ketzerschützer mit der Reichsacht. Kaiser Friedrich II. verschärfte diese Bestimmungen 1224, drohte mit der Todesstrafe. Papst Gregor IX. ging noch einen Schritt weiter. Er nahm den Bischöfen die Inquisition aus der Hand und steigerte durch ihre Zentralisierung deren Wirksamkeit. Ab 1232 war die Inquisition dem Papst unterstellt. Als Inquisitoren wurden vor allem Dominikaner, später aber auch Franziskaner eingesetzt. Diese Regelung galt vorerst für Südfrankreich, die Lombardei, Österreich und Deutschland. So begannen nun die Päpste mit Hilfe der von Ihnen beauftragten Dominikaner ihre Blutarbeit. Die päpstliche Inquisition durchbrach alte Ordnungen der bischöflichen Diözesanregierungen. Vom 13. Jahrhundert bis zur Reformation ist (nach Janus, Der Papst und das Konzil, Leipzig, 1869) nie ein Mensch anders als im Namen des Papstes und auf dessen allgemeinen oder speziellen Auftrag zur Folterbank geführt und auf den Scheiterhaufen gestellt worden. Papst Innozenz IV. genehmigte ab 1252 die Anwendung der Folter. Der Gebrauch der Folter wurde dann 1259 von Papst Alexander IV. endgültig geregelt, diese Regelung danach Von Papst Clemens IV. 1265 bestätigt. Der Zweck der Folter war klar. Einerseits sollte sie dem Angeklagten ein Geständnis entlocken, andererseits sollte er Mitschuldige verraten. Die Strafen waren abgestuft. Es gab harmlose Kirchenstrafen, Güterkonfiskation und die Übergabe an die weltliche Gerichtsbarkeit zur Vollstreckung der Todesstrafe.
Das wohl unrühmlichste Kapitel der Menschheit war angebrochen. Niemand konnte zur damaligen Zeitpunkt ahnen, welche Grausamkeiten man im Namen des Glauben in den folgenden Jahrhunderten begehen würde - man muß sich vor Augen halten, daß Inquisition in einigen Ländern bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts bestand.
Von Beginn an verknüpften sich mit der Ketzerverfolgung politische Motive; das führte zur Vernichtung ganzer unliebsamer Gruppen (z. B. Templerorden). Es würde im Rahmen dieser Serie (Wir müssen uns mit der Inquisition zum besseren Verständnis der weiteren Folgen beschäftigen) zu weit gehen, all die Hintergründe aufzuzeigen, die zu einer völligen Umkehr der Rechtsbegriffe führten. Nur soviel dazu: der geringste Verdacht, eine Denunzierung, daß jemand eine ketzerische Meinung kundgetan habe, reichte für eine Verhaftung. Dadurch hatte die Inquisition völlig freie Hand, was vor allem dadurch erleichtert wurde, daß der Belastungszeuge nicht genannt werden mußte! Das spricht jedem Rechtsempfinden Hohn. Die Prozesse waren eine Farce, der Angeklagte bekam keinen Rechtsbeistand, er konnte sich an keine höhere Instanz wenden, das Urteil der Inquisitoren war endgültig. Auch wenn der Angeklagte beteuerte, treu zur Kirche zu stehen, half es ihm nichts. Aber nicht genug damit, daß der Verurteilte verbrannt wurde, auch sein Vermögen wurde eingezogen. Der Grund für diese Maßnahme ist wohl eindeutig: Anfangs erhielten die Inquisitoren von den Gemeinschaften, für die sie wirkten, den Unterhalt bestritten, dann bekamen sie ein Drittel des konfisziertem Vermögens, später sogar zwei Drittel.
Bald wer aber nicht mehr die Ketzerei die einzige Anklage, die von der Inquisition erhoben wurde. Die Inquisition hatte die Hexerei entdeckt. Die Erklärung war recht simpel. Die Ketzerei war ein Abwenden von Gott und der Kirche, die Hexerei konnte nur mit Hilfe des Teufels gelingen. In den Hexenprozessen konnten sich nun die Inquisitoren so richtig entfalten. Wir zitieren aus Byloff, Das Verbrechen der Zauberei (crimen magiae), Graz 1902: Während diese Begriffsvorstellungen in Mitteleuropa noch fremd waren, kamen sie in Südfrankreich bereits zum Tragen. In Toulouse und Carcassonne wurden von 1320-50 etwa 600 Todesurteile gegen Zauberer und Hexen vollstreckt.
Die Bevölkerung lehnte sich teilweise gegen die Inquisition auf. Der verhaßte Inquisitor Konrad von Marburg wurde 1233 nach zweijähriger Tätigkeit erschlagen. 1236 wurden die Inquisitoren aus Toulouse vertrieben. 1240 tötete man mehr als dreißig Geistliche in Carcassonne, 1242 wurden die Inquisitoren in Avignon niedergemacht, etc.
Wenn Ihr mehr über die Hintergründe erfahren wollen, dann empfehlen wir das zweibändige Werk Geschichte der HEXENPROZESSE" von Sodan-Hoppe, neu bearbeitet und herausgegeben von Max Bauer, Müller & Kiepenheuer, Hanau,
Bis in einer Woche..
Kommentare
Die Nichtausführung des Todesurteils lag darin begründet, dass man die Bevölkerung nicht hysterisch machen wollte und zudem die weitaus empfindlichere Strafe - nämlich die Konfiskation der Güter - meist schon ihr (eigentliches) Ziel erreicht hatte. Von daher geht man in der Wissenschaft davon aus, dass die Zahlen der Verbrannten um einiges niedriger ausfallen dürften, als die Akten es vermuten lassen.
Es gab auch - vor allem in Deutschland - schon früh Kritik am Inquisitionsverfahren und die Welle der Verfolgung ebbte eben so schnell wieder ab, wie sie hochgekocht war. Ein Grund war unter anderem die Bewahrung des Landesfriedens und zweitens die Schonung der eigenen Steuerressourcen, weshalb die Inqusition von den Fürsten eher als Geißel als als willkommene Institution betrachtet wurde.
Wenn man sich übrigens schuldig bekannte und Buße versprach, passierte gar nichts außer dass man Bußübungen auferlegt bekam!!! Das wußten aber viele Beschuldigte nicht, deswegen kamen sie gar nicht auf die Idee, sich schuldig UND reumütig zu zeigen (die meisten waren eh wirklich unschuldig).
Die letzte Hexe wurde übrigens 1793 verbrannt.
Und der Templerorden wurde zwar als ketzerisch erklärt, hatte aber nichts mit der Inquisition zu tun. Die kam nämlich erst später. Vorher lag die Untersuchung in den den Händen der Diözese-Bischöfe. Im Fall der Templer wurde die Erklärung zu Ketzern vom Papst höchstselbst ausgesprochen!