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Vogelschisse und Stauferherrlichkeit: Heinrich VI. - Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch

Vogelschisse und Stauferherrlichkeit: Heinrich VI.Vogelschisse und Stauferherrlichkeit: Heinrich VI.
Ist die Katze aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tisch

Wir befinden uns im Hochmittelalter, oder präziser, in den letzten beiden Jahrzehnten des 12. Jahrhunderts. Die Landkarte Europas hatte in dieser Epoche noch wenig Ähnlichkeit mit den heutigen Verhältnissen.

Das Königreich Deutschland war fester Bestandteil des Heiligen Römischen Reiches, eines heterogenen Staatsgebildes.

Im Frühjahr 1189 übernahm der daheim gebliebene Heinrich die Regierungsgeschäfte, zu-nächst als Stellvertreter seines Vaters. Zu dem Zeitpunkt hatte er aber schon einige Erfahrung als Mitregent gesammelt, und sorgte dementsprechend nicht nur für Kontinuität, sondern ent-wickelte bald auch eigene Vorstellungen von Amt und Würde. Zum einen bildeten Recht und Tradition die Basis seiner Politik, doch strebte er in der Praxis pragmatische Lösungen an, bei der beide Seiten einen Gewinn verbuchen konnten, und das nicht nur für den Augenblick, sondern auch für die Zukunft. Auf diese Weise gelang es ihm, sich sowohl mit den Reichs-fürsten, als auch mit der Kurie zu einigen, wo seine Vorgänger auf Granit gebissen hatten.
Aber noch zu Lebzeiten seines abwesenden Vaters sorgten Todesfälle für eine jähe Wen-dung der Dinge. Am 28. Juni 1189 starb die Frau Heinrichs des Löwen, eine ganze Woche später ihr Vater, der König von England, und im November König Wilhelm II. von Sizilien. Dessen Ehefrau war die Schwägerin Heinrichs des Löwen, aber auch die Schwester des engli-schen Thronfolgers Richard Löwenherz.

Schon kehrte der Löwe zurück ins Reich (was einen Eidbruch gegenüber dem abwesenden Kaiser darstellte), und machte sich daran, die Territorien zurückzuerobern, die ihm wegen seines Verrats aberkannt worden waren. Eile war geboten, denn seine Truppen schlugen schnell zu.

Rotbarts Sohn berief schon im Oktober 1189 einen Reichstag nach Merseburg ein, auf wel-chem dem Welfen der Krieg erklärt wurde. Das Reichsheer drang noch in das von dem Lö-wen besetzte Sachsen vor, bis der Einbruch des Winters den Kampfhandlungen eine Pause aufzwang. Da wurde Wilhelms Tod publik. Da der König von Sizilien kinderlos geblieben war, war Konstanze (die Gemahlin Heinrichs VI.) die einzig legitime Erbin des Throns.

Das am Schluß ganz Unteritalien umfassende, von französischen Normannen eroberte Sizilien hatte anfänglich pro forma dem (heilig-) römischen Kaiser unterstanden. Nach dem frühen Tod Heinrichs III. anno 1056 wurden diese Reichsrechte aber zunehmend ignoriert, und 1059 erkannten die dortigen Machthaber schließlich den Papst als ihren Lehnsherren an. Sie kamen damit durch, denn wegen des Investiturstreits waren die folgenden Kaiser zu sehr anderweitig beschäftigt, als daß sie sich mit Strafexpeditionen in den Süden Italiens hätten befassen kön-nen. 1127 waren die normannischen Eroberungen weitgehend abgeschlossen, und durch takti-sche Parteinahme bei der doppelten Papstwahl Anfang 1130 gelang es Roger II., für seinen Machtbereich die erbliche Königskrone verliehen zu bekommen. Der von ihm verschmähte Papst freilich krönte 1131 Lothar von Supplinburg zum Kaiser, und schmiedete mit dem und Byzanz ein anti- normannisches Bündnis. Die ab 1136 einsetzende militärische Kampagne gegen Sizilien war zwar erfolgreich, mußte aber vorzeitig abgebrochen werden, und schlu-ßendlich gelang es Roger 1139, den abgelehnten Papst gefangenzunehmen, und selbst die Friedensbedingungen zu diktieren. Freilich taten sich auch die Nachfolger auf dem Heiligen Stuhl noch weitere siebzehn Jahre schwer mit den gewährten Privilegien ihrer Lehnsfolger.

Konstanze war also die Erbin des Königreichs (beider) Sizilien, und Heinrich ihr Ehemann. Eigentlich sprach nichts dagegen, daß sie sich des Nachlasses annahm. Doch es kam zu Kom-plikationen. Hatten die Sizilianischen Adeligen 1184 noch das Erbrecht Konstanzes (und Heinrichs) mit Eid und Huldigung bestätigt, so fiel plötzlich ein Teil von ihnen ab und wählte noch am 3. Dezember 1189 mit ausdrücklicher Billigung des Papstes Wilhelms Bastard Tank-red von Lecce zum Nachfolger seines Vaters.

Den Päpsten war nicht nur daran gelegen, ihre Lehnshoheit über Sizilien gegenüber den älte-ren Reichsrechten zu verteidigen, sie fürchteten auch die staufische Umklammerung des Kir-chenstaates durch die Machterweiterung in Richtung Unteritalien.

Damit hatte Barbarossas Sohn im Norden und im Süden zugleich Ärger. Ihm blieb nichts wei-ter übrig, als mit seinem Namensvetter, dem Löwen, einen überstürzten Frieden zu schließen, der für den äußerst vorteilhaft ausfiel. Doch Heinrich VI. traute ihm aus verständlichen Grün-den nicht, war der Welfe doch bereits zweimal als Vertragsbrecher aufgefallen. Darum nahm er zwei seiner Söhne als Geisel.

Als Heinrich VI. gegen den Usurpator Tankred einen Reichskrieg ausrief und ein Heer Rich-tung Sizilien führte, waren die beiden mit von der Partie.

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