Themenseite: Blitz Verlag
Themenseite Blitz Verlag
Auf dieser Themenseite werden wir die relevanten Links sammeln, auch die im Blog des Blitz Verlages dann wohl erscheinenden Artikel odera uch die Forenthreads (angekündigt sind sie). Dazu werde ich zumindest einen wichtigen Kommentar herüberziehen, der meines Erachtens noch vertieft werden müsste. Vielleicht noch diesen oder jenen weiteren über den zu diskutieren sich lohnt.
Es ist zudem zumindest ein weiterer Artikel in Arbeit, der zum Themenkreis, aber nicht zur direkten Auseinandersetzung gehört. Auch dieser wandert in die Linksammlung ...
Interessierte können abseits der Startseite diskutieren, aber ich werde zu dieser Themenseite eingehende Kommentare streng moderieren, auch um ein Zerfasern der Diskussion zu vermeiden. Ich werde - auch bei meiner Wenigkeit - Nebensächlichkeiten nicht dulden.
Also auf gehts:
Die relevanten Artikel im Zauberspiegel
- Sammlerausgabe? Humbug! - Wenn bei Blitz vom ›Brent‹ nur die Hälfte übrig ist,
- Vampir-Killer vs. Marotsch - Ein Paperback voller Veränderungen
- Vampir-Killer vs. Marotsch - Ein Paperback voller Veränderungen zum Zweiten
- Und es ward ›Legende‹ - Dan Shocker’s Kurzgeschichten
- Untot? - Lebendig?
- Kleinverlage und Heftromanserien - Untot! - Serienfortsetzungen in Kleinverlagen
- Lebendig! - Serienfortsetzungen in Kleinverlagen
- Aktuellere Anläufe Jörgs, mich unter verführerischem Winken mit ein paar Geldscheinchen (definitiv 900 mehr als die von Ingo Löchel genannten 100 €l!) für seine SHERLOCK HOLMES-Reihe, und für BRENT gar als Exposé-Autor, Autor usw zu gewinnen (was mir Spaß gemacht hätte) vergingen in einer Apokalypse aus Mails, nicht zugeschickten Vertragsentwürfen, plötzlich nicht mehr Erinnertem ... und dem Ansinnen, nur "tatsächlich verwendete Textteile" eines Autors auch abzurechnen und zu bezahlen.
Kann man mitmachen. Muss man aber nicht.
(Link zum kompletten Kommentar)
Kann man. Bedenklich aber wird es, meine ich, wenn ein Verleger auf dieser Masche "reitet" und junge und ältere Autoren (die ein Herz für Kleinverlage haben) zu *Textteil-Lieferanten* degradiert und die Verbindungstexte dann selbst schreibt oder von anderen Textteil-Lieferanten texten lässt. - Dass sich daraus leider nicht unbedingt "gute Unterhaltung" ergibt - sprich einen atmosphärisch dichten Grusel-Spannungsroman, der aus einem Guss ist - das ist wohl unstrittig. Und dass die Leser genau das merken, sieht man ja anhand wiedergegebenen Meinungen zu "Stahlwölfe # 1" sowie der von Ingo Löchel genannten Print-Auflagenzahl von 295 Exemplaren. Leider! Denn eigentlich mochte ich auch Jörgs BLITZ-Verlag immer und bin noch heute einer, der auch gerne mit kleineren Verlagen zusammenarbeitet. Solange sie sich ihren Autoren gegenüber fair verhalten. Etwas Ähnliches hab ich schon vor zwei Jahren auch im Zusammenhang mit dem klitzekleinen Nocturna-Aufreger in einem post für den Zauberspiegel geschrieben.
(Link zum kompletten Kommentar)
Die Frage für mich ist: Was bedeutet der Abschnitt mit den "tatsächlich verwendeten Textteilen" bzw "*Texteil.Lieferanten*". Das ist ein Aspekt, der mich interessieren würde bzw. der zu vertiefen sich lohnt. Der ist leider in der ausufernden Diskussion über einen Gutachten untergegangen. Ich habe nicht umsonst darauf hingewiesen. daher erhoffe ich mir Aufklärung. Also, Martin: Was hat das zu bedeuten ...? Möchtest Du antworten? Kommentar oder Beitrag?
Inzwischen hat Martin Baresch via Kommentar seine Ausführungen elaboriert.
@Horst: upps, bisschen spät entdeckt: Du hakst bei einem Kommentar nach, in dem ich meine Meinung abgebe zu dem, was Ingo Loechel im ZS-Beitrag "Ingo Loechel über Zombies im Wilden Westen, Blitz und Zeit" erwähnt. Für 100.000 Zeichen (im Endprodukt) wurden ihm von Jörg 100,--€ geboten.
- 100.000 Anschläge sind, eine Normseite mit 1.800 Anschlägen zugrunde gelegt, = 55 Norm-Manuskriptseiten. Bisschen wenig. Aber richtig interessant wird es, wie ich finde, wenn man die Einschränkung "im Endprodukt" berücksichtigt.
- In einem mir angebotenen Vertragentwurf (*Entwurf*, bitte der Fairness halber berücksichtigen!) fand sich Ähnliches, folgendermaßen formuliert: "Der Autor erhält 1.000,-- € netto für eine im Buch abgedruckte Textmenge von 250.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) für (...) verkaufte und bezahlte Einheiten (Print, E-Book, Hörbuch, Hörspiel). Die zum Abdruck geeignete Textmenge wird nach Lektorat durch den Verlag ermittelt."
- Insbesondere den letzten Satz halte ich für bedenklich, und jeder, der bei 2 plus 2 nicht auf 18 kommt, wird rasch dahintersteigen, warum:
- Was, wenn das BLITZ-Lektorat (z.B. Guido Grandt?, den wir ja nun kennengelernt haben) *ermittelt*, dass von 135 Norm-Manuskriptseiten nur 10 Normseiten als "zum Abdruck geeignete Textmenge" geeignet sind? Dann wurde man mit 1.000,--€ geködert, einen Roman zu schreiben und bekommt tatsächlich 74,-- € ausbezahlt.
- Und was geschieht dann mit der "nicht geeigneten" - sprich: nicht Buch, also dem Endprodukt, abgedruckten Textmenge?
- Deshalb mein Fazit in meinem oben zitierten Kommentar: Für 100,--€ für BLITZ schreiben - kann man machen, muss man aber nicht. Es gibt ja genügend Fans & Kollegen, die es machen, und das ist ja auch ok so. Ich hab mich halt entschieden, Jörg weiterhin zu mögen, aber eben weiterhin *nicht* für ihn zu schreiben ... und hab andere Aufträge angenommen. Nach 39 Jahren als selbständiger Verlags- und Filmproduktionens-Autor bin ich halt eher kein Hobbyautor, auch wenn ich gern immer mal für interessante Projekte kleinerer Verlage was mache. Nebenher. Weshalb mir die Mitarbeit an BLITZ-Reihen/Serien wie "Sherlock Holmes", "Brent" und bestimmt auch "Kara Ben Nemsi" sicher einigen Spaß gemacht hätte.
(Link zum Kommentar)
Die Artikel im Blitz-Blog und/oder Forum
- (6. Juli 2015)
Hier wird die Ankündigung des Beitrags aus den Blitz News auf der Startseite des Verlages vom 22. Juni wiederholt. Auch auf Facebook gibt es die Ankündigung. Im Übrigen sei angemerkt, dass das Forum bereits seit Mitte Mai online und zugänglich ist. Die ersten Einträge stammen vom 15. Mai 2015.
: Am 1. August erschien auf der Blitz-Seite der Hinweis, dass weitere Fakten eingebaut werden müssten und sich daher der Artikel noch verzögern würde.
: Heute am 27. Juli 2015 hat Verleger Kaegelmann den Administrator in einer Diskussion um die Winterzeit Hörbücher (die wohl eher Hörspiele sind) angewiesen eine Diskussion zu beenden. FVerleger Kaegelmann selbst lässt den Administrator einige deftige Stellungnahmen abgeben. Der Link:
Das Schreiben vom Anwalt ist da (Ende Juni 2015)
Inzwischen hat der Anwalt des Blitz Verlages geschrieben. Folgende fünf Beiträge im Zauberspiegel werden moniert.
- Wenn ein Kleinverleger zuviel Zeit hat … oder eMails von Kaegelmann
- Ein Kessel Buntes - Eine Begegnung mit dem Blitz Verlag - Eine Einführung und des Dramas 1. Teil
- Ein Kessel Buntes - Eine Begegnung mit dem Blitz Verlag - Des Dramas 2. Teil
- Sammlerausgabe? Humbug! - Wenn bei Blitz vom ›Brent‹ nur die Hälfte übrig ist
- Themenseite: Blitz Verlag
Aber in dem Schreiben wird nichts von Intrigen im Internet oder so erwähnt.
Herr Kaegelmanns Anwalt weist daraufhin, dass wir keine Genehmigung haben, das Foto von ihm zu verwenden.
Dazu weist man darauf hin, dass Herr Kaegelmann keine Person von öffentlichen Interesse ist.
Und: Es besteht keine Genehmigung, die eMails zu verwenden.
Dafür soll ich meine mit 5.100,00 € strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben, die Rechnung des Anwalts bezahlen und Schadensersatz in Höhe von 7.500,00 Euro für die Verbreitung des Kaegelmannschen Fotos und der eMails zahlen.
Ich habe geantwortet ...
... dass die eMails keinesfalls privater Natur sind, sondern aus der Sozialsphäre stammen. Dabei berufe ich auf den Kommentar und den darin enthaltenen Link von Matthias Käther, der da lautet:
Damit harantor jetzt nicht das flattern kriegt - aus meiner Erfahrung als Rundfunkjournalist heraus würde ich sagen, er braucht sich da aber sowas von keine Sorgen zu machen... Seine zitate sind durchaus nicht rechtswidrig. Die Kommunikation lief vom Verleger an die offizielle e-mail-Adresse des zaubespiegels von Host , impliziert also einen gewollt nicht-privaten charakter. Zudem haben fast alle Gerichtsurteile der letzten Jahre, in denen journalisten aus emails zitiert haben, zugunsten der Journalisten entschieden. Man unterschiedet juristisch (nach neuen Urteilen des BVG) zwischen Sozialsphäre und Privatsphäre. Unerlaubt ist das zitieren häuslicher und familiärer Belange. das ist in diesem Fall nicht gegeben. Es handelt sich hier größtenteils um Material, das den Empfänger in schlechtem Licht dastehen läßt. Ich sehe hier keine juristischen probleme.
Hier einiges im Detail für den, dens interessiert.
www.journalist.de/ratgeber/handwerk-beruf/tipps-fuer-den-berufsalltag/zitatrecht-wann-duerfen-journalisten-aus-e-mails-zitieren.html
Zum zweiten berief ich ich auf eine eMail von Jörg Kaegelmann, die ich auch bereits in einem Kommentar veröffentlicht habe. Darin heißt es:
Da ein Forumsteilnehmer der Meinung ist: Wo bleibt denn da sonst der Spaß?
… dann sollen die E-Mails eben drin bleiben.
Was das Bild von Jörg Kaegelmann angeht, so hat Bettina dieses Foto auf dem öffentlichen Colonia Con 2008 geschossen. Da war Kaegelmann als Blitz-Verleger zu Gast und hatte einen Stand. Zuerst veröffentlicht wurde es Rahmen der Bildergalerie zum Colonia-Con: Colonia-Con 2008. Da Herr Kaegelmann aber eine Person von öffentlichen Interesse ist, brauchen wir noch nicht einmal seine Genehmigung für dieses spezielle Foto [für das Bettina ja nicht in Kaegelmanns Garten eingedrungen ist, um ihn wie eine ›Paparazza‹ bei privaten Aktivitäten auf privatem Grund abzuschießen].
Dazu kommt aber, dass wir das unter anderem in drei Interviews mit Kaegelmann bereits verwendet haben, die 2009 bzw. 2012 Ingo Löchel und ich mit ihm führten.
- ... Jörg Kaegelmann über Renaissance, Trends, Dan Oakland, gesuchte Autoren und Lokalkrimis
- ... Jörg Kaegelmann über einige offene Fragen, noch einen Butler, die Zukunft des Western und Region
- ... Jörg Kaegelmann über "Der Butler", "Goldener Western" sowie "Dan Shockers Mirakel"
Da hat er nichts gegen eine Verwendung des Bildes einzuwenden gehabt.
Ich habe mich in der Antwort geweigert, irgendwelche strafbewährte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben oder (einen nicht aufgeschlüsselten) Schadensersatz zu leisten. Ich werde alle gesetzten Fristen verstreichen lassen. Bin gespannt, wohin uns das führen wird.
Dazu habe ich erwähnt, dass ich mich auch mit meinem Anwalt kurzschließen könnte und meinerseits aktiv werden könnte. Aber ich glaube das nicht wirklich, doch offen halten sollte ich mir diese Möglichkeit.
Die einstweilige Verfügung ist da (Ende Juli 2015)
Herr Kaegelmann hat über seinen Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragt und bekommen. Nun, einstweilige Verfügungen werden ohne große rechtliche Prüfung erlassen. Nun gilt es zu einem Anwalt zu gehen, denn vor einem Landgericht muss man sich vertreten lassen.
Man erhebt darin die Grunde die bekannten Vorwürfe und Jörg Kaegelmann hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, die ich erst einmal ausführlich lesen muss. Jedenfalls werden wir den Vorwürfen entgegentreten.
Wenns zum Prozess kommt, werden wir darüber informieren.
Bilder getauscht (4. August 2015)
Mein Anwalt will in Urlaub. Da in der einstweiligen Verfügung keine Fristen genannt sind, kann er das auch in aller Ruhe. Um erstmal Ruhe zu haben, tausche ich [vorerst] die beanstandeten Bildausschnitte gegen das Komplettbild aus, das in der einstweiligen Verfügung nicht moniert worden ist.
Im Übrigen sind in der einstweiligen Verfügung auch nicht mehr von den eMails die Rede, wie mein Anwalt nach ausführlichem Studium der einstweiligen Verfügung feststellte. Damit können die Texte bleiben.
Das war es dann erstmal ... Fortsetzung folgt
Kommentare
Ich möchte nichts und niemanden beleidigen oder angreifen und ich sehe mich und meine literarisch hochwertige Rezensionsseite auch als absolutes Kleinod aller Kleinode an - nicht (das war Sarkasmus), doch: Leute, ihr seid nur Hobbymacher! Ihr wisst das doch auch, seid doch mal ehrlich zu euch selbst.
Blitz, Romantruhe, Winterzeit und Autoren die bei und für diese Menschen arbeiten - das ist doch alles Hobby, auch wenn vllt. die Leiter der ganzen Dinge davon irgendwie leben können.
Nichts davon ist für mich wirklich ernstzunehmende Literatur oder gar etwas das ich jemandem empfehlen würde, der mich um Empfehlungen für gute Unterhaltung bittet.
Außer "Die schwarze Fledermaus" von Winterzeit natürlich - die finde ich affepopogeil und richtig gut gemacht. Da hebt man sich aus dem Gewusel der ganzen "Ach sind wir doch famous und wichtig!"-Schwallerer heraus. Aber das geht den Winters am Po vorbei, denn ich bin ja offiziell ein Feind der Winters, wie die ja selbst meinen... blahblahblah...
Aber ansonsten ist Ingo Löchel kein Stephen King - will er vllt. auch gar nicht sein - der Blitz Verlag kein Random House und alles in allem doch nur so wie Heinz Mohlberg es irgendwann in dem ganzen Gewusel hier mal schrieb "Nichts was mehr als 80 Leute kaufen werden!".
Kritikfähig ist keiner von denen und der Anwalt von jedem wird sofort aggressiv bemüht, wenn man es wagt sein schleimiges Haupt zu erheben und etwas zu bekritteln, das von den Subjektivgöttern erdacht und erstellt wurde.
So viel Lebenszeit geopfert für so viel Schwachsinn, nur weil "Mein Schniedelwutz ist aber größer als deiner und ich mache größeren Pupu als Du!"? Ist wohl so, war immer so und wird immer so sein.
Nehmt dann also auch hin das ich mittlerweile kein Popcorn mehr sehen kann, liebe "Macher von eigenen Gnaden", denn so viel wie in letzter Zeit habe ich bisher nie wirklich verzehrt um so etwas alles ein wenig zu versüßen... Espresso macht mich Aggro!
Fazit, ergo, brabbel: Ihr seid Hobbyisten, ihr Verleger und Schreiberlinge, welche niemals außerhalb des Fandoms etwas bewegt haben oder gar bewegen werden. Im Real Life findet ihr nicht wirklich statt, also freut euch darüber das euch das Fandom überhaupt wahr nimmt und sein Geld für eure Kühlschrankfüllungen zur Verfügung stellt!
Das ist natürlich wieder alles so subjektiv wie eben möglich betrachtet und resultiert aus meinen Erfahrungen mit und aus dem Fandom und dessen Verfolgungen heraus.
Well te rusten!
Ich erinnere da immer mal gern an die vielen Vereine in unserem Land. Da gibt es häufig Reibereien und Schlägereien, manchmal mit dem Ende des Vereins. Und das nur weil sich einige zu wichtig genommen haben. Das beste Beispiel in Groß heißt Sepp Blatter.
Aber worüber kann man herrlicher streiten als über das Hobby. Sei es im Fussball, im Eishockey, im Briefmarkensammeln oder in der Phantastikszene.
- 100.000 Anschläge sind, eine Normseite mit 1.800 Anschlägen zugrunde gelegt, = 55 Norm-Manuskriptseiten. Bisschen wenig. Aber richtig interessant wird es, wie ich finde, wenn man die Einschränkung "im Endprodukt" berücksichtigt.
- In einem mir angebotenen Vertragentwurf (*Entwurf*, bitte der Fairness halber berücksichtigen!) fand sich Ähnliches, folgendermaßen formuliert: "Der Autor erhält 1.000,-- € netto für eine im Buch abgedruckte Textmenge von 250.000 Zeichen (incl. Leerzeichen) für (...) verkaufte und bezahlte Einheiten (Print, E-Book, Hörbuch, Hörspiel). Die zum Abdruck geeignete Textmenge wird nach Lektorat durch den Verlag ermittelt."
- Insbesondere den letzten Satz halte ich für bedenklich, und jeder, der bei 2 plus 2 nicht auf 18 kommt, wird rasch dahintersteigen, warum:
- Was, wenn das BLITZ-Lektorat (z.B. Guido Grandt?, den wir ja nun kennengelernt haben) *ermittelt*, dass von 135 Norm-Manuskriptseiten nur 10 Normseiten als "zum Abdruck geeignete Textmenge" geeignet sind? Dann wurde man mit 1.000,--€ geködert, einen Roman zu schreiben und bekommt tatsächlich 74,-- € ausbezahlt.
- Und was geschieht dann mit der "nicht geeigneten" - sprich: nicht Buch, also dem Endprodukt, abgedruckten Textmenge?
- Deshalb mein Fazit in meinem oben zitierten Kommentar: Für 100,--€ für BLITZ schreiben - kann man machen, muss man aber nicht. Es gibt ja genügend Fans & Kollegen, die es machen, und das ist ja auch ok so. Ich hab mich halt entschieden, Jörg weiterhin zu mögen, aber eben weiterhin *nicht* für ihn zu schreiben ... und hab andere Aufträge angenommen. Nach 39 Jahren als selbständiger Verlags- und Filmproduktionens-Autor bin ich halt eher kein Hobbyautor, auch wenn ich gern immer mal für interessante Projekte kleinerer Verlage was mache. Nebenher. Weshalb mir die Mitarbeit an BLITZ-Reihen/Serien wie "Sherlock Holmes", "Brent" und bestimmt auch "Kara Ben Nemsi" sicher einigen Spaß gemacht hätte.
Zudem gibt es doch für ebooks extra Geld. Wenn man dann überlegt, dass die ebook-Imprints der großen Verlage gar keinen Vorschuss, sondern nur Tantiemen zahlen, ist das für einen Kleinverlag schon beachtlich, dass überhaupt was vorweg gezahlt wird. Die Zeiten sind halt anders geworden.
- Die 1.000,-- € für 250.000 Anschläge habe ich damit deutlich genug als **mir** in einem Vertragsentwurf unterbreitetes Angebot kenntlich gemacht.
- Durch den Vertragspassus "...die zum Abdruck geeignete Textmenge wird nach Lektorat durch den Verlag ermittelt" im gleichen Vertragsentwurf allerdings könnte sich dieses Angebot wie dargestellt reduzieren. Nämlich dann, wenn vom Lektorat von den abgelieferten 250.000 Anschlägen = rund 135 Norm-Manuskriptseiten - nur 10 Manuskriptseiten als "zum Abdruck geeignete Textmenge" gewertet werden und der Rest eben **nicht** den Weg ins Endprodukt findet = ins Buch, E-Book, Hörbuch usw.
- Wie eine Honorierung der Nebenrechte E-Book, Hörbuch für *beide Seiten* zufriedenstellend geregelt werden sollte - auf diese Nachfrage gab es leider nie eine Antwort, und sicher nicht aus böser Absicht, sondern wohl einfach aufgrund einer Arbeitsüberlastung des Verlegers. Ist ein Jahr später aber auch egal. Wie andernorts hier im ZS schon gesagt: Jeder Autor, der will - soll und kann. Jörg **zwingt** ja niemanden, seine Verträge zu unterschreiben. Muss jeder selbst entscheiden. Und: Jörg und ich sind letztes Jahr nicht im Streit auseinander gegangen.
Und dass Jörg bislang nichts gegen den Abdruck einzuwenden hatte, heißt aber nicht, dass du für alle Ewigkeit dies so verwenden kannst.
Was hier abläuft, ist vollkommen lächerlich, aber ein Anwaltsschreiben einfach so ignorieren - naja, wenn du Geld zu viel hast.
Diese "Kopf in den Sand Mentalität" bzw. "ich habe doch gar nichts getan bzw Recht" kenne ich von Zahlungsverweigerern, die sich anschließend wundern, dass aus 200,- Außenständen schnell mal 700-800,- durch EInschaltung eines Anwalts werden können...
Aber wie gesagt, es ist dein Geld...
Ich weiß nicht im Übrigen nicht, ob Du Dir die Bildergalerie der Fotografin im Zauberspiegel angesehen hast. Die Fotografin ist Bettina Meister. Diese ist - wie es das Impressum ausweist - Co-Herausgeberin des Zauberspiegel. (Edit: Dreimal darfst Du raten, ob wir die Zustimmung der Fotografin haben)
Den Wunsch, Herrn Kaegelmanns Bild auf dezidierten fortgesetzen Wunsch zu entfernen werden wir uns wohl nicht verschließen, aber zuerst soll man uns erklären wie durch die Verwendung des Bildes ein Schaden von 7.500 € für den Verleger entstehen konnte. Aber grundsätzlich stehen wir auf dem Standpunkt, dass der Verleger Kaegelmann eine Person der Zeitgeschichte und von öffentlichen Interesse ist und das b) das Foto auf einer öffentlichen Veranstaltung entstand. Daher besteht keine Pflicht, das Bild zu entfernen.
Und bitte Heinz, mach es nicht so wie es Herrn Kaegelmann macht und lese den Text und überfliege ihn nicht, denn da steht: "Ich habe geantwortet ..."